Autor Thema: Grundlagenvertrag mit der Demokratischen Union  (Gelesen 3823 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Ehrenwerte Goden, der Ministerpräsident der Republik hat folgenden Antrag eingereicht:

Zitat
Ehrenwerte Goden. Die bilateralen Gespräche in der Demokratischen Union sind inzwischen soweit, dass ein Vertragswerk verabschiedet werden kann. Da es sich diesmal um einen bilateralen Vertrag und kein Exekutivabkommen wie im Falle Albernias handelt, möchte ich den Vertrag vor dem Allthing zur Aussprache und Abstimmung bringen.




Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Republik Eldeyja

Präambel

Die Hohen Vertragsschließenden Mächte, bestrebt, ihre bilateralen Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen, geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern, überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität, haben, vertreten durch Seine Exzellenz, dem Ministerpräsident der Republik Eldeyja und Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union, sich auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:

Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, evnetuelle Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.

Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des Ausliefererstaates haben.

Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der Kriminalitätsbekämpfung anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Die Regelungen und Beschränkungen bei der Einreise von Staatsbürgern des jeweils einen Hohen Vertragspartners auf das Territorium des jeweils anderen Hohen Vertragspartners sollen möglichst vereinfacht werden.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden.
(4) Die Einreise von Staatsbürgern des jeweils anderen Hohen Vertragspartners darf in Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartners unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Eldeyja und der Demokratischen Union stattfinden sollen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.

..., den .. . .. . 2011


Für die Demokratische Union



Für die Republik Eldeyja

Die Aussprache dauert 72 Stunden.


Jónas Sigurðsson

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Ich weiß, dass es bei Verträgen schwieriger ist als bei Gesetzen, sie noch zu ändern, aber ein paar Anmerkungen habe ich.

Zitat von: 'Snorri Hallgrimsson',index.php?page=Thread&postID=2022#post2022
vertreten durch Seine Exzellenz, dem Ministerpräsident der Republik Eldeyja und Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union
Ich glaube, die Grammatik ist hier daneben...

Zitat
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
Bedeutet das, dass wir verpflichtet sind, einen Botschafter in die DU zu schicken? Ich weiß nicht, woher wir das Personal nehmen sollen, in jeden Staat, der uns wichtig ist, einen eigenen Botschafter zu schicken.

Zitat
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Eldeyja und der Demokratischen Union stattfinden sollen.
Soll das irgendwas wie "einmal im Jahr" sein oder tatsächlich eine einmalige Aktion? Wenn es was einmaliges ist und nur fortgesetzt wird, wenn die Regierungen Lust dazu haben, verstehe ich nicht, warum es in den Vertrag muss.

Einar Sigurdsson

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Zu 1. Soll wohl so richtig sein, also nicht schlimm.

Zu 2. Nein, es ist keine Verpflichtung, da waren wir uns einig, aber eben eine Möglichkeit.

Zu 3. Das soll bedeuten, dass, wenn man sich trifft, es immer abwechselnd einmal dort und einmal hier sein wird. Es ist also gar nicht als zeitliche Eingrenzung zu verstehen.

Jónas Sigurðsson

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Zu 1. Inhaltlich ändert es sowieso nichts, aber es sollte "den" heißen und dass der Ministerpräsident keine Endung kriegt, während der Unionspräsident eine hat, kann mir niemand erzählen. ;)

Zu 2. Dann widerspricht eure Auffassung aber dem Vertragstext.

Zu 3. Wieso steht dann das "mindestens einmal" überhaupt drin?

Einar Sigurdsson

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Zu 1.) Da nur Schreibfehler wird eine Änderung nicht schlimm sein.
Zu 2.) Ich ernenne Dich hiermit zum Botschafter in der DU.
Zu 3.) Unschön formuliert, ändert aber ja nichts am Inhalt.

Jónas Sigurðsson

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Was für ein dreister Versuch, mich ins Ausland abzuschieben. ;)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ich würde gerne Projekte klassifiziert bekommen in Artikel 4 Absatz 1, da es Unterumständen ein Eingriff in die Unternehmenspolitik sein könnte.

Zitat
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der Kriminalitätsbekämpfung anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.


