Bereits bei der Einführung des Steuergesetzes habe ich eindringlich darauf hingewiesen, dass das Gesetz übermäßig viel Macht vom Allthing auf die Regierung überträgt. Es sieht vor, dass der Ministerpräsident durch Verordnungen neue Steuern einführen kann und dem Allthing nur ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Das ist kein gleichwertiger Ersatz: Zum einen soll das Allthing nicht tätig werden müssen, um den bestehenden Zustand zu erhalten, sondern nur, um ihn zu ändern. Zum anderen dreht es die Deutung eines Patts im Allthing um: Gleichheit verneint die Frage, und damit wäre normal ein Gesetzesantrag gescheitert, aber im Fall der Widerspruchslösung wäre der Widerspruch gescheitert. Schließlich widerspricht die Regelung auch dem neuen Lög um Alþingi, das zu Verordnungen klarer Stellung nimmt als bisher: "Er darf aber niemandem eine neue Pflicht auferlegen oder neue Rechte schaffen." (10. msl. 4. gr.)
Das Gesetz ist ursprünglich ohne tatsächliche Mehrheit beschlossen worden, weil Páll die Abstimmungsfrist versäumt hat. Ich bitte euch, den Fehler jetzt zu korrigieren und die problematische Regelung aufzuheben.