Autor Thema: Embassy Glenverness  (Gelesen 16823 mal)

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 29.01.2012, 12:04


[font='cambria']EMBASSY OF THE ROYAL REALM OF GLENVERNESS[/font]

[font='calibri']HM Ambassador
Malcolm Forbes[/font]
Malcolm Forbes
HM Ambassador tae the Republic of Eldeyja

Elin Kjellsdottir

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Embassy Glenverness - 29.01.2012, 13:11
Besucht die Botschaft, um sich über Glenverness zu informieren. Als Freundin von Ländern mit schönen Landschaften und unberührter Natur plant sie ihren Sommerurlaub in Glenverness zu verbringen.

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 29.01.2012, 13:18
Man überreicht ihr ein Faltblatt mit weiteren Informationen.
Malcolm Forbes
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Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 19.03.2012, 09:02
Zitat

[font='cambria']HM Ambassador
Malcolm Forbes[/font]

[font='calibri']19t o Mairch
Am 13. März 2012 haben in der vernischen Hauptstadt Glenverdeen Seine Majestät Louis II., König der Meroler, und Ihre Majestät Hermione III., Queen of Glens, den Contrack o Freendship atweesh the Kingdom of Mérolie and The Royal Realm of Glenverness unterzeichnet. Der Freundschaftsvertrag ist die Fortsetzung des merolisch-vernischen Grundlagenvertrages vom 5. Juni 2011.[/font]

Malcolm Forbes
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Jónas Sigurðsson

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Embassy Glenverness - 30.04.2012, 12:59
Betritt die vernische Botschaft und fragt nach dem Botschafter.

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 11.05.2012, 22:36
Zitat

[font='cambria']HM Ambassador
Malcolm Forbes
[/font]

[font='calibri']8t o Mey
Das zweite gewählte Parlament im Royal Realm hat seine Konstituierung erfolgreich hinter sich gebracht. Der 2t Forgaitherin o Glens gehören demnach vier, statt wie bisher drei, Abgeordnete an. Jeweils erneut konnten The Much Hon. Lloyd Tiddley, Baron of Auldermore (für Auldernesshire), The Most Hon. Heather MacErgyll, The Mistress of Ergyll (für Ergyllburgh's Shire) und The Much Hon. Nathan Haige, Laird of Bathhead (für Kildeenshire) ins Unterhaus einziehen. Neu hinzu gewählt wurde The Much Hon. John J. North, Baron of Lorredeen (für Shire of Greater Glenverdeen). In ihrer Eröffnungsrede dankte die Königin den Gewählten für die Übernahme der Verantwortung und gratulierte zur Wahl. Einstimmig wählten die Abgeordneten daraufhin die bisherige Amtsinhaberin, Heather MacErgyll, zur neuen Preses of the Glens.[/font]

Malcolm Forbes
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Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 11.05.2012, 22:39
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=7777#post7777'
Betritt die vernische Botschaft und fragt nach dem Botschafter.
Er wird gerne empfangen.
Malcolm Forbes
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Jónas Sigurðsson

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Embassy Glenverness - 11.05.2012, 22:42
Hæ Malcolm, ich hoffe, ich komme nicht ungelegen. Du scheinst im Moment viel Arbeit zu haben.

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 11.05.2012, 22:51
Guid eenin, Jonas. Lang time nae see, aye?

Die Arbeit... Ja, das stimmt. Aber jetzt habe ich Zeit. :)
Malcolm Forbes
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Jónas Sigurðsson

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Embassy Glenverness - 11.05.2012, 23:07
Ich will dich auch gar nicht lange aufhalten. Also, wenn du wirklich Zeit hast, bleibe ich natürlich auch gern noch eine Weile, aber mein eigentlichen Anliegen braucht nicht viel Zeit.

Du erinnerst dich sicher, dass Hermione und Magnús beim Grundlagenvertrag darüber gesprochen haben, die Regelungen über die Hoheitsgewässer mittelfristig durch einen internationalen Vertrag abzulösen. Ich war in letzter Zeit viel unterwegs in den Nordanik-Anrainerstaaten und habe über einen Entwurf diskutiert, und es sieht so aus als ob wir langsam zu einem Ende kommen. Jetzt würde ich dich bitten, mit deiner Regierung Rücksprache über den aktuellen Entwurf zu halten, falls es noch Einwände gibt, damit man die noch berücksichtigen kann. Würdest du das machen?

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 21.05.2012, 21:04
Danke für die Information. Wie sieht denn der aktuelle Entwurf aus? Geht es über die bisherigen Bestimmungen zwischen Eldeyja und Glenverness hinaus? HM Government ist nach wie vor daran interessiert, einen solchen internationalen Vertrag zum Abschluss zu bringen.
Malcolm Forbes
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Jónas Sigurðsson

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Embassy Glenverness - 21.05.2012, 22:17
Er ist ausführlicher, geht aber inhaltlich nicht wesentlich über den bisherigen Vertrag hinaus. Ein Beispiel für eine inhaltliche Erweiterung sind die Bestimmungen zu Meerengen, die ja aber weder Glenverness noch Eldeyja direkt betreffen.

Aber der Grund, warum ich anfrage, ist natürlich, dass ich es lieber von der vernischen Regierung bestätigt hätte, dass sie das genauso sieht. Wenn wir am Ende kurz vor der Unterzeichnung beide eine Überraschung erleben, wäre das ja für beide Seiten eher ungünstig.

Hier ist der aktuelle und wahrscheinlich auch endgültige Entwurf:

Zitat
Samningur um landhelgi
Vertrag über Hoheitsgewässer

1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.

3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.

4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.

5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.

6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.

7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 21.05.2012, 22:25
Ich werde den Entwurf an das Privy Cooncil weiterleiten, wobei ich davon ausgehe, dass der Vertragstext wohlwollend zur Kenntnis genommen wird.
Malcolm Forbes
HM Ambassador tae the Republic of Eldeyja

Jónas Sigurðsson

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Embassy Glenverness - 21.05.2012, 23:03
Danke, Malcolm. Das war es eigentlich schon von meiner Seite. Gibt es bei dir Neuigkeiten?

Malcolm Forbes

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Embassy Glenverness - 21.05.2012, 23:11
Nichts Wesentliches. Unsere Universität ist gerade dabei, gemeinsam mit der Kirk o Glenverness, eine Theologische Fakultät aufzubauen. Die Ryal Varsity ist auch mit einer neuen Internetpräsenz vertreten (http://www.glenverness.de/ryalvarsity). Ansonsten hat das Hoose o Peers einem Vertrag mit Dionysos zugestimmt.
Malcolm Forbes
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