Autor Thema: Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes  (Gelesen 2927 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Hohes Haus, der ehrenwerte Gode Jónas hat diesen Vorschlag zur Änderung des Wahlgesetzes eingebracht:

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=2294#post2294'
Werte Goden!

Wie in der ständigen Sitzung des Allthing vorgeschlagen habe ich einen Entwurf für die Änderung des Wahlgesetzes vorbereitet. Ich bitte um Aussprache und Abstimmung.

Zitat
Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
1. gr. Wahlleitung
(1) Art. 2, Abs. 4 des Wahlgesetzes wird gestrichen.
(2) Art. 1 des Wahlgesetzes wird um folgenden Absatz ergänzt: "(3) Wahlen werden von einem Wahlausschuss des Allthing geleitet, wenn für die entsprechende Wahl keine andere gesetzliche Regelung besteht. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Ältesten Goden ernannt."

2. gr. Trennung von allgemeinen und speziellen Regelungen
(1) Art. 1, Abs. 1, Satz 1 des Wahlgesetzes wird in den folgenden Wortlaut geändert: "Wahlen haben spätestens 72 Stunden nach Ablauf der regulären Amtszeit eines gewählten Amts stattzufinden."
(2) Der bisherige Art. 1, Abs. 3 des Wahlgesetzes ("Zur Einreichung von Kandidaturen muss mindestens 72 Stunden Zeit sein.") wird aus Art. 1 gestrichen und als Art. 2, Abs. 4 neu eingefügt. Er bezieht sich damit nur noch auf Wahlen zum Ministerpräsidenten.
Die Aussprache dauert 72 Stunden.



Thelma Vilhjálmsdóttir

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Soll diese Änderung für die jetzige Wahl schon gelten?

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Einar Sigurdsson

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Ich glaube das würde zeitlich kaum passen.

Jónas Sigurðsson

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Für die MP-Wahl ändert sich ja nicht so viel. Eigentlich nur, dass der Älteste Gode den Wahlausschuss benenn. Das hat er sowieso schon getan und Páll hat versucht mich zu überzeugen, dass man auch die alte Version des Gesetzes so interpretieren kann, aber komplett erfolgreich war er damit nicht. ;)

So gesehen passt der Entwurf nur das Wahlgesetz an das an, was wir sowieso machen. Die restlichen Änderungen haben damit zu tun, dass manche Regeln im Wahlgesetz nur für die MP-Wahl, aber nicht für die Ältestenratswahl gelten sollen. Die spielen also so lange keine Rolle wie wir den Ältestenrat noch nicht wählen. Wenn Páll jetzt erstmal mehr oder weniger abwesend ist, dauert das mit dem Wahlskript dafür wahrscheinlich sowieso noch.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Okay, sonst hätte ich angeregt, dass wir die Aussprache kürzer gestalten ;)

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Jónas Sigurðsson

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Ich glaube, so eilig haben wir es nicht. Und zumindest Niels und Páll sollten auch noch die Chance haben, was dazu zu sagen.

Páll Skúlisson

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Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=2326#post2326'
Wenn Páll jetzt erstmal mehr oder weniger abwesend ist, dauert das mit dem Wahlskript dafür wahrscheinlich sowieso noch.
Nein, das Wahlscript ist für dieses Wochenende eingeplant. ;)
Páll Rayk Skúlisson
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Snorri Hallgrimsson

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Wenn das Gesetz entsprechend geändert wird, wie sollte es dann dem Staatsarchiv zugefügt werden. Soll ich das bestehende Gesetz dann entsprechend umschreiben oder die Änderung einfach hinten angefügt werden?

Jónas Sigurðsson

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Ich würde sagen, dass es umgeschrieben wird. Sonst blickt ja am Ende gar niemand mehr durch, wenn es mal ein paar Änderungen gegeben hat.

Oder vielleicht im obersten Post immer die aktuelle Version und drunter die ursprüngliche Version und alle Änderungsgesetze, dann hätte man auch ein Archiv über alle Änderungen.

Snorri Hallgrimsson

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Gut, das klingt am vernünftigsten, aber zunächst einmal ist die Aussprachezeit vorüber.

Kommen wir also schon zur Abstimmung. Stimmt mit Já, Nei oder Enthaltung für den Antrag. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

Snorri Hallgrimsson

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Já.

Niels Bjarnisson

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(Die Abstimmung verpass ich jetzt aber nicht ^^)

Já.

Jónas Sigurðsson

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Já.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ich vertraue euch mal.

Já.

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Páll Skúlisson

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Já.
Páll Rayk Skúlisson
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