Autor Thema: Gesetz über die Gewässer um Eldeyja  (Gelesen 3392 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Der ehrenwerte Gode Páll hat einen Gesetzesvorschlag eingebracht:

Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1795#post1795'
Gesetz über die Gewässer um Eldeyja
§1 Hoheitsgewässer
1. Die Hoheitsgewässer der Republik Eldeyja erstrecken sich über eine Distanz von 40,9 Seemeilen.
2. Allen zivilen Schiffen anderer Staaten wird die freie und sofort in Anspruch zu nehmende Passage vorbehaltlich abweichender Regelungen zugesichert. Im Bereich der eldländischen Hoheitsgewässer unterliegen diese Schiffe dem Hoheitsrecht und der Gerichtsbarkeit der Republik Eldeyja.
3. Kriegsschiffen jeglicher Art ist das Befahren der eldländischen Hoheitsgewässer nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Das unerlaubte Eindringen wird als unfreundlicher Akt gewertet.

§2 Wirtschaftszone
1. Die ausschließliche Wirtschaftszone der Republik Eldeyja erstreckt sich über eine Distanz von 200 Seemeilen.
2. In der Wirtschaftszone ist ausschließliches Recht der Republik Eldeyja sowie der bei ihr registrierten Unternehmen und der unter ihrer Flagge segelnden Schiffe: die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen.
3. Alle Staaten genießen das Recht der Schifffahrt, des Überflugs und der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen sowie alle damit verbundenen Rechte im Rahmen der Umweltschutzbestimmungen der Republik Eldeyja.

§3 Umweltschutz
1. Sowohl in den Hoheitsgewässern als auch in der Wirtschaftszone ist der Erhalt der Umwelt und der Artenvielfalt zu gewährleisten.
2. Zum Erhalt der Artenvielfalt der Fische wird die Regierung ermächtigt, Fangquoten für die Hoheitsgewässer und die Wirtschaftszone festzulegen. Auf Verlangen des Allthings sind die Fangquoten zu ändern.
3. Zum Erhalt der Artenvielfalt am Meeresboden wird die Regierung ermächtigt, Bau- und Abbaumaßnahmen einschließlich der Verlegung von unterseeischen Kabel und Rohrleitungen einzugrenzen. Auf Verlangen des Allthings sind die Begrenzungen zu ändern.
4. Innerhalb der eldländischen Wirtschaftszone ist die Verklappung jeglicher Stoffe ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch die Regierung verboten. Auf Verlangen des Allthings ist eine solche Genehmigung aufzuheben.
Die Aussprache dauert 72 Stunden.


Niels Bjarnisson

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Kann ich nur unterstützen.
Gerade als Besitzer einer Fischerei bin ich, wie viele andere darauf angewiesen das unsere Fanggründe nicht durch irgendwelche ausländischen Fischer leergefischt werden und uns damit die Existenzgrundlage entzogen wird.

Jónas Sigurðsson

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Zitat von: 'Snorri Hallgrimsson','index.php?page=Thread&postID=1804#post1804'
1. Die Hoheitsgewässer der Republik Eldeyja erstrecken sich über eine Distanz von 4,9 Seemeilen.
4,9 Seemeilen ist ein bisschen arg wenig. In eurem Parteiforum steht, dass sich das am Empire Uni orientiert. Das hat aber genauso wie Albernia und der aktuelle Stand der RdN-Konvention 40,9 Seemeilen gewählt.

Zitat
2. Allen zivilen Schiffen anderer Staaten wird die freie und sofort in Anspruch zu nehmende Passage vorbehaltlich abweichender Regelungen zu.
...gesichert? ;)

Zitat
Im Bereich der eldeyjischen Hoheitsgewässer unterliegen diese Schiffe dem Hoheitsrecht und der Gerichtsbarkeit der Republik Eldeyja.
Heißt es wirklich eldeyjisch? Es sieht irgendwie komisch aus, und bisher habe ich nur eldländisch gesehen.

