Autor Thema: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen  (Gelesen 11745 mal)

Einar Sigurdsson

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Ja, wenn dann ein Gesetz, damit es nicht so unübersichtlich wird.

Niels Bjarnisson

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Zustimmung, sollte gleich in einem Gesetz erfolgen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Aber ihr meint nicht an gleichen Orten oder? Wirtschaft hat irgendwie in meinen Augen wenig mit Einwanderung zu tun...

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Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

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Eine Anmeldung, die man nur machen muss, wenn man ein Unternehmen gründet, hat bei mir auch nichts mit Einwanderung zu tun.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ich finde es nur seltsam, dass die Anmeldung im Wirtschaftsbereich erfolgen solle... Dann schon lieber im Bürgeramt...

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Jónas Sigurðsson

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Bürgeramt klingt sinnvoll. Aber das ist sowieso ein Detail, das nicht unbedingt ins Gesetz muss.

Einar Sigurdsson

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Richtig, ich würde es im Bürgeramt machen aber eben im Wirtschaftsforum auf die Notwendigkeit hinweisen.

Páll Skúlisson

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An dieser Stelle möchte ich gerne einen Vorschlag für eine Struktur des Gesetzes unterbreiten.

Zunächst wird das gewohnheitsrechtlich bestehende Gewerberegister beschrieben. Dazu gehört unter Anderem, wer dafür zuständig ist, welche Angaben gemacht werden müssen, und welche Unternehmen nicht angemeldet werden brauchen. Ich würde hier den Vorschlag machen: Nicht meldepflichtig sind Unternehmen, in denen keine Angestellten oder Arbeiter außer eigenen Familienangehörigen beschäftigt werden, womit kleinere landwirtschaftliche Betriebe genauso ausgenommen werden wie z.B. kleine Anwaltskanzleien.

Anschließend würde ich regulieren, dass in Eldeyja wirtschaftlich tätige Personen angemeldet sein müssen. Das heißt, dass alle Ausländer, die ein Unternehmen anmelden oder in einem tätig werden müssen, die entsprechenden Meldeformulare ausfüllen müssen. Soweit würde sich auch eine gewisse inhaltliche Logik der Verknüpfung von Gewerberegister und Ausländerregister ergeben.
Páll Rayk Skúlisson
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Jónas Sigurðsson

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Ja, das ist ungefähr das, an was ich dachte.

Bisher ist es so, dass alle Unternehmen ausnahmslos angemeldet werden müssen, oder? Das wäre also eine Änderung. Ehrlichgesagt glaube ich, dass es auch für ein Ein-Mann-Unternehmen nicht zu viel verlangt ist, ganz am Anfang einmal ein kleines Formular auszufüllen. Unser Formular ist ja wirklich nichts, über dem man tagelang grübeln müsste.

Páll Skúlisson

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Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=3143#post3143'
Bisher ist es so, dass alle Unternehmen ausnahmslos angemeldet werden müssen, oder?
Nein:
Zitat von: 'Republik Eldeyja','index.php?page=Thread&postID=28#post28'
[align=center]Kleinere landwirtschaftliche Betriebe können, müssen aber nicht angemeldet werden.
Páll Rayk Skúlisson
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Jónas Sigurðsson

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Hm, gut. Was war der Grund für diese Regelung? Einar?

Einar Sigurdsson

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Genau der, den ihr schon angeführt habt. Ich wollte verhindern, dass jeder der einen kleinen Ein-Mann-Betrieb oder eine Farm hat, das gleich anmelden muss. Anmeldungen machen erst ab mittelständischen Unternehmen Sinn, besonders wenn diese einen Topic im Wirtschaftsforum betreiben wollen oder wie Thelma darauf hinarbeiten ein eigenes Unterforum zu bekommen.

Jónas Sigurðsson

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Das hier wäre ein erster Vorschlag:

Zitat
Lög um fyrirtæki
Gewerbegesetz

1. gr. Gewerberegister
(1) Die Regierung führt ein Gewerberegister, in dem in Eldeyja tätige Unternehmen aufgeführt sind.
(2) Zu jedem Unternehmen werden dazu folgende Angaben erfasst:
a. Name des Gewerbes/der Firma
b. Art des Gewerbes
c. Ort der Hauptniederlassung
d. Name des Gewerbetreibenden/des Firmenvorstands
e. Anzahl der Mitarbeiter in Eldeyja
f. Anzahl der Betriebsstätten in Eldeyja

2. gr. Anmeldepflicht für Gewerbe
(1) Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss ein Gewerbe angemeldet und im Gewerberegister eingetragen sein.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch Antrag an das zuständige Ministerium. Das Ministerium nimmt Anträge an, wenn die Angaben nach 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes vollständig sind und die Gewerbetätigkeit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt.
(3) Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Betriebe, in denen keine Angestellte oder Arbeiter außer eigenen Familienangehörigen beschäftigt werden. Diese Betriebe können freiwillig ins Gewerberegister eingetragen werden.

3. gr. Anforderungen an den Vorstand
Der nach d-lið 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes benannte Vorstand muss beim Bürgeramt angemeldet sein, entweder als eldländischer Staatsbürger oder als sich in Eldeyja aufhaltender ausländischer Staatsbürger.
« Letzte Änderung: 01.01.1970, 01:00 von 1304280439 »

Páll Skúlisson

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Inhaltlich kann ich diesem Gesetz voll zustimmen.
Formell möchte ich anmerken, dass zwar derzeit die Regierung stets nur aus Ministerpräsident, Außen- und Innenminister besteht, wir für die Zukunft aber nicht die Existenz eines eigenen Wirtschaftsministers von vornherein ausschließen wollen. Ich würde daher anregen, in 1. mgr. 1. gr. von der Regierung und in 2. mgr. 2. gr. von dem zuständigen Ministerium, jeweils anstelle des Innenministeriums zu sprechen.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
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