Artikel 3 Absatz 2 bedeutet also, dass eine Person in der DU festgehalten werden kann, wenn wir das Gesetz nicht haben? Es ist ja fast auszuschließen, dass wir bei unserem umfassendem Gesetzeswerk ein Gesetz nicht haben, aber für solche Gesetze wie vielleicht Gotteslästerung oder so? Entschuldigt, aber ich bin da sehr kritisch, was das an geht.

Zitat
Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.

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Jónas Sigurðsson

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Das verstehe ich genau andersrum: Wenn dich jemand in Eldeyja als Depp und Arschloch beschimpft und das bei uns als Beleidigung strafbar ist, derjenige sich aber in der DU aufhält, dann muss die DU nicht an Eldeyja ausliefern, weil man dort ja der Meinung ist, dass das beides keine Beleidigungen sind.

Hm... Wobei es schon irgendwie komisch ist, dass man überhaupt für Kleinigkeiten wie eine Beleidigung die Auslieferung verlangen kann...

Einar Sigurdsson

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Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=2031#post2031'
Ich würde gerne Projekte klassifiziert bekommen in Artikel 4 Absatz 1, da es Unterumständen ein Eingriff in die Unternehmenspolitik sein könnte.
Das sehe ich in keiner Weise. Außerdem müsste das ganze ja in gesonderten Verträgen geregelt werden, die wiederum durchs Allthing müssten.

Das andere verstehe ich ebenso wie Jonas.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Oh, du hast es verstanden?

Ah, jetzt! Es interessiert in dem Fall nicht, welches Wort nicht richtig ist, sondern ob es ein Gesetz gibt, welches Beleidigungen verbietet.

Oje, Moment.

Zitat
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des Ausliefererstaates haben.
Wenn ich ein Gesetz breche und keine Staatsbürgerschaft in Eldeyja habe, müsst ihr mich ausliefern, wenn wir und die DU das verlangt und ein Gesetz dazu haben.

Beispiel: Wenn Nano mich umstößt, und es wäre bei uns und der DU verboten müssen wir ihn der DU übergeben, die DU muss ihn uns übergeben.

Oder lese ich das falsch?

*so* Wenn ich keine NID hier abgezogen bekomme, mach ich den Botschafter in der DU. ^^ *so*

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Jónas Sigurðsson

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Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=2050#post2050'
Oh, du hast es verstanden?

Ah, jetzt! Es interessiert in dem Fall nicht, welches Wort nicht richtig ist, sondern ob es ein Gesetz gibt, welches Beleidigungen verbietet.
Entschuldigung, ich kann verstehen, dass das ein bisschen unklar war. Vielleicht hätte ich mir die Anspielung auf tatsächliche Fälle in der DU verkneifen sollen. ;)

Zitat
Wenn ich ein Gesetz breche und keine Staatsbürgerschaft in Eldeyja habe, müsst ihr mich ausliefern, wenn wir und die DU das verlangt und ein Gesetz dazu haben.
Wenn du das Gesetz brichst, während du in der DU bist und danach nach Eldeyja ausreist (und kein eldländischer Bürger bist), kann die DU verlangen, dass wir dich ausliefern, genau.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Du vergisst nur, das da steht, wir müssen "Ausländer" ausliefern, solange wir und sie die Gesetze haben. Es steht nirgends, dass ich das Gesetz in der DU brechen muss. Ich kann es auch in Eldeyja brechen.

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Jónas Sigurðsson

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Nein, eben nicht. Es heißt "Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben". Also liefern wir nur an die DU aus, wenn jemand in der DU ein Gesetz gebrochen hat.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Selbst wenn, dann müssen wir ihn immer noch Ausliefern, wir können nicht darüber entscheiden. "anderen Vertragspartner" ist in dieser Formulierung nicht(!) eindeutig, wo sind die Gesetze nach dem KISS-Prinzip? "Der andere Vertragspartner des anderen Vertragspartners" Super -.-'

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Jónas Sigurðsson

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Ich behaupte nicht, dass der Vertrag perfekt formuliert ist. Aber missverständlich finde ich ihn eigentlich auch nicht. Und das will was heißen bei mir. ;)