Autor Thema: Ständiger Parteitag von HEIMDALL - Die Bürgerpartei  (Gelesen 28503 mal)

Páll Skúlisson

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Nun, dann herzlich willkommen in der Partei, die für einen schlanken, liberalen und friedvollen Staat eintreten, der sich für die Bewahrung eldeyischer Lebensweise und eldeyischer Natur einsetzt. "In echt" setzen wir uns z.B. gerade pragmatisch für ein bürgernahes, bedarfsorientiertes Gerichtswesen ein.

Darf ich fragen, was Du beruflich machst?
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
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Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Niels Bjarnisson

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Ich bin in gewissem Sinne kleiner Unternehmer.  Mir gehört ein kleiner Fischereibetrieb, der noch von meinem Vater Bjarni gegründet wurde. Er hat allerdings noch selbst Hand angelegt, war selber Fischer ich bin eher nun der Büromensch geworden.

Niels Bjarnisson

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schaut sein Gegenüber an

Páll Skúlisson

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Dann geht es Dir ähnlich wie mir, nur dass ich vor allem mit Schafen zu tun habe.

Und wie ist die Situation auf dem Fischmarkt? Gibt es noch eine Nachfrage an eldeyjischem Fisch? Funktioniert unsere Wirtschaftspolitik auf diesem Gebiet?
Páll Rayk Skúlisson
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Niels Bjarnisson

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Also ich kann mich bisher nicht beklagen. Aber meine Fischerei ist sicher auch kein Großbetrieb und beliefert hauptsächlich inländische Unternehmen bzw. Märkte. Mit Export haben wir fast gar nichts zu tun. Sicher, reich werde ich damit vermutlich nicht, aber immerhin deckt es sich einigermaßen.

Páll Skúlisson

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Das ist doch erfreulich. Und solange niemand unsere Fischereirechte einschränkt, wird es hoffentlich auch so bleiben.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
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Niels Bjarnisson

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Das wollen wir doch mal nicht hoffen.
Ich werde sicherlich alles bekämpfen, was mich und meine Fischerei in ihrer Existenz bedroht.
Wobei ich da ja auch eingeschränkt bin das wir hier nur beeinflussen können was hier bei uns beschlossen wird.

Snorri Hallgrimsson

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Die Fischerei ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wir müssen hier immer unsere Rechte verteidigen. Dafür stehe auch ich ein und über die Fischer und Bauern ist diese Partei einst gewachsen und groß geworden.

Páll Skúlisson

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Vielleicht ist es sinnvoll, wenn wir unsere Fischereirechte einmal offiziell artikulieren, damit wir im Falle einer Verletzung besser darauf verweisen und somit schneller reagieren können. Eine wichtige Frage ist in diesem Kontext denke ich auch die Festlegung unseres Staatsgebietes und unserer Wirtschaftszone. Vorreiter ist hier das Vereinigte Kaiserreich, das bereits 2009 sein Hoheitsgebiet auf 4,9 Seemeilen festlegte. Der Rat der Nationen berät derzeit eine Seerechtskonvention, die die gleiche Ausdehnung des Hoheitsgebietes und eine Wirtschaftszone von 200 Seemeilen festlegt. Irgendwo müssten wir auch eine karte haben, die das visualisiert...

Páll geht an einen Schrank im Parteibüro, wühlt einige Ordner durch und findet schließlich die Karte, die er auf einem Tisch aufschlägt.


Rot eingezeichnet ist die 4,9-Meilen-Zone, grün die 200-Meilen-Zone, auch für die angrenzenden Staaten. Und in Blau ist eingetragen das Polargebiet, wie es durch den Polkonvent festgelegt ist. Unsere Zonen kollidieren mit keinem anderen Staat, wir könnten also durchaus durch das Allthing unser Hoheitsgebiet und unsere Wirtschaftszone so festlegen. Jetzt müsst ihr mir aber helfen beim Stand unserer Fischereirechte: Wo fischen die eldeyjischen Unternehmen? Wo lassen Fischfang anderer Staaten zu?
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
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Snorri Hallgrimsson

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Hier sind sich der MP und ich einig. Fischerei anderer Staaten innerhalb unserer 200 Meilen Zone ist ausgeschlossen. Gefischt wird rund um die gesamte Insel, vor allem Kabeljau und Seelachs.

