Autor Thema: Strafgesetz  (Gelesen 5733 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

  • Administrator
  • Beiträge: 1 522
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 03:50
Ich bastle gerade an einem Strafgesetz... wie viele § dürfen es denn sein? Wie viele kennt denn euer Gewohnheitsrecht aka deutsches StGB?

Wären z.B. 50 Paragraphen zu viel? Und wären es immer noch zu viele, wenn alleine (Beispielsweise) 35 Paragraphen Straftaten klassifizieren würden?


Noch einmal: Gewohnheitsrecht kann keine Rechtsquelle für eine Strafverfolgung sein, da es nicht festgeschrieben ist, soll heißen, heute ist das und morgen das verboten, ohne das es bekannt wird.


PS: Wir können es auch Strafgewohnheitsrechtsfestschreibung nennen... Auch wenn das Schwachsinn wäre und nicht dem eldländischem Stil entspräche.

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 10:20
Ich finde es ziemlich ermüdend, solche Bandwurmgesetze zu lesen. Aber unter 50 greinir kommst du wohl nicht weg, wenn es halbwegs brauchbar sein soll. Ich bin mir fast sicher, dass es dann immer noch genug Lücken hat. Deswegen bin ich ja vor allem daran interessiert, was wir mit den nicht abgedeckten Fällen machen.

Gewohnheitsrecht aufzuschreiben ist die albernische Methode. Das kann man machen, wenn es wie das albernische Common Law wichtiger Teil der Kultur ist, aber bei uns habe ich das Gewohnheitsrecht immer eher als pragmatische Lösung für Fälle gesehen, die man nicht vorhergesehen hat.

Thelma Vilhjálmsdóttir

  • Administrator
  • Beiträge: 1 522
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 13:28
Gewohnheitsrecht, ist ganz einfach nur deswegen albern, da 1) es von jedem neu festgelegt werden kann, 2) niemand mit Sicherheit weiß, ob sein handeln legal ist, 3) es gegen die Menschenrechte verstößt und vieles mehr...

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 15:01
Wieso kann es jeder ständig neu festlegen? Beim ersten Mal ist es etwas willkürlich, ja. Aber es wird vom Allthing mit der gleichen Mehrheit beschlossen, die auch Gesetze beschließen kann, insofern gibt es da schon eine Legitimierung und es ist nicht nur ein einzelner, der sich was ausdenkt. Sobald einmal ein Urteil zu einem Thema gefällt ist, ist das natürlich auch der Maßstab für zukünftige Prozesse und kann nicht einfach wieder anders beschlossen werden.

Simoff haben wir das Problem, dass wir im Gegensatz zum simulierten Staat eben keine lange Tradition haben, mit der wir vergleichen können (und weil es das simon gibt, gibt es kein Problem mit den Menschenrechten). Mit gutem Willen könnte man das durch gesunden Menschenverstand wettmachen.

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 15:39
Natürlich kann der Allthing jedesmal etwas anderes beschließen.
Willst DU jetzt etwa auch noch dem Allthing vorschreiben wie er abzustimmen hat?
Lies mal den Titel - hier geht es ums STRAFRECHT. Da geht es nicht um THEMEN, hier geht es um PERSONEN.

Wenn hier zweimal exakt das gleiche passiert dann gibt es trotzdem jedesmal eine individuelle Verhandlung über die dazugehörige Klage. Und natürlich kann das hier einmal zu einer Verurteilung und einmal zu einem Freispruch führen.
Das liegt in der Natur der Sache. Denn obwohl hier zweimal das gleiche passiert ist, kann trotzdem einmal die Beklagte Finja heißen (Schuldig) oder Einar (Nicht Schuldig). Oder es stimmen einfach andere Leute über das Urteil ab.

Und wenn jetzt einer kommt, dann schreiben wir irgendwo auf das das Gericht sich an vorhergehenden Urteilen halten muß... in der Praxis gibt es nie zwei exakt gleiche Fälle. Aus dem Grunde kann man aufgrund kleiner Abweichungen jederzeit begründen (was es hier aber eh nicht gibt, da das Parlament das Urteil fällt mit x Mitgliedern die aus x Gründen so abstimmen, gibt es logischwerweise auch keine Urteilsbegründung) warum man Finja für Schuldig, Einar aber unschuldig hält. Mit Sympathie, mehr Kumpels haben o.ä. hat das natürlich garantiert gar nichts zu tun, nein...
« Letzte Änderung: 01.01.1970, 01:00 von 1312293012 »

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 16:00
Das löst aber auch ein seitenlanges Strafgesetz nicht.

