Das Innenministerium sieht es als gegebene Tatsache an, das "Hræsvelgr Industries" Zahlungsunfähig/-unwillig/Handlungsunfähig/-unwillig ist. Daher sieht das Innenministerium keinen Grund, wieso es dem Wunsch des Gläubigers (ORKA AG) auf den Verwaltungsakt der Zwangsversteigerung zu Gunsten des Gläubigers widersprechen sollte. Die Bekanntgabe durch das Innenministerium erfolgte am 01. Juni 2011. Die "Hræsvelgr Industries" kann bis zum 15. Juni 2011 Rechtsmittel einlegen.