Eine entsprechende Erklärung finde ich sehr gut. Gibt es da Vorbilder, derer wir uns bedienen können?

Páll Skúlisson

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Es gibt bisher lediglich ähnlich lautende Erklärungen der Regierungen der G3-Staaten (EU, Alb, USA), die sich aber nur auf das Hoheitsgewässer beziehen, aber keine definitiven Regelungen zur Wirtschaftszone treffen, geschweige denn Bestimmungen zum Fischfang beinhalten.

Am sinnvollsten ist es wohl, wenn wir dem Allthing ein Gesetz vorschlagen, dass
  • unsere Hoheitsgewässer auf 4,9 Seemeilen festlegt;
  • unsere Wirtschaftszone auf 200 Seemeilen festlegt;
  • Fischfang für andere als inländische Schiffe untersagt;
  • Fischereien auffordert, die Artenvielfalt zu bewahren, und die Regierung ermächtigt, Grenzen für den Fischfang festzulegen.
Páll Rayk Skúlisson
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Snorri Hallgrimsson

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Ich bin mit diesem Vorschlag absolut einverstanden. Nach der Gesetzesinitiative zur Judikative wäre das doch ein schönes nächstes Projekt. Unsere Partei kann sich immer mehr profilieren während unsere Gegner anscheinend nicht mehr viel von sich geben.

Páll Skúlisson

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Dann wäre das hier ein erster Gesetzesvorschlag. Ich würde dazu gerne auch noch Deine Meinung hören, Niels.

Gesetz über die Gewässer um Eldeyja
§1 Hoheitsgewässer
1. Die Hoheitsgewässer der Republik Eldeyja erstrecken sich über eine Distanz von 4,9 Seemeilen.
2. Allen zivilen Schiffen anderer Staaten wird die freie und sofort in Anspruch zu nehmende Passage vorbehaltlich abweichender Regelungen zu. Im Bereich der eldeyjischen Hoheitsgewässer unterliegen diese Schiffe dem Hoheitsrecht und der Gerichtsbarkeit der Republik Eldeyja.
3. Kriegsschiffen jeglicher Art ist das Befahren der eldeyjischen Hoheitsgewässer nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Das unerlaubte Eindringen wird als unfreundlicher Akt gewertet.

§2 Wirtschaftszone
1. Die ausschließliche Wirtschaftszone der Republik Eldeyja erstreckt sich über eine Distanz von 200 Seemeilen.
2. In der Wirtschaftszone ist ausschließliches Recht der Republik Eldeyja sowie der bei ihr registrierten Unternehmen und der unter ihrer Flagge segelnden Schiffe: die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen.
3. Alle Staaten genießen das Recht der Schifffahrt, des Überflugs und der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen sowie alle damit verbundenen Rechte im Rahmen der Umweltschutzgegesetzgebung der Republik Eldeyja.

§3 Umweltschutz
1. Sowohl in den Hoheitsgewässern als auch in der Wirtschaftszone ist der Erhalt der Umwelt und der Artenvielfalt zu gewährleisten.
2. Zum Erhalt der Artenvielfalt der Fische wird die Regierung ermächtigt, Fangquoten für die Hoheitsgewässer und die Wirtschaftszone festzulegen. Auf Verlangen des Allthings sind die Fangquoten zu ändern.
3. Zum Erhalt der Artenvielfalt am Meeresboden wird die Regierung ermächtigt, das Verlegen von unterseeischen Kabeln und Rohrleitungen einzugrenzen. Auf Verlangen des Allthings sind die Begrenzungen zu ändern.
Páll Rayk Skúlisson
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Snorri Hallgrimsson

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Für mich sieht das nach einem guten Vorschlag aus. Was sagst Du Niels?

Niels Bjarnisson

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Für mich ebenfalls. Von meiner Seite aus kann das so eingebracht werden.