Ehrenwerte Goden! Der Ministerpräsident hat folgenden Gesetzesentwurf ins Allthing zur Debatte und Abstimmung eingebracht. Da das Gesetz eine besondere Aktualität hat, ist die Aussprache auf 48 Stunden angesetzt.
Lög um OrkugjafiGesetz zur Energiegewinnung
1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja(1) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(2) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskrafttwerke (Atom- oder Kernenergie).
(3) Ausnahmen sind wie folgt geregelt: Verbrennungsmotoren zum Zweck der Fortbewegung (Automobile, Flugzeuge, Schiffe). Notstromaggregate. Im Falle von Unfällen, drohenden Stromausfällen und Katastrophen sind alle Maßnahmen erlaubt, um kurzfristig die Stromversorgung wiederherzustellen. Nach einer Normalisierung der Lage, sind eventuell diesem Gesetz wiedersprechende Einrichtungen zeitnah wieder abzuschaffen.