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Nachrichten - Helen Bont

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In $ 5 Absatz 2 muss noch die frist eingesetzt werden. Ich denken, dass ein Monat ausreichend ist.

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Ich bin einverstanden.
In §4 Absatz 2 ist mir noch ein Flüchtigkeitsfehler aufgefallen, wenn ich es richtig sehe müsste heissen: "...Arbeit nachgehen zu können..." und in §5 Absatz 1 müsste es
"...und nur in beiderseitigem Einverständnis..." heissen.

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Um das Gespräch wieder in Gang zu bringen;

Was die Umsetzung dieses Vertrags angeht, so ist es auch ausreichend, wenn dies in die Zuständigkeit der jeweiligen Außenministerien gelegt wird.

Wie würden Sie § 1 Abs. 3 formulieren wollen?

Was § 4 Abs. 1 angeht, so bin ich mit der vorgeschlagenen Formulierung einverstanden.

Eine Kündigungsklausel können wir natürlich mit aufnehmen.

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Bevor ich ein abschließendes Statement abgeben kann, muss ich den Vertragsentwurf erst dem Regierungskabinett zur Beratung vorlegen. Das kann ich leider nicht alleine bestimmen.

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Sicherlich kann der Vertrag auch zwei-sprachig verfasst werden.

Was die Umsetzung dieses Vertrags angeht, so ist es auch ausreichend, wenn dies in die Zuständigkeit der jeweiligen Außenministerien gelegt wird.

Wie würden Sie § 1 Abs. 3 formulieren wollen?

Was § 4 Abs. 1 angeht, so bin ich mit der vorgeschlagenen Formulierung einverstanden.

Eine Kündigungsklausel können wir natürlich mit aufnehmen.

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Verzeihung, das habe ich in der Tat überlesen.
Was halten Sie von dem Entwurf für ein Kulturabkommen?

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Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=7723#post7723'
Ja, die Initiative im Rat der Nationen wäre wahrscheinlich die bessere gewesen, weil sie umfassender war und mehr oder weniger alle Staaten der Welt eingeschlossen hätte. Aber Sie kennen ja das Ergebnis, und es ist besser, man fängt mit dem Machbaren an anstatt noch ein paar Jahre gar nichts zu haben.

Wenn ich es recht sehe, ist das hier der aktuelle Arbeitsentwurf: ...

Vielen Dank, Exzellenz.
Interessant wäre natürlich auch eine Regelung, die die Grenzen der von der Polkommission Vorrang vor eventuellen Hoheitsansprüchen festschreiben würde, um so den Kompatibilität mit dem sich neu formierenden Völkerrecht herzustellen.
Ansonsten erinnert mich der Text sehr an die beiden im RdN diskutierten Entwürfe - ohne jetzt jede Einzelheit im Gedächtnis zu haben.

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Zitat
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Kulturkooperationsabkommen  
zwischen  
der Republik Eldeayja
und
der Demokratischen Union  

Präambel
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartnerpartner bezeichnet)
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern die Einrichtung von Lehrstühlen für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Die Vertragspartner erklären, dass sie eine bilaterale Institution ins Leben rufen, die mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens betraut wird.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen können, wenn das über das Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§4 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
[/quote]

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Das erinnert mich an die Bemühungen im RdN um die Erstellung einer ähnlichen internationalen Regelung.
Es wäre sehr freundlich, wenn ich den Entwurf einsehen dürfte.

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Gut. Ich werde zusehen, dass ich demnächst einen Vertragsentwurf vorlegen werde, auf dessen Basis wir dann die weiteren Einzelheiten besprechen können.

In der Zwischenzeit können Sie schon einmal die Themen ansprechen, die Ihnen wichtig sind.

 

*sorry, ich habe derzeit nur ein Smartphone, mit dem ich zwar im Internet surfen kann, aber ich derzeit Probleme damit, dass erstens der Akku relativ schnell leer ist und ich die "Schreibbox" hier nicht öffnen kann. So bin ich derzeit auf das Internet-Café angewiesen.*so*

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Gut. Dann sollten wir eine Aufstockung auf Höhe der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten sowie eine zeitliche Begrenzung von 10 Wochenstunden festlegen, dass entspräche, wenn man einer Fünf-Arbeitstage-Woche zugrunde legt, eine Arbeitzeit neben dem Studium von zwei Stunden.

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So sehe ich das ebenfalls. Ich denke, eine Regelung, wonach man den Zuschuss bis zu einem gewissen Betrag - je nnachdem wie hoch die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten sind - mit Hilfe einer beruflichen Tätigkeit aufstocken kann, dürfte ausreichend sein, zumal ja das Studium im Mittelpunkt des Studenten stehen sollte.

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Natürlich. Eine solche vertragliche Regelung müsste meines Erachtens unter anderem die maximale Aufenthaltsdauer und die Frage klären, ob Studenten einer beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, für den Fall, dass das Stipendium für den Lebensunterhalt nicht ausreichen sollte.

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*so* Zunächstz danke für Deine Geduld. Ich habe zur Zeit kein Internet zu hause und entsprechend auf das Internet-Café angewiesen. Seit gestern habe ich zwar ein Smartphone, mit dem ich im Internet surfen kann, doch muss ich mich erst einmal an die Bedienung des Gerätes gewöhnen. *so*

Nochmals vielen Dank für die freundliche Begrüßung, Exzellenz.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Unionsregierung an guten Beziehungen zu Eldeyja interessiert ist und bedauert es, dass kein offizieller Vertreter der Demokratischen Union zu den Jubiläumsfeierlichkeiten erscheinen konnte.

Wenn ich sage, dass die Unionsregierung an guten Bezehiehungen zur Republik Eldeyja interessiert ist, dann sage ich das auch unter dem Aspekt, den zwischen unseren Ländern geschlossenen Grundlagenvertrag mit Leben zu erfüllen, zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in beiden Staaten.

Hier denke ich insbesondere an die in Artikel 4 Grundlagenvertrag benannten Bereiche. Ich denke, dass wir mit einem Abkommen über eine jugendpolitische und kulturelle Zusammenarbeit unsere Beziehungen weiter zu vertiefen, wobei ich insbesondere an den Austausch von Schülern und Studenten im Rahmen eines gemeinsamen Stipendienprogramms denke, welches auch jungen Künstlern oder Künstlergruppen zugute kommen sollte.


*so* Danke für den Hinweis. *so*

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Betritt gemeinsam mit Sigurdsson den Konferenzraum.

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