Thelma Vilhjálmsdóttir

  • Administrator
  • Beiträge: 1 522
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:22
Doch, da Finja dann weiß, was sie besser nicht machen sollte...

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:27
Aber ich dachte, das Gericht urteilt sowieso wie es will? Das Argument war doch, dass dann egal ist, was in älteren Urteilen oder eben im Strafgesetz steht.

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:27
Nun, das wird Dich jetzt bestimmt umhauen, aber da bin ich exakt Deiner Meinung.

Ein Strafrecht verpufft bei diesem "Rechtssystem" völlig. Solange hier Gerichtsverfahren per Parlamentsdebatte geführt werden ist JEDE rechtliche Regelung irrelevant.
Wir müssen erstmal alle miteinander anerkennen das dieses Land kein Rechtsstaat ist. Das ist einfach eine Tatsache.

Wir haben hier folgende Situation übertragen aufs RL:
Schwarz-Gelb beschließt im Bundestag ein Gesetz.
Grün hält das für Verfassungswidrig und klagt dagegen vor dem Obersten Gericht das genau der Bundestag ist der das Gesetz beschlossen hat. Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb wird die Klage abgewiesen.
Nun wartet Grün aber mit der Klage bis nach der nächsten Wahl und da hat Rot-Grün die Mehrheit, die Klage wird zugelassen, das Gesetz gekippt.
Dabei ist es schlicht egal ob das Gesetz denn nun objektiv Verfassungswidrig ist oder nicht.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:31
Das Beispiel war jetzt aber nicht gerade ein Strafverfahren... Ein Verfassungsgericht haben wir nicht, das stimmt.

Wenn du einen treffenderen RL-Vergleich willst, geh nach Italien. Nur dass es da kein ausgedachtes Szenario, sondern Wirklichkeit ist.

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:38
Das Beispiel bezog sich auf das Rechtssystem als ganzes, aber wenn Du ein Beispiel zu Strafverfahren willst, so funktioniert hier das Rechtssystem:
Es ist wie in einem Dorf mit 2 Familien, eine hat 10 Mitglieder eine 15. Einer von den 15 erschießt öffentlich, vor allen anderen, einen von der anderen Familie. Per Gesetz ist Mord strafbar. Das Gericht besteht aber aus allen Dorfmitgliedern. Das Urteil lautet 15 gegen 9 - für Freispruch.

Sind wir uns alle einig das dieses Land kein Rechtsstaat ist? Oder will irgendjemand weiterhin an seinem Glauben festhalten die Erde ist eine Scheibe? Dann kann man dagegen auch nichts machen.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:54
Mit einem gewählten oder von der Regierung ernannten Richter gehört der Richter aber auch zu den 15. Insofern stimme ich dir schon zu, sehe aber nicht, dass es als Argument gegen das eldländische System relevant ist.

Thelma Vilhjálmsdóttir

  • Administrator
  • Beiträge: 1 522
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 17:57
Was sprach noch einmal gegen die Auslagerung unseres Gerichtes in einen anderen Staat?

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Niels Bjarnisson

  • Gast
Strafgesetz - 02.08.2011, 18:10
Ich finde nicht das wir überhaupt ein Rechtsstaat sein müssen, wenn das auf so eine Abscheulichkeit wie in der Demokratischen Union oder in Astor hinausläuft.
Und mit Abscheulichkeit meine ich die Jura-Sim. Auch auf die Gefahr hin das wir einen Fan der Jura-Sim in den beiden Ländern unter uns haben und ich für den nun persona non grata bin (falls ich es nicht eh schon bin)
Aber wer sowas hier bei uns will, was ich noch keinem unterstellen will, der soll entweder seine Sachen packen oder ich tue es.
Denn Jura-Sim habe ich vor allem als Mittel der Obstruktion und Kindereien erlebt.
"Ich habe den Weg gefunden die Welt zu retten!" "Das verstösst aber gegen Artikel XX, Paragraph YY, Satz NN"
Das könnte so aus Astor stammen.
"Ich halte sie für absolut inkompetent!" "Beleidigung, gehe direkt ins Gefängnis, gehe nicht über Los, ziehe keine..."
"Ar...loch" "Keine Beleidigung, Freispruch"
Das könnte so aus der Demokratischen Union stammen...
Und irgendwie habe ich das Gefühl wir bewegen uns in solche Dimensionen. Das bringt mir das kalte Grausen, denn ich hasse die Jura-Sim von Astor und der DU brennend.
Ein Mittel um Kreativität und Gestaltungswillen abzutöten und da Urteile unantastbar sind oft die erste Anlaufstelle für Möchtergern-Diktatoren die den Ländern ihren Stempel aufdrücken wollen.
Sorry, ich bitte also um Verständnis, wenn ich der ganzen Debatte hier nicht freundlich gesonnen bin.

