Was noch fehlt ist, wann Frauen zum Allthing zugelassen worden sind. Das können wir vielleicht auch in die Reform von 1912 aufnehmen?
Und dann bliebe natürlich noch die Frage, wie das mit dem Allthing in der Praxis aussieht, wenn wir uns auf das Vertretungsrecht berufen. Haben die Goden unterschiedliches Stimmgewicht, je nachdem, wie viele Bürger sie vertreten? Kann man zu jedem beliebigen Zeitpunkt seine Vertretung auf jemanden anderen übergehen lassen? Wenn ja, dann ist die"Wahl des Vertreters auf jeden Fall nicht geheim. (Außerdem kommt mir das nicht so richtig praktikabel vor) Oder gibt jeder, der bei einer regelmäßig stattfindenden Allthingwahl wählen geht, unwiderruflich seine Stimme an einen Goden ab? Wenn ja, haben wir eventuell eine Regelung, die es möglich macht, nachträglich einen Allthingbeschluss durch Volksabstimmung zu korrigieren? Haben wir ein imperatives Mandat oder darf jeder Gode mit den Stimmen von denjenigen, die er vertritt, machen, was er will?
Es fehlt auch noch, wann das Allthing dazu übergegangen ist, ständig zu tagen. Früher ging das ja ohne weiteres, für ein bestimmtes Allthing, das all halbes Jahr (oder so) stattfindet, jedes Mal neu einen Vertreter zu bestimmen. Heute geht es sicher nicht mehr, die Vertretung vor jeder Sitzung neu festzulegen.