Autor Thema: Doktorarbeit  (Gelesen 10038 mal)

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 12:57
"beispielsweise". Mehr ist dazu nicht zu sagen, oder? Das ist vielleicht in Österreich so, aber auf Eldeyja passt diese Beispielhierarchie so nicht.

Finja Wilmerdottir

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 13:05
Im Sinne einer vernünftigen Diskussionskultur wäre es gut wenn man auf das eingeht was der andere gesagt hat - wo habe ich irgendein Beispiel aus Österreich gebracht?

Und was genau paßt an der von mir zitierten Stufenhierachie jetzt nicht ins Bild? Legt der Codex fest wie Gesetze erstellt werden oder legt er das nicht fest? Wenn ja ist er übergeordnet den normalen Gesetzen, wenn nein, dann nicht - so einfach kann das sein.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 14:19
Das Problem ist, dass du versuchst, aus einem Beispiel was allgemeines herzuleiten, und aus einer zeitlichen Abfolge eine Rangfolge. Beides geht so natürlich nicht.

Nur dadurch, dass etwas in der gleichen Gesetzessammlung ist, in der auch festgelegt wird, wie das Allthing Gesetze beschließt, bekommt es noch lange nicht einen höheren Rang. Deine Stufen 2. bis 4. sind in Eldeyja alles das gleiche, und 1. ist eben rein historisch unterschiedlich und nicht im Rang. Im Gegenteil dürfte die Verfassung ursprünglich kein schriftliches Recht gewesen sein und damit, wie du ja selbst sagst, unterhalb von normalen Gesetzen stehen, auch wenn sie zuerst da war und geregelt hat, wie die Gesetze zustandekommen.

Finja Wilmerdottir

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 15:00
Der Codex erfüllt für das Land hier, nach den genannten allgemeinen Definitionen , und vom Urheber so bestätigt, die Funktion der Verfassung. Das Du das nicht sehen willst ist bedauerlich, aber scheinbar nicht zu ändern.
Und daraus folgt eben logisch die Höherwertigkeit des Codex über sonstige Gesetze und das bedeutet praktisch das Regelungen in sonstigen Gesetzen, welche Regeln des Codex verletzen, Unwirksam sind.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 15:32
Einar hat aber auch ganz klar England als Vorbild genannt. Da gibt es eben nicht wie in Deutschland dieses eine Grundgesetz, das über allem steht, sondern eine Sammlung von Gesetzen, die irgendwie in einem unscharf definierten Bereich das Verfassungsrecht ausmachen (und in einem nicht zu kleinen Teil ist es auch reines Gewohnheitsrecht; das ist in Eldeyja vielleicht ein bisschen weniger). Genau das ist der Codex auch: Eine Sammlung von alten Gesetzen, die einen Teil des eldländischen Verfassungsrechts ausmachen, die aber genauso gut von zusätzlichen neuen Gesetzen ergänzt oder ersetzt werden können.

Finja Wilmerdottir

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 15:56
Wo soll da der Widerspruch sein? Aus meiner Sicht kann der Codex um weitere Gesetze ergänzt werden (eine Verfassung kann üblicherweise ja auch geändert und erweitert werden) - habe ich dasbestritten? In diesem Land ist die Verfassung kein einziges Werk sondern eine Gesetzessammlung das ist vielleicht unüblich aber widerspricht nicht der Definition die da ja lautet: "Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand ..."
Deshalb heißt es klarerweise auch in meiner Doktorarbeit: "Die Gesetzessammlung hat den Rang einer Verfassung und hat somit den höchsten Stellenwert."

Der Punkt ist schlicht das auch eventuell neu in den Codex aufgenommene Gesetze dann Verfassungsrang genießen und hierachisch über Gesetzen liegen die nicht zum Codex gehören, wie zum Beispiel das neue Walschutzgesetz, das nur ein Gesetz, aber kein Verfassungsbestandteil ist.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 16:37
Gut, wenn sowieso jedes Gesetz, das irgendwie mit Verfassungsrecht in Berührung kommt, Verfassungsrang bekommt, dann hat sich das Problem erledigt. Alles, was irgendwie in Konflikt stehen könnte, ist dann gleichrangig, und alles andere wie das Walfanggesetz hat keine Chance, jemals damit im Konflikt zu stehen.

Wenn man es so interpretiert, ist die Unterteilung also nicht mehr falsch, sondern nur noch völlig irrelevant. Das mit dem höheren Rang ist dann auch mehr konstruiert, damit dein Weltbild in Ordnung bleibt, und hat nicht irgendeine praktische Bedeutung.

Einar Sigurdsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 20:53
Für mich machen die Gesetze des Codex folgendes aus: Ohne die Gesetze des Codex funktioniert dieser Staat nicht mehr, bzw. ist er nicht existent. Ohne die anderen Gesetze kann er aber fuktionieren und existieren. Daraus leitet sich ein höherer Stellenwert des Codex ab, als den Finja die Gesetzessammlung ja auch bezeichnet.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 21:02
Richtig, im  Codex sind für den Staatsaufbau wichtige Gesetze. Ich würde zusätzlich zur eldländischen Verfassung auch noch das Gerichtsgesetz und die Allmenn Mannréttindayfirlýsing zählen, die außerhalb des Codex stehen.

