Autor Thema: Gesetz über die Zeit  (Gelesen 1759 mal)

Republik Eldeyja

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Gesetz über die Zeit - 12.12.2020, 11:04

Lög um tímann
Gesetz über die Zeit
1. gr. Definitionen
(1) Die koordinierte Weltzeit entspricht der mittleren Sonnenzeit des Nullmeridians mit einer Abweichung bis zu einer Sekunde. Abweichungen werden in internationaler Abstimmung durch Schaltsekunden korrigiert.
(2) Die Nordwestantikäische Zeit entspricht ganzjährig der koordinierten Weltzeit abzüglich zwei Stunden.

2. gr. Gesetzliche Zeit in Eldeyja
Im inländischen amtlichen und geschäftlichen Gebrauch werden Datum und Uhrzeit nach der Nordwestantikäischen Zeit verwendet.

3. gr. Schlussbestimmungen
(1) Am 1. Januar 2021 wird in der Zeitzählung um 3:00 Uhr eine Stunde ausgelassen und dadurch an die Nordwestantikäische Zeit angepasst.
(2) Die Bestimmung des 2. gr. tritt zum 1. Januar 2021, 4:00 Uhr Nordwestantikäischer Zeit in Kraft.