Sehr geehrter Páll (Skúlisson),
hiermit übermittle ich dir, im Namen unsere Behörde, die Nachricht, das am heutigen Tage deine
Staatsbürgerschaft erloschen ist (
StaBür Art. 3 Satz 2 Anstrich 3). Du hast einen halben Monat (
14 Tage) Zeit, um dagegen
Widerspruch geltend zu machen. Solltest du dies nicht machen, wird dies als Bestätigung aufgefasst. Du kannst während dieser Zeit an keiner Abstimmung teilnehmen, ein Widerspruch wird innerhalb von sieben Tagen bearbeitet, Ausnahme hierfür kann nur ein offensichtlicher Fehler der Behörde bei der Aberkennung der Staatsbürgerschaft sein.
Du kannst jedoch zu jedem Zeitpunkt erneut eine Staatsbürgerschaft beantragen.Mit freundlichem Gruße
Snær