Autor Thema: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz  (Gelesen 10666 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 20:24
Werte Goden, der Innenminister hat folgenden Vorschlag eingebracht. Auch hier aufgrund der Aktualität eine Aussprachezeit von 48 Stunden:

Sehr geehrte Goden,

Anlässlich des drei dreimonatigen Bestehens der Republik Eldeyja, beantrage ich hiermit alle Personen (HID) die sich bis Morgen (20.05.2011) (nicht einschließlich) angemeldet haben, die Abstimmungs- und Rederechte bereits am 27.05. (sieben Tage später) im Allthing zu erteilen. Der Antrag berührt also das "Wahlgesetz" im 1. gr. 1. mgr. . Andere Reglungen des Wahlgesetzes werden hiervon nicht berührt.

Einar Sigurdsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 20:24
Ich weiß, dass eine schöne Intention dahinter steckt, frage mich aber ob es gut ist Gesetze aufzuweichen.

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 20:28
Gibt es für den Antrag eine bestimmte Begründung (z.B. willst du so Neubürger anwerben?) oder einfach nur "zur Feier des Tages"? Und für wie viele Bürger würde das im Moment überhaupt gelten?

Niels Bjarnisson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 20:30
Drei Monate bestehen sehen wir schon als Anlass so eine Regelung zu beschliessen? ^^
Das würde ich doch eigentlich gleich mal verdoppeln, bevor sowas angebracht wäre.
Die Regelungen sind ja nicht umsonst da.

Einar Sigurdsson

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Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 20:36
Wenn es nur einfach so ist, dann schließe ich mich an. Aber es könnte ja sein, dass sich Snær noch mehr dabei gedacht hat, deswegen die Frage.

Snær Snorrason

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 21:10
Ja, es geht um das drei Monatige, zumindest SimOn, SimOff wäre es günstig, wenn wenn wir Finja (Entschuldigung, wenn ich mich irre, ich hab den Namen noch nicht so richtig vor Augen) ins Boot holen, natürlich ist es eine Aufweichung, jedoch gilt diese für noch exakt 2:49h und die User müssen denn noch eine Woche warten, außerdem betrifft es der Zeit, nach meinem Stand, 1 Person und sollten sich 100 anmelden, beginnt die Abstimmung nach dem Stichtag, ergo könnten wir dann trotzdem alle mit "nein" Stimmen, um Wahlfieh zu verhindern. ;)

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 21:14
Hm, aber warum sollte Finja weniger lang warten müssen wie der nächste? Wenn die 30 Tage für Finja zu lang sind, sind sie dann nicht für alle zu lang?

Eine Ausnahme für einzelne Personen ist immer ein bisschen komisch.

Einar Sigurdsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 21:17
Tja, da bin ich in einem Interessenkonflikt. Einerseits hätte ich Finja gerne schnell dabei, andererseits hat sie zu meinen Angeboten, die durchaus ernst gemeint waren noch gar nichts gesagt. Wieder andererseits muss ich hier (heute echt ein Wunder) dem Jonas recht geben.

Niels Bjarnisson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 21:27
Also wenn wir die Frist zu lange finden, wäre es in meinen Augen besser die generell runterzusetzen als jetzt bald sowas zu haben das wir für jeden Staatsbürger gleich ein Jubiläumsgesetz machen. ^^

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 21:51
Ja, Niels, das ist genau, was ich damit sagen wollte.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 19.05.2011, 22:21
Ich bitte darum die Aussprachezeit um 96 Stunden zu verlängern, damit wir uns über eine Frist einigen können und Snær den Antrag ändern kann. :)

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Snorri Hallgrimsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 20.05.2011, 07:06
Die Aussprache wird auf 96 Stunden erweitert.

Einar Sigurdsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 20.05.2011, 07:09
Also eine Verringerung würde nie meine Zustimmung finden. Wir haben es oft genug erlebt, dass ein aussichtsreicher Mitspieler dann doch noch vor der Frist plötzlich wieder weg war. 30 Tage sind das Minimum.

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 20.05.2011, 08:38
Ich hab noch nie eine Auflistung gesehen, welche MN wie lange Fristen hat (wär eigentlich mal interessant), aber ich bin mir ziemlich sicher, dass wir mit 30 Tagen ganz weit oben mitspielen. Überleg mal, Eldeyja besteht grad drei Monate - ein ganzes Drittel von dieser gefühlten Ewigkeit hätten wir also alle im Allthing nichts machen dürfen, wenn die Regel für uns auch schon gegolten hätte.

Dass Leute wieder verschwinden gehört dazu, manche früher, manche später. Es gibt keine Garantie, dass nicht jemand am 31. Tag verschwindet. Und andererseits: Wen stört es, wenn ein Verschwundener Rechte hat, die er dann halt nicht nutzt? Ist auch kein anderes Ergebnis als wenn man ihm die Rechte erst gar nicht gegeben hätte.