Sind alle Beteiligten einverstanden, wenn wir das Unterforum für die Station in Eldeyja einrichten?
Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Eldeyja, dem Royal Realm of Glenverness und dem Dominion of Cranberra.[/b]Die Exzellenzen..., sind im Bestreben, die Erforschung der Arktis gemeinsam voranzutreiben, zu folgender Vereinbarung gelangt:1. Die Regierungen der drei Staaten vereinbaren, in Übereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen, namentlich der Internationalen Konvention über die Polgebiete und den Regeln des Internationalen Hochkommissariats für die Polgebiete, in der Arktis die Polaris Thule Station zu errichten.2. Die Polaris Thule Station dient der Erforschung des Ausmaßes und der Veränderungen des am Nordpol vermuteten Ozonlochs, der Beobachtung und Erforschung der erwarteten Erderwärmung und ihrer Auswirkungen auf die Polkappen (Polschmelze), dem Aufbau eines Observatoriums wegen der in der Arktis dafür hervorragenden Bedingungen, der Erforschung des Lebens im ewigen Eis sowie meteorologischen Beobachtungen, extreme Wetterphänomene besser verstehen und voraussagen zu können.3. Die technischen Details sind dem Planungsbüro für die Polaris Thule Station an der Halldor-Laxness-Universität in Eldeyja zu entnehmen. Die beteiligten Staaten bringen jeweils 100 Millionen eldländische Kronen auf, die restlichen 150 Millionen Kronen werden unter Hinzuziehung privater und sonstiger Mittel erbracht.4. Die laufenden Betriebskosten werden gemeinschaftlich zu je einem Drittel von den beteiligten Staaten aufgebracht. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Ausstieg aus dem Projekt möglich. Als Betriebskosten gelten alle Kosten zur Instandhaltung und Versorgung der Station. Ausgenommen sind die Kosten für wissenschaftliches Personal, Forschungsreihen und Experimente, die von den beteiligten Staaten selbst getragen werden.5. Den beteiligten Staaten stehen dafür über die gesamte Nutzungsdauer der Station je ein Drittel der verfügbaren Forschungsplätze der Station zur freien Verfügung, solange sie sich außerdem an den unter Punkt 4. genannten Betriebskosten beteiligen.Für die Regierungen von...am...gegeben in...