Autor Thema: Nugensil - Exekutivabkommen mit dem Königreich Nugensil  (Gelesen 1868 mal)

Republik Eldeyja

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Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Nugensil und der Republik Eldeyja
Samningur ríkisstjórnanna Konungsríkisins Nugensil og Lýðveldisins Eldeyja

Die Regierungen des Königreichs Nugensil und der Republik Eldeyja - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgende Vereinbarung:

§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit

1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, eventuelle Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.

§ 2 Errichtung von Botschaften

1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom Gastgeberstaat akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.

§ 3 Reisefreiheit

1. Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt, im Rahmen des geltenden Rechts in das Land des Vertragspartners zu reisen.

§ 4 Gültigkeit und Kündigung

1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Unterzeichnerstaaten nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Höfuðfjörður, den 10. März 2022

Für die Regierung des Königreichs Nugensil:




Für die Regierung der Republik Eldeyja: