Das ist in jedem anderen Staat so. Erst kommt die Verfassung, dann die Gesetze und schlussendlich die Verordnungen, von der Mächtigkeit. Ich bin bereits viel in der Welt herum gekommen und glaube mir es ist gang und gäbe.
Aber in keinen mir bekannten demokratischen Staat hat die Regierung die Möglichkeit, per Verordnung neue Steuern einzuführen. Schauen wir doch einfach mal zum Beispiel auf unsere nächsten Nachbarn:
Demokratische Union: Art. 68 UVerf
(2) Die Erhebung einer Steuer darf nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes erfolgen, das den Steuertatbestand und die Steuerhöhe bestimmt.
(3) Die Erhebung sowie die Höhe einer Unionssteuer bedarf der Zustimmung des Unionsparlamentes.
(4) Die Erhebung und Höhe einer Landessteuer bedarf der Zustimmung der Volksvertretung des Landes.
Albernia: Art. 5/4 Statutory Instruments Act
4) Orders in Council werden erlassen, wenn
a) durch das Gesetz zur Rechtsetzung durch Order in Council ermächtigt wurde,
b) durch die Krone die Notwendigkeit zum Erlass einer Order in Council zur Konkretisierung oder Ausführung eines Gesetzes festgestellt wird,
c) in dem Fall, dass das Parlament aufgelöst ist oder aus anderen Gründen nicht tagt, ein unaufschiebbares Erfordernis zur Rechtsetzung besteht, oder
d) in dringliches und unaufschiebbares Bedürfnis besteht und eine gesetzliche Regelung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.
Zu Albernia muss man noch dazusagen, dass es im Taxes Act auch keine Bestimmung gibt, die 4a rechtfertigen würde.
Astor hat anscheinend im Moment gar keine Bundessteuern, und weder die inzwischen aufgehobenen Gesetze zum Thema noch die Verfassung hätte der Regierung das Recht gegeben, per Verordnung neue Steuern zu erheben.
Ich warte gespannt auf deine Gegenbeispiele.