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Strafgesetz - 02.08.2011, 20:57
Ich stelle noch einmal klar:
Ich habe kein Argument gegen irgendein System gebracht.
Ich habe erstmal kein System präferiert

Was ich gemacht habe ist eine simple Tatsache festzustellen. Das is tzunächst einmal keine Bewertung oder eine Notwendigkeit irgnd etwas zu ändern.
Bislang war es aber schlicht nicht möglich vor lauter Hin und Her erst einmal die Grundlagen der Diksussion festzumachen.

Ich meine da sind wir jetzt weiter gekommen. Nachdem wir nun hoffentlich alle auf der Tatsachengrundlage angekommen sind, das wir hier kein Rechtsstaat sind kommt die die Diskussion der "Konsequenzen" - oder wie Nils es schon richtig sagte:
"Ich finde nicht das wir überhaupt ein Rechtsstaat sein müssen..."
Genau das ist der springende Punkt - das wir kein Rechtstaat sind heißt noch nicht zwangsläufig das wir einer sein wollen.

Wir haben ein Scherbengerichtssystem, ich würde sogar behaupten in der Praxis gibt es kein SimOn Gericht hier. Wer würde hier so eine Klage führen wollen?
Was haben wir stattdessen in der Praxis? Ich glaube in erster Näherung ein System Einar. Sprich im Zweifel fragt man den Staatsgründer wie es denn nun ist.

Es ist aber völlig legitim, das jemand wie Niels sagt, das er keine "Jura-Sim" will und das ihn ein nicht Rechtsstaa,t so wie er hier ist, am besten zusagt. Das heißt nicht, das ich der gleichen Meinung sein muß, aber es ist völlig in Ordnung diese Meinung zu haben.
Es ist aber auch genauso in Ordnung, wenn Thelma das Gegenteil will, oder, zumindest mehr, "Jura" in das System bringen will.

Meine Meinung ist, das eine MN nach dem lostritt im allgemeinen von seinen Bewohnern weiterentwickelt wird. Je nachdem wie der Staatsgründer sich in sein System eingebaut hat (König mit Vetorecht gegen alles mögliche vs. freie Demokratie wo man das vielleicht ganz frei entwickeln kann).
Es muß akzetierbar sein, das jeder das gleiche Recht hat auf die Weiterentwicklung dieses Landes einfluss zu nehmen, ohne das irgend jemanden hier unterstellt wird er oder sie wolle das Land kaputt machen.
Und von einem System wie DU sind wir glaube ich so oder anders Lichtjahre entfernt.

Meiner Meinung nach läßt sich das Problem mit dem Gerichtssystem ggf. mit folgendem Kompromiss behandeln:
1. Der Älteste Gode = Einar wird Richter, wird Einar verklagr oder klagt, kommt der nächste Älteste Staatsbürger dran de will, bis einer da ist der nicht direkt in den Fall verwickelt ist
2. Es gibt ein rudimentäres Strafrecht mit den wichtigsten Sachen
3. Es gibt eine rudimentäre Prozessordnung die grob beschreibt wie eine Gerichtsverhandlung abläuft
4. Wenn der Richter aufgrund der Gesetzeslage ein Urteil fällt ist das Urteil bindend
5. Wenn er ein Urteil über einen nicht im Gesetz berücksichtigten Fall fällt, dann wird nach dem Urteilsspruch dasselbe vor das Parlament gebracht das das Urteil per Abstimmung bestätigt oder aufhebt