Bis auf diese Kleinigkeiten gefällt mir der Entwurf.

Einar Sigurdsson

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40,9 vielleicht ein Kommafehler? Das EU definiert 40,9, habe es gerade nachgesehen. In diesem Fall plädiere ich auch dafür!

Eldländisch wäre richtiger ja.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ich würde ein Verbot für die Verklappung von jedlichen Stoffen hinzunehmen, ausgenommen sind Sand und Steine bei durch das Allthing genehmigten Baumaßnahmen, sollte diese die Umwelt auf keinen Fall gefährden können.

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Páll Skúlisson

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In der Tat, Jónas, das sind alles drei Versehen. Mir fällt gerade auch noch ein fehlender Bezug auf. Ich bitte also Dich, Snorri, darum, die folgenden Änderungen am Entwurf vorzunehmen:
  • In §1 (1): "... Distanz von 40,9 Seemeilen.
  • In §1 (2): "... vorbehaltlich abweichender Regelungen zugesichert. Im Bereich der eldeyjischen eldländischen Hoheitsgewässer unterliegen..."
  • In §1 (3): "... das Befahren der eldeyjischen eldländischen Hoheitsgewässer nur ..."
  • In §2 (3): "Alle Staaten genießen in der Wirtschaftszone das Recht der Schifffahrt..."
Thelmas Anregung kann ich grundsätzlich so zustimmen. Ich würde hier dann vorschlagen, §3 (3) entsprechend zu erweitern, dass er sich auf jegliche Baumaßnahmen und jeglichen Abbau nicht-lebender Rohstoffe bezieht.
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Thelma Vilhjálmsdóttir

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Nein, nein, nein, es ging mir eher um die Verklappung von Substanzen durch Schiffe. Der Abbau darf gerne in einem reguliertem Maße statt finden. Stell dir nur vor wir finden morgen Erdöl oder gar Gold und dürfen es dann nicht abbauen...

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Páll Skúlisson

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In der Tat, da habe ich nicht richtig zugehört. Das sollte man auf jeden Fall mit aufnehmen, vielleicht als Absatz 4 im Umweltschutzparagraphen: "Innerhalb der eldländischen Wirtschaftszone ist die Verklappung jeglicher Stoffe ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch die Regierung verboten. Auf Verlangen des Allthings ist eine solche Genehmigung aufzuheben."

Die Idee von der Einschränkung des Bodenschatzabbaus finde ich trotzdem gut, die Formulierung des Absatzes 2 ermöglicht der Regierung ja, festzulegen, was gemacht werden darf und was nicht.
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Jónas Sigurðsson

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Ich finde beide Vorschläge gut.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Gut, dann kann ich damit leben. :)

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Snorri Hallgrimsson

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Ist geändert.

Páll Skúlisson

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Für die Goden zur Veranschaulichung möchte ich auch noch die folgende Karte zur Verfügung stellen. Dort sind unsere Hoheitsgewässer (rot), die Wirtschaftszonen unserer Republik und der benachbarten Länder (grün) sowie die nach dem Polkonvent geschützen Polgebiete (blau) eingetragen.

Páll Rayk Skúlisson
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Páll Skúlisson

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Dann würde ich auch noch bitten, die letzte Anregung in den Antrag aufzunehmen und §3 (3) so zu ändern: "Zum Erhalt der Artenvielfalt am Meeresboden wird die Regierung ermächtigt, Bau- und Abbaumaßnahmen einschließlich der Verlegung von unterseeischen Kabel und Rohrleitungen einzugrenzen. Auf Verlangen des Allthings sind die Begrenzungen zu ändern."

Ansonsten sehe ich keinen weiteren Aussprachebedarf.
Páll Rayk Skúlisson
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Snorri Hallgrimsson

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Ist geändert. Die Aussprache ist beendet und es kann abgestimmt werden.

Ehrenwerte Goden, stimmt für den Antrag mit Já, Nei oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

Snorri Hallgrimsson

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Já.