Wenn du sagst, dass das besonders wichtige Gesetze sind, dann bin ich dabei. Aber rechtlich gesehen wüde ich sagen, dass die Gesetze nicht mehr als andere Gesetze zählen, weder wenn du nur den Codex nimmst, noch wenn du alle Verfassungsgesetze zusammennimmst.

Einar Sigurdsson

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Doktorarbeit - 23.05.2011, 22:52
Das Gerichtsgesetz wäre auf jeden Fall ein Anwärter auf den Codex. Das Menschenrechtsgesetz zwar auch, ist aber in seiner Formulierung und Auslegung sicher kein althergebrachtes Gesetz.

Finja Wilmerdottir

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Doktorarbeit - 24.05.2011, 07:39
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=3997#post3997'
Gut, wenn sowieso jedes Gesetz, das irgendwie mit Verfassungsrecht in Berührung kommt, Verfassungsrang bekommt, dann hat sich das Problem erledigt. Alles, was irgendwie in Konflikt stehen könnte, ist dann gleichrangig, und alles andere wie das Walfanggesetz hat keine Chance, jemals damit im Konflikt zu stehen.

Wenn man es so interpretiert, ist die Unterteilung also nicht mehr falsch, sondern nur noch völlig irrelevant. Das mit dem höheren Rang ist dann auch mehr konstruiert, damit dein Weltbild in Ordnung bleibt, und hat nicht irgendeine praktische Bedeutung.
Es bekommen diejenigen Gesetze Verfassungsrang die der Gesetzgeber dazu bestimmt. Prinzipiell kann der Gesetzgeber auch das Walschutzgesetz dazu machen wenn er es so bestimmt.
Und es geht hier nicht um mein Weltbild, sondern um das Weltbild wie es die allgemeinen Grundsätze der Rechtswissenschaft definiert haben. Das Dein Weltbild damit nicht in Einklang zu bringen ist, ist wie gesagt bedauerlich, aber offensichtlich nicht zu ändern.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 24.05.2011, 09:23
Zitat von: 'Einar Sigurdsson',index.php?page=Thread&postID=4018#post4018
Das Gerichtsgesetz wäre auf jeden Fall ein Anwärter auf den Codex. Das Menschenrechtsgesetz zwar auch, ist aber in seiner Formulierung und Auslegung sicher kein althergebrachtes Gesetz.
Also wenn ich ehrlich sein soll, sieht der ganze Codex von der Form und den Formulierungen her nicht besonders alt aus. ;)

Ich finde es auch nicht schlimm, wenn wir Verfassungsrecht haben, das nicht im Codex ist. Für alle neuen Ergänzungen ist es ja sowieso so.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 24.05.2011, 09:31
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir',index.php?page=Thread&postID=4026#post4026
Es bekommen diejenigen Gesetze Verfassungsrang die der Gesetzgeber dazu bestimmt. Prinzipiell kann der Gesetzgeber auch das Walschutzgesetz dazu machen wenn er es so bestimmt.
Okay, lassen wir die theoretischen Fragen mal außen vor, wir kommen da eh nicht auf einen grünen Zweig.

Wie denkst du, dass das Allthing einem Gesetz Verfassungsrang verleiht? Kommen wir da dann nicht wieder auf meine Ansicht zurück, dass das Gesetz Vorrang hat, das eine höhere Zustimmung im Allthing gebraucht hat? An viel mehr hängst du deine Argumentation ja nicht auf als an der 3/4-Mehrheit, die die Gesetze des Codex brauchen.

Finja Wilmerdottir

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Doktorarbeit - 24.05.2011, 10:02
In dem Gesetz muß stehen das es zum Codex gehört (Schlussbestimmung) und es muß dann mit einer 3/4 Mehrheit verabschiedet werden, außerdem darf der MP natürlich kein Veto einlegen.
Dann ist es Teil des Codex und hat Verfassungsrang. Und da der Codex die Verfassung ist, gibt es meiner Ansicht nach derzeit nur 2 Mehrheiten: Einfache Mehrheit für Gesetze und 3/4 Mehrheit für Codex-Gesetze.
Alle Bestimmungen in Gesetzen die andere Mehrheiten vorsehen sind Unwirksam, es sei denn sie wären selbst Teil des Codex. Ganz klar gesagt also: Die Schlussbestimmungen im Gerichtsgesetz sind irrelevant, das Gesetz kann mit einfacher Mehrheit geändert und verabschiedet werden. Der richtige Weg hier wäre meines Erachtens das Ding Teil des Codex zu machen, dann muß es wie oben beschrieben mit 3/4 Mehrheit verabschiedet werden.

Jónas Sigurðsson

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Doktorarbeit - 24.05.2011, 10:32
Der Codex ist ein historische Gesetzessammlung, liebe Finja. Er ist nicht das Verfassungsdokument, sowas haben wir nicht. Er ist Teil des eldländischen Verfassungsrechts, nicht mehr und nicht weniger.

Zum Rest deines Beitrags fällt mir nicht viel ein. Das ist einfach aus der Luft gegriffener Blödsinn. Es steht nirgends, dass der MP gegen Änderungen am Codex kein Veto einlegen kann, und es ist ausdrücklich vorgesehen, dass andere qualifizierte Mehrheiten benutzt werden können.