Ich fasse nur zusammen: Das Wahlgesetz regelt wann ich passives / aktives Wahlrecht besitze, das Gesetz über die Staatsorgane wann ich im Allthing Rederecht / Abstimmungsrecht besitze.
Das scheint mir jetzt insgesamt gar kein schlechter Ansatz zu sein!
U.a. halte ich hier Fristen für sehr sinnvoll um "feindliche Übernahmen" des Landes zu erschweren. Wir kennen die Situation alle: Ferien und Leute kommen auf dumme Ideen. Bürgern mal eben ein um ein bissel rumzurandalieren, fassen Pläne einen Staat zu übernehmen etc.
Aus diesem Grunde ist die grundsätzliche Anlage dieses Staates, an allen diesbezüglichen Stellschrauben, aucheinzeln, drehen zu können doch ideal um das Gleichgewicht zwischen Einbürgerfreundlichkeit und Sicherheitsbedenken herzustellen.
Aus meiner Sicht sollten insbesondere die Hürden für die Bereiche Wahlrecht / Abstimmung eher hoch sein und die beim Rederecht eher niedrig. Das ist im Prinzip breits der Fall!
Schnelles Rederecht bedeutet das man zumindest frühzeitig seine Meinung äußern darf, späteres Abstimmungs und Wahlrecht bedeutet das man davor gefeit ist das jemand mal eben 10 Leute mobilisiert die zu einer Wahl einbürgern und denjenigen zum MP machen der dann damit allerlei Unsinn anstellt.
Und wenn man ein bißchen auf etwas warten muß dann ist es um so wertvoller wenn man es denn dann hat ;)
Als Neubürgerin finde ich die bestehende Regelung ehrlich gesagt eigentlich gut so wie sie ist. Einzig das hier im Parlament über mich persönlich gesprochen wurde ohne das ich dazu Stellung nehmen konnte fand ich störend.
Hier würde ich vorschlagen das der Älteste Gode dann von der Möglichkeit Gebrauch macht das man begrenzt vorzeitig Rederecht erhält.
Dieses würde ich anregen sowieso verstärkt zu nutzen bei Neubürgen wo man das Gefühl hat das der /die sich gut einbringt um gleich eine motivationsfördernde Belohnung zu erhalten.