Nun, das ist das was ich in dem anderen Thread mit Gewohnheitsrecht andeuten wollte, jedoch haben wir hier eine gesetzliche Regelung die eben besagt das nur aufgrund eines Gesetzes einschränkungen der Gewerbefreiheit vorzunehmen sind.
Insofern ist eine Absprache nachrangig und eine gesetzliche Regelung tatsächlich nötig. Da dies ja auch noch dazu keine wirkliche Hürde ist, würde ich dafür plädieren das Gesetz unseres MP zur Energiegewinnung, habe dazu dem MP mal einen Vorschlag mit einer kleinen Änderung in die Post gegeben, durchzubringen.