Autor Thema: Gesetz zur Energiegewinnung  (Gelesen 5036 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 20.05.2011, 17:55
Ich freue mich über den Sinneswandel und setze die Aussprache, diesmal mit "normaler" Aussprachzeit von 72 Stunden fest.

Jónas Sigurðsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 20.05.2011, 18:14
Reicht das für Thelmas Backuplösung? Auf jeden Fall sind wir mit dem neuen Entwurf schonmal alle Probleme mit kleineren Generatoren los.

Aber den 1. mgr. würde ich anders formulieren. Wie Thelma gestern schon sagte, kann Energie nicht produziert werden. Energie gewinnen wäre besser.


Jónas Sigurðsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 20.05.2011, 19:35
Solange wir noch auf Thelma warten, hier schonmal die sprachlichen und formellen Feinheiten:

Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=3848#post3848'
Lög um Orkugjafi
Gesetz zur Energiegewinnung
Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung

Also orkugjafi im Akkusativ Plural und kleingeschrieben, und die imperianische Übersetzung kursiv gesetzt. Der Titel des 1. gr. gehört auch kursiv.


Thelma Vilhjálmsdóttir

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Gesetz zur Energiegewinnung - 21.05.2011, 01:14
Ich habe keine bedenken, im Notfall bauen wir zwei Anlagen auf, dies ist im Notfall vertretbar. Wobei ich gerade glaube, dass 50MW fast ein bisschen viel sind. :/

Wir haben in unseren Rechenzentren je zwei 2MW Generatoren und einige kleinere an Netz strategischen Punkten. Diese sind Abgeschaltet, werden jedoch alle 6 Monate getestet.

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Einar Sigurdsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 21.05.2011, 07:34
Den Wert können wir verändern. Was wäre denn vertretbarer? 30MW? 20MW?

Jónas Sigurðsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 21.05.2011, 09:34
Was wir hier festlegen ist zwar hoffentlich mehr als man normal brauchen würde, aber 50 MW sind immer noch am alleruntersten Rand, was ein richtiges Kraftwerk liefert. Ich würde also sagen, in diesem Bereich können wir eher großzügig sein und dann die 30 MW nehmen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Gesetz zur Energiegewinnung - 21.05.2011, 14:49
Könnte ich mit leben.

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Einar Sigurdsson

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Thelma Vilhjálmsdóttir

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Gesetz zur Energiegewinnung - 24.05.2011, 00:06
Ich würde Snorri bitten den Text des Gesetzes noch einmal zu verlesen, bei "Fusionskrafttwerke" ein "t" zu streichen und die Abstimmung einzuleiten.

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Snorri Hallgrimsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 24.05.2011, 10:42
Ich bitte die Goden um Abstimmung über folgendes Gesetz. Dafür mit Já, ansonsten Nei oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Zitat
Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung

1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Anlagen die technisch in der Lage sind mehr als 30 MW Energie zu gewinnen.
(2) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(3) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskraftwerke (Atom- oder Kernenergie).

Snorri Hallgrimsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 24.05.2011, 10:46
Já.

Jónas Sigurðsson

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Gesetz zur Energiegewinnung - 24.05.2011, 11:59
Já.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Gesetz zur Energiegewinnung - 24.05.2011, 13:01
Já.

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