Ich vermute, dies ist die aktuelle Form.
Genau, wahlweise noch mit dem Absatz 2/2, auf den ich jetzt eingehe.
Was mir insgesamt noch unklar ist, welchen Sinn hat eigentlich:
"Das Gericht kann das Ende einer Untersuchung anordnen, nachdem die Ermittlungen begonnen worden sind."
Wieso sollte das Gericht eine polizeiliche Untersuchung abbrechen? Wir reden hier ja nur um eine Untersuchung, zB ein Mord geschieht, ein Verdächtiger gefunden und dann ordnet ein Gericht das Ende der Morduntersuchung an?
Wir reden zum Beispiel von einer Untersuchung wegen Untreue, durch die der Polizeichef all seine Ersparnisse verloren hat, da er in das vermeintlich veruntreute Unternehmen investiert hat. Daher stellt er jetzt das ganze Unternehmen und alle seine Handelspartner auf den Kopf in der Hoffnung, einen Schuldigen zu finden, den man auf Schadensersatz verklagen kann, und sieht ob seiner Wut nicht, dass keine Anzeichen für Fehlverhalten zu finden sind.
Ich weiß, das ist jetzt ein sehr konstruiertes Problem, und ich sehe in Snær auch nicht das Potential für ein solches Problem. Grundsätzlich aber ist es sinnvoll, eine gerichtliche Aufsicht einzurichten, die auf die Rechte der "untersuchten" Bürger achtet und die Polizeibehörde gegebenenfalls stoppen kann. Wichtig ist auch der Nebensatz, damit das Gericht nicht vor der eigentlichen Untersuchung jemanden freisprechen kann, indem sie Untersuchungen gegen diese Person (oder in einem bestimmten Sachzusammenhang) von vornherein ausschließt.