Autor Thema: Fragen über Fragen  (Gelesen 20585 mal)


Finja Wilmerdottir

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Fragen über Fragen - 23.05.2011, 07:54
Ganz ausgezeichnet gelöst und geschrieben :)

Einar Sigurdsson

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Fragen über Fragen - 23.05.2011, 09:28
Danke! :) Die Redaktion von UNION24 hat ihren Fehler inzwischen auch eingestanden. Beim RBS wurde die Meldung nun richtig wiedergegeben.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 02:12
Kann mir jemand einmal den Unterschied zwischen Exekutivabkommen und einem "Grundlagenvertrag" oder mehr erläutern? Also im Vertragstext selbst.

Daaaaaaaaaaaanke. :)

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Jose Diaz

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 08:01
Wenn das bei mir im Vertrag ist, dann bitte ich um entschuldigung, kommt aber beides aufs gleiche hinaus.

Finja Wilmerdottir

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 08:47
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=5131#post5131'
Kann mir jemand einmal den Unterschied zwischen Exekutivabkommen und einem "Grundlagenvertrag" oder mehr erläutern? Also im Vertragstext selbst.

Daaaaaaaaaaaanke. :)
Ein Grundlagenvertrag ist ein Vertrag über die Grundlagen ;) In diesem Fall über die Grundlagen des staatlichen Zusammenlebens. Dort werden so die Standardpunkte wie gegenseitige Anerkennung, Unverletzlichkeit der Grenzen etc pp. ausgehandelt.

Ein Exekutivabkommen kann mehreres sein, zB ein Abkommen zwischen Regierungen, über exekutive Dinge wie Strafverfolgung im jeweils anderen Land. Ich würde das generell als ein Abkommen über Dinge bewerten die durch die vollziehende Gewalt geregelt werden.
Auch würde ich die beiden Begriffe nicht durcheinanderwürfeln wollen.

Jónas Sigurðsson

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 09:50
Der wesentliche Unterschied ist, dass ein völkerrechtlicher Vertrag vom Allthing ratifiziert werden muss, aber ein Exekutivabkommen direkt zwischen den Regierungen geschlossen wird. Ein Exekutivabkommen kann deswegen auch nur das betreffen, was die Regierung ohne das Allthing machen kann.

Finja Wilmerdottir

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 10:57
Unsinn - es gibt keinen Vertrag dem das Parlament hier zustimmen müßte.

"Der Ministerpräsident hat die Republik völkerrechtlich zu vertreten, im Namen der Republik Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges ist die Zustimmung des Allthings erforderlich, es sei denn, dass ein Angriff auf das Hoheitsgebiet oder dessen Küsten erfolgt."
Das sind die Regelungen dazu, außer Krieg erklären darf der MP alles  an Verträgen abschließen was er lustig ist - finde ich übrigens nicht gut, ist aber so.

Jónas Sigurðsson

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 11:17
Wenn der Vertrag innenpolitisch irgendeine Wirkung haben soll, muss das Allthing ihn ratifizieren. Sonst ist er vielleicht unterschrieben, aber der MP kann leider nicht liefern, was er versprochen hat. Was dieser Absatz ihm erlaubt, sind eben die Exekutivabkommen.

Finja Wilmerdottir

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 11:28
Zeig mir die Stelle in der Verfassung oder sonst irgendeinem Gesetz das das aussagt.
Ich habe jedenfalls nirgendwo etwas darüber gefunden das das Parlament irgendwas an Verträgen ratifizieren muß.
Im Gegenteil kann man aus den Festlegungen der Verfassung, wie oben zitiert, nur schließen das eine Zustimmung des Parlamentes nicht notwendig ist.

Jónas Sigurðsson

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 12:35
Andersrum wird ein Schuh draus: Wo steht, dass ein Vertrag durch die Unterschrift des MP zu geltendem eldländischem Recht wird? Ohne Ratifikation ist es einfach ein ganz normaler Vertrag der eldländischen Regierung bzw. des Staats, der aber für sonst niemanden in Eldeyja eine Auswirkung hat.

Für manche Zwecke ist das ausreichend (deswegen gibt es ja Exekutivabkommen), für andere nicht.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 12:40
Nur so wo steht das Verträge ratifiziert werden müssen? Sehe ad hoc nur Gesetze.

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Jónas Sigurðsson

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 12:50
Durch die Zustimmung des Allthings wird der Vertrag sozusagen Gesetz. Genau das ist ja das Ziel der Ratifikation, dass er verbindliches Recht wird. In anderen MNs wird das teilweise so gehandhabt, dass tatsächlich ein "Gesetz über die Ratifizierung von Blablabla..." beschlossen wird, wir haben halt einfach immer direkt den Vertragstext beschlossen.

Finja Wilmerdottir

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 13:04
Ein Vertrag ist ein Vertrag und kein Gesetz!
Damit ist Deine ganze Argumentation völlig irrelevant.
Richtig ist das Gesetze über Verträge stehen und somit ein Vertrag nicht gegen ein Gesetz verstoßen darf. Meinetwegen kann das Parlament auch per Gesetz einen Vertrag kippen, aber eine Ratifizierung des Vertrages ist hier eben nicht vorgesehen und damit ist der auch schon durch die bloße Unterschrift des MP gültig und rechtswirksam. Was ich persönlich, wie gesagt auch nicht gut finde. Trotzdem muß man deswegen nicht anfangen die Realität zu leugnen.

Jónas Sigurðsson

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Fragen über Fragen - 14.07.2011, 14:40
Deine Argumentation basiert aber nochmal wesentlich mehr als meine auf persönlichen Annahmen, die so nirgends stehen... Im Gegenteil spricht auch noch die Praxis gegen deine Vermutungen.

Statt hier Haare zu spalten könntest also auch einfach du mal aufhören, alles so lange umzudeuten, bis es keinen Sinn mehr ergibt und lächerlich wird.