Autor Thema: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"  (Gelesen 8333 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4704#post4704'
- Effetivierung, schreibt sich das so?
Es kann sich um einen Tippfehler handeln, ich werde es prüfen.
Zitat
- "Parteivorstand", ersetze überall Partei durch Verein, dies ist ja eben ein Verein und keine politische Partei.
Oh, das habe ich im Eifer wohl übersehen.
Zitat
- Die Mitgliedschaft endet, ggf. würde ich statt "Auflösung" "Austritt" schreiben. Bei Auflösung könnte man meinen das sich der Verein auflösen muß und ein Austritt nicht vorgesehen ist.
Ich werde es um formulieren. "...Austritt oder Auflösung des Mitgliedes..."
Zitat
- Da wir hier letztlich über einen Wirtschaftsverband reden würde ich fragen wollen ob es nicht sinnhaft wäre wenn nur Firmen / Firmenvertreter Mitglied werden zu lassen statt jedermann?
Die Satzung verlangt von Mitgliedern, das diese juristische Personen sind, ist das nicht genau das, was du meinst?
Zitat
- 9 Monate finde ich ziemlich lang
Dies war ein Vorschlag, um auch eine gewisse Beständigkeit in den Verein zu bringen.
Zitat
- Da fehlt alles über Mitgliedsbeiträge, wie soll sich der Verband finanzieren bzw. die Projekte die er anzustoßen gedenkt?
Es war ein Vorschlag, wir können diesen gerne verbessern, ändern oder verwerfen.
*so* Du hast dir noch keine Parteisatzung aus Eldeyja an gesehen, oder? *so*

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Finja Wilmerdottir

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"Auflösung des Mitgliedes" - in Salzsäure womöglich? Obwohl da glaube ich zwei verschiedene Lösungen nötig sind, einerseits das Fleisch in Säure und dann die Knochen in Lauge oder sowas war das ;)

"eine juristische Person" ist auch ein Privatmensch.

*so* Nö, hab mir noch keine Parteisatzung angesehen, aber das hier ist ja auch keine Partei sondern eigentlich ein Werbe und Interessenverband mit der Neigung zur Kartellbildung :D *so*

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Das Verlassen eines Vereines ist allgemein durch Austritt, Ausschluss oder Exitus möglich. Firmen sterben jedoch so selten, zumindes würden mich dann die Todesursachen interessieren...

Ich dachte immer, man teilt Personen in jurist. und natürliche Personen ein. Wir können auch natürliche Personen ausschließen, wenn es nicht so eindeutig ist, wie ich eigentlich annahm.

*so* Was ein Kartell? Echt? xD *so*

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Thelma Vilhjálmsdóttir

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Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effetivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung der Mitgliedes, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist.

Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgleiderversammlung vorzeitig beschlossen werden.

Abschnitt 4 - Vorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Abschnitt 4 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 1% des letzten Jahresgewinns, mindestens jedoch 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.

Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.

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Finja Wilmerdottir

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Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4741#post4741'
Zitat
Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effektivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung der Geschäftstätigkeit des Mitgliedes, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede im Gewerberegister eingetragene Firma mit Hauptsitz in Eldeyja werden.

Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgliederversammlung vorzeitig beschlossen werden.

Abschnitt 4 - Vorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Abschnitt 4 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 0,1% des letzten Jahresgewinns nach Steuern, mindestens jedoch 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.

Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.

Jónas Sigurðsson

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Zwei Kleinigkeiten: Ihr habt zwei Abschnitte 4, und "Interessengemeinschaft" schreibt man im Deutschen zusammen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Finja, ich habe nach gesehen. Eine juris. Person ist jeder zusammen "Schluss" angefangen vom Verein, über Firmen, bis hin zu Aktiengesellschaften. Ausgeschlossen sind jedoch alle natürlichen Personen, sprich Menschen. Daher ist die Verwendung des Termini juris. Person für mich immer noch der zu bevorzugende.

Was meinst du mit "nach Steuern"?

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Finja Wilmerdottir

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Stimmt, Du hast Recht.

Um das klarzustellen, es gibt einen Gewinn vor Steuern und nach Steuern.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ich muss dies mit den Steuern einen Moment überdenken.

0,1% ist recht wenig, oder? Es wäre ja dann so, dass bis zu einem Jahresgewinn von 7,5 Milliarden EK keine Firma mehr als 750'000 EK einzahlen würde. Dann können wir die Prozente auch streichen und um Spenden von x Prozent bitten...

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Finja Wilmerdottir

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Sind das bei 0,1% nicht 0,75 Milliarden?
Alternativ können wir bei 1% bleiben aber dann bitte auch eine Grenze nach oben einbauen.
Oder, da sowieso alle nur das gleiche Stimmrecht haben, einfach einen festen Mitgliedsbeitrag nehmen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ich glaube, dann ist die beste Möglichkeit die mit den Spenden.

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Páll Skúlisson

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Grundsätzlich finde ich den Vorschlag sehr gelungen. Ich stimme Jónas zu, dass es "Interessengemeinschaft Eldeyja" (oder gerne auch: InteressenGemeinschaft Eldeyja) heißen sollte. Weiterhin lässt der Terminus "juristische Person" auch Parteien oder Kirchen Mitglied werden, was für diesen Wirtschaftsverband aber nicht gemeint ist. Die Einführung eines "Kurznamens" würde ich streichen, das ist bloß eine Dopplung. Und bevor wir das Kürzel so festlegen, sollten wir nochmal schauen, wie sich der Name der Organisation ins Eldländische übersetzen lässt. Fragen zur Finanzierung würde ich zunächst außen vor lassen oder pauschal mit "Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag an die IGE" (in Abschnitt 2) regeln; so detailliert ist es nicht notwendig.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Das Problem mit Kirchen und Parteien ist zwar gegeben, jedoch muss der Vorstand die neu Mitglieder doch zulassen.

Wo waren wir also genau stehen geblieben, hat jemand mitgeschrieben?

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Thelma Vilhjálmsdóttir

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Besteht Einigkeit darüber das wir den Satzungsentwurf abstimmen wollen?

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Finja Wilmerdottir

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