Autor Thema: Sicherheitsgesetz  (Gelesen 6026 mal)

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 21:48
Werte Goden,

Finja hat eine Debatte zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt. Die Aussprache dauert 48 Stunden.

Zitat
Sicherheitsgesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte. Hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Gericht spätestens 48 Stunden nach Beginn der Untersuchungshaft zur Haftprüfung vorzustellen.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 21:50
Dass mein Entwurf ohne weiteren Kommentar in den Papierkorb gewandert ist, zeigt, dass die Antragstellerin immer noch nicht an einem konstruktiven Dialog interessiert ist. Inhaltich werde ich deswegen nichts zu diesem Entwurf sagen.

Aber zumindest die Form sollte noch angepasst werden, dass sie dem Formmuster entspricht.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 22:18
Können wir nicht beides als konkurrierend betrachten? Wir stimmen über Gesetz eins und zwei ab und sehen dann was dabei raus kommt?

Bitte fangt jetzt nicht schon wieder an...

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 22:20
Na was wird dabei schon rauskommen, wenn ihr zu zweit seid und ich allein?

Ich habe ja grundsätzlich kein Problem damit, wenn ihr mich niederstimmt (oder besser gesagt: mich motiviert hier eh nichts mehr), aber schön wär's trotzdem gewesen, wenn das wenigstens mit Begründung passiert.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 22:38
Finja hat sich nicht, mit mir abgesprochen, auch wenn du mir das nicht glaubst und Einar ist auch noch im Lande...

Außerdem ist Niels, egal was er schreibt, noch 29 Tage Staatsbürger, da man seine Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kann, laut Codex.

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 22:50
Wenn du den anderen Entwurf willst, dann beantrage ihn offiziell. Aber du hast ja nicht mal gesagt, dass du das willst. Vielleicht willst du mich nur ins Messer rennen sehen. Den Gefallen tu ich dir jedenfalls nicht.

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=5655#post5655'
Außerdem ist Niels, egal was er schreibt, noch 29 Tage Staatsbürger, da man seine Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kann, laut Codex.
Schlägt die Hände über dem Kopf zusammen

Abgesehen davon ist es auch noch sachlich falsch.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 23:01
Ist ja nicht so das du mir misstraust was?


Dann verbessere mich, wenn es Falsch ist.

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 08.08.2011, 23:06
"(1) Die Staatsbürgerschaft kann jederzeit auf Verlangen des entsprechenden Staatsbürgers wieder entzogen werden."

Aber die wirkliche Ironie ist ja sowieso, dass du ihm mit juristischer Erbsenzählerei die Ausbürgerung verweigern willst, die er haben will, weil ihm hier alles zu juristisch-erbsenzählerisch wird...

Und ob ich misstraue oder nicht spielt keine Rolle, ich habe einfach keine Lust mehr.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 09.08.2011, 08:25
Klare Ansage:
Nein, das habe ich mit niemanden abgesprochen das ich das hier diskutieren lasse.
Ja, das ist der Stand über den eine Abstimmung damals beantragt wurde die Du illegal abgeblockt hast.
Richtig, alles was danach noch kam ignoriere ich, der Thread da ist für mich gestorben.
Trotzdem habe ich nichts dagegen wenn hier ein akzeptabler Gegenvorschlag aufgebracht wird, und der kann auch gerne dem Stand aus dem anderen Thread entsprechen.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 09.08.2011, 09:24
Macht was ihr wollt. Aber illegal wäre es nur gewesen, die Aussprache zu beenden, ohne dass die Mehrheit es beantragt hat.

Snorri Hallgrimsson

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Sicherheitsgesetz - 21.08.2011, 13:25
Ich beende die Aussprache.

Ein paar persönliche Anmerkungen: Sowohl aus Gründen der Übersichtlichkeit, als auch aus Gründen die mit dem Umgangston und der Etikette hier zu zun haben, halte ich es für unangebracht einen Antrag einzubringen, der aus einer bereits laufenden Aussprache resultiert. Die Godin Finja sei daran erinnert, das es nicht zum guten Ton gehört andere Goden zu ignorieren oder zu brüskieren, auch wenn man eine andere Meinung vertritt. In Zukunft werde ich auch Anfeindungen wie "Mr. Nörgler" nicht mehr im Allthing dulden.

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und der Godin Thelma, werde ich in diesem Topic nunmehr beide Gesetzesvorschläge in einer "Kampfabstimmung" zur Wahl stellen.

Vorschlag A (Polizeigesetz):
Zitat
Lög um lögregluna
Polizeigesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(2) Ausschließlich auf Anordnung des Gerichts kann die Polizei Maßnahmen ergreifen, die gesetzlich garantierte Freiheiten von Verdächtigen und anderen Personen einschränken (z.B. durch Untersuchungshaft). Dies gilt insbesondere für Einschränkungen nach dem 19. gr. Allmenn Mannréttindayfirlýsing.
(3) Das Gericht kann anordnen, dass eine laufende Untersuchung derart eingeschränkt wird, dass die für die Ermittlungen ausnahmsweise eingeschränkten Freiheiten eines oder mehrerer Bürger nicht weiter berührt sind.
(4) Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei Festnahmen ohne Anordnung eines Gerichts vornehmen. Die verdächtige Person ist dem Gericht innerhalb von 48 Stunden zur Haftprüfung vorzustellen.
Vorschlag B (Sicherheitsgesetz):
Zitat
Sicherheitsgesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte. Hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Gericht spätestens 48 Stunden nach Beginn der Untersuchungshaft zur Haftprüfung vorzustellen.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
Bitte stimmen Sie mit:

"Vorschlag A" für diesen Vorschlag
"Vorschlag B" für jenen Vorschlag

"Enthaltung", wenn Sie keinen der beiden Vorschläge unterstützen.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden.

Snorri Hallgrimsson

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Sicherheitsgesetz - 21.08.2011, 13:27
Ich stimme für Vorschlag A (Polizeigesetz).

Snær Snorrason

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Sicherheitsgesetz - 21.08.2011, 15:24
Snorri, ich weiß es ist gerade ungünstig, da wir bereits abstimmen, aber man kann das Gesetz nicht ablehnen, da eine Enthaltung ja als nicht abgegebene Stimme gezählt wird und nicht als "Nei".

Der Zeit müsste jemand dem beide Gesetze passen und jemand dem keines gefällt, mit Enthaltung stimmen...

Snorri Hallgrimsson

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Sicherheitsgesetz - 21.08.2011, 15:29
Das jemandem beide Gesetze passen ist nicht gegeben, da sich beide um dasselbe Thema drehen, es sollte eine Kampfabstimmung geben und dem Wunsch wird hier voll entsprochen. Ich kann, wenn es denn sein muss, gerne beide Gesetze einzeln zur Abstimmung stellen, glaube aber das dies nur das Ergebnis verzögern wird und einen unnötigen Mehraufwand bedeutet.

Snær Snorrason

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Sicherheitsgesetz - 21.08.2011, 16:12
Es würde reichen, wenn du einfach die Option "Nei" hinein nehmen würdest. Aber wenn sich alle Abstimmenden damit der Auswahl zufrieden geben, soll es mir recht sein.