Autor Thema: Parteiengesetz  (Gelesen 13381 mal)

Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:30
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=828#post828'
Nun, sofern dies die Zustimmung der Kollegen hier finden sollte, so könnte ich mir vorstellen mein Mandat niederzulegen und in den Obersten Gerichtshof zu wechseln.
Das wäre doch eine Möglichkeit, man könnte den Passus auch verankern das nicht beides geht und man eben das Mandat für den Posten "opfern" müsste. Beziehungsweise das Mandat ruht solange man im Amt ist.

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Jónas Sigurðsson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 20:24
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=812#post812'
Und wenn man Parteien so reglementiert mit Unterstützern, sehe ich die Leute dann halt als 1-Mann-Vereine rumlaufen, denn für solche wurde und kann wohl auch schwerlich so eine Klausel durchsetzen.
Ja, ich habe heute auch nochmal drüber nachgedacht und bin genau zum selben Schluss gekommen. Für Vereine kann man keine Unterstützer verlangen, und wenn es zwischen Parteien und Vereinen keinen echten Unterschied gibt, dann ist das eben auch für Parteien so.

Aber auch ohne dieses Problem wäre ich nicht überzeugt, dass Ein-Mann-Parteien ein Problem sind. Genauso wenig wie ich überzeugt bin, dass sie gut sind, mir ist es also relativ egal.

Einar Sigurdsson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 21:20
Das Gesetz über die Staatsorgane kann gerne erweitert werden, ich hatte die Judikative rausgelassen, da sie im allgemeinen in wenigen MN's wirklich Personal oder Ausgestaltung erfährt und ich mir nicht Gedanken über tote Dinge machen wollte. Um so schöner dass sich hier tatsächlich Interessenten finden. Jeder Gode, der sich berufen fühlt, kann ja einen Vorschlag erarbeiten, wie eine solche Ergänzung um die Judikative aussehen könnte. Sobald es eine gibt, kann dann das Partiengesetz dahingehend geändert werden, bis dahin würde ich aber gerne das Gesetz so wie es jetzt ist erstmal zur Abstimmung stellen, damit die Parteien erstmal eine einigermaßen sichere Grundlage haben.

Ich werde fürs erste auch keinen Passus gegen 1-Mann-Parteien einstellen. Wer dann dagegen ist, muss halt mit Nein stimmen. Sollte es tatsächlich eines Tages ein Problem sein, dass es zuviele 1-Mann-Parteien gibt, kann man das Gesetz ja wieder ändern. Ich bitte daher den ältesten Goden, die Abstimmung einzuleiten.

Snorri Hallgrimsson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 22:18
Gut, damit ist die Aussprache beendet. Wie gewünscht stelle ich das Gesetz wie folgt zur Abstimmung.

Soll das Parteiengesetz so verabschiedet werden?

Bitte stimmen Sie mit "Já" , "Nei" oder "Innihalda".


Die Abstimmung dauert 72 Stunden, oder bis eine Mehrheit erreicht wurde.

Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=714#post714'
[font='Georgia']Vereins- und Parteiengesetz
[/font]
[font='Georgia']
§1 Wirkung
1. Dieses Gesetz betrifft alle bestehenden und alle zukünftigen Vereine und Parteien.

§2 Gründung
1. Jeder eldländische Staatsbürger hat das Recht, einen Verein und/oder eine Partei zu gründen. Die Gründung muss im Forum öffentlich bekannt gegeben werden.

§3 Mitgliedschaft
1. Nur Staatsbürger dürfen einem Verein/einer Partei beitreten.
2. Die Mitglieder sind an §4 gebunden.

§4 Vereins/Parteiziele
1. Die Ziele des Vereins/der Partei müssen im Einklang mit dem Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
[/font]
[font='Georgia']
§5 Vorübergehendes Vereins/Parteiverbot
1. Bricht ein Verein/ eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing mit einfacher Mehrheit ein vorübergehendes Verbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Ein Verein / eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.

§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing
mit einer 2/3 Mehrheit verboten werden,
[/font][font='Georgia']wenn wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wurde.[/font]
[font='Georgia']2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung mit einer 2/3 Mehrheit bestätigen kann. Wird diese nicht erreicht ist das Verbot/die Auflösung widerrufen.
[/font]
[font='Georgia']

§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind.

§8 Schlussbestimmungen
1. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch das Allthing in Kraft.

[/font]

Snorri Hallgrimsson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 22:18
Já.

Jónas Sigurðsson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 22:24
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Thelma Vilhjálmsdóttir

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Parteiengesetz - 08.03.2011, 02:44
Ég sitja hjá. (Innihalda.)

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Niels Bjarnisson

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Parteiengesetz - 08.03.2011, 08:11
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Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 08.03.2011, 08:54
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Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 08.03.2011, 17:48
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Páll Skúlisson

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Parteiengesetz - 08.03.2011, 18:20
Innihalda.
Páll Rayk Skúlisson
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Sara Jonsdottir

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Parteiengesetz - 08.03.2011, 21:21

Snorri Hallgrimsson

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Parteiengesetz - 10.03.2011, 08:10
Auch hier steht das Ergebnis soweit fest:

4 Ja
3 Enthaltung
1 Nein

Damit ist das Gesetz angenommen und wird ins Staatsarchiv aufgenommen.