Sehr geehrter Herr Unterberger. Selbstverständlich dürfen Sie mit einem Visum bis zu drei Monate bei uns verbringen. Unsere Behörden behalten sich jedoch vor, bei einem begründeten Verdacht und wenn die Einhaltung der Menschenrecht gewährleistet sind, sie an einen Drittstaat oder Ihr Heimatland auszuliefern, wenn es einen Haftbefehl gegen Sie geben sollte. Unser Land ist neutral und wird sich keinesfalls in innere Angelegenheiten der Republik Gulivien einmischen.