Autor Thema: Gespräche mit Seiner Exzellenz Walter Felt, Vereinigte Staaten von Astor  (Gelesen 3848 mal)

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Ein Konferenzraum ist vorbereitet, Getränke sowie einige Häppchen stehen bereit. Der Außenminister der VSA wird jeden Moment erwartet.

Walter Felt

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://
Kommt im Konferenzraum an.

Entschuldigt die Verspätung, Exzellency, aber ich habe meinen Fahrer gebeten langsamer zu fahren, damit ich mir ein wenig die Gegend ansehen kann.
U.S. Secretary of State

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Sie sind dann zum ersten Mal in Eldeyja? Dann wäre es wirklich schade gewesen, wenn Sie die Gelegenheit nicht genutzt hätten. Der interessantere Teil des Landes liegt ja jetzt nicht unbedingt zwischen dem Flughafen und Höfuðfjörður, aber wenn die Zeit nicht für die große Tour reicht, bekommt man doch auch hier einen Eindruck. Aber kommen wir zur Sache, ich will hier ja keine Werbeveranstaltung für Sie machen...

Als Gast steht es Ihnen zu, zuerst das Wort zu ergreifen.

Walter Felt

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://
Zu aller erst möchte ich mich für die Einladung bedanken. Es ist immer wichtig, neue Beziehungen auf- und bestehende auszubauen. Es freut mich, dass Sie hier den ersten Schritt getan haben. Meine Regierungskollegen und ich beraten gerade ein Curling Team für den Jahrestag von Eldeyja zu entsenden und in diesem Sinne kann ich hoffentlich meinen Aufenthalt verlängern und mir noch ein wenig das Land ansehen. Ich reise einfach gerne, da kommt mir mein Job als Secretary of State zugute ;)

Wenn wir vielleicht zuerst einige Punkte klären? In meiner Heimat hat man sich  zwischen den großen Parteien kürzlich geeinigt, die bilaterale Außenpolitik durch Verfügungen des Präsidenten zu gestalten. Ich spreche diesen Punkt deshalb an, um zum einen zu erfahren, wie dies in ihrem Land geschieht und zum anderen damit für Sie klar ist, dass wir hier über alles sprechen können, ohne dass ich zuhause erst den Kongress um Erlaubnis fragen muss.

Als persönliches erste Ziel würde ich mir eine gegenseitige Anerkennung wünschen. Die Regierung zieht es vor, bei ersten Gesprächen nicht über so einen Status und eine Willenserklärung zum Ausbau der Beziehungen hinaus zu gehen. Ich hoffe Sie werten das nicht als Beleidigung.
U.S. Secretary of State

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Ui, ein Regierungsteam klingt spaßig, machen Sie das. :)

In Eldeyja müssen Verträge grundsätzlich vom Allthing bestätigt werden. Ohne Zustimmung kann ich zwar irgendwelche Absichten verkünden, aber nichts verbindliches in Kraft treten lassen.

Dass Sie bei einem ersten Kontakt (wobei es ja großzügig gerechnet der zweite oder dritte ist, nur hoffentlich der erste mit einem echten Gespräch) einem Staat gegenüber keine Verpflichtungen eingehen wollen, kann ich nachvollziehen. Ich hoffe aber, dass das kein Hindernis ist, über den Entwurf für einen internationelen Vertrag über Hoheitsgewässer zu reden, den ich im Moment vorantreibe. Aber darauf können wir später zurückkommen.

Walter Felt

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://
Nun, Sie sind nicht der erste, der das versucht. Warum denken Sie, werden Sie mit einem internationalen Vertrag über die Hoheitsgewässer erfolgreicher sein, als die die es vor ihnen versucht haben?
U.S. Secretary of State

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Weil wir uns auf das Mögliche beschränken. Uns ist es vor allem wichtig, mit unseren Nachbarn ein gemeinsames Verständnis für die Ansprüche des jeweils anderen zu haben, um zukünftige Konflikte auszuschließen. Ob der eine oder andere Staat in Renzia oder sonstwo dabei ist oder nicht, ist für mich ehrlichgesagt bestenfalls zweitrangig.

Ich denke, im Nordanikraum ist es möglich, dass sich ein Großteil der Staaten auf ein Abkommen einigt. Albernia und Glenverness haben bereits zugestimmt. Wenn Astor daran interessiert wäre, teilzunehmen, würde mich das freuen, aber wir würden den Vertrag notfalls auch ohne Astor weitertreiben, um wenigstens die antikäische Seite vertraglich abgesichert zu haben.

Walter Felt

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://
Dann ist das Abkommen also doch eher regional begrenzt angedacht? Heben Sie eine Kopie des Textes zur Hand?
U.S. Secretary of State

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Nicht regional begrenzt, aber vorerst mit regionalem Schwerpunkt. Im Hinterkopf ist natürlich immer die Hoffnung, dass sich Staaten aus der ganzen Welt anschließen und sich am Ende nur noch einzelne Außenseiter verweigern. Aber das ist nichts, was ich beeinflussen kann, und auch nichts, von dem ich Erfolg oder Scheitern abhängig machen würde.

Es gibt einen Vertragsentwurf, in den allerdings noch Änderungen eingearbeitet werden sollten, die bei der Besprechung mit dem albernischen Premierminister aufgekommen sind. Ich werde Ihnen einen aktuellen Arbeitsentwurf möglichst heute noch vorlegen.

Falls Sie noch andere Punkte mitgebracht haben, könnten wir derweil damit weitermachen.

Walter Felt

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://
Schicken Sie mir den Entwurf später einfach und ich werde ihn gerne dem Präsidenten vorlegen :)

Ich habe hier einen eigenen Entwurf mitgebracht, der die grundlegenden Dinge für die Beziehung unserer beiden Länder regelt.

Reicht ihm ein Dokument.

Zitat
Anerkennungsabkommen
zwischen der Regierung der Republik Eldeyja
und der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor


Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§ 1 Anerkennung
Die Nationen Andro und die Vereinigten Staaten von Astor erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§ 2 Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§ 3 Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für Beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

U.S. Secretary of State

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Zitat von: 'Walter Felt',index.php?page=Thread&postID=7165#post7165
§ 1 Anerkennung
Die Nationen Andro und die Vereinigten Staaten von Astor erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.
*hust* ;)

Ansonsten denke ich, dass wir diesem Entwurf zustimmen können. Man sollte allerdings noch den einen oder anderen Druckfehler korrigieren (in "Signatarstaat" sind Buchstaben verloregegangen und in §3 ist noch ein versehentlich ein groß geschriebenes "Beendet"). Wir wären auch für einen zweisprachigen albernisch-eldländischen Titel offen, aber Imperianisch als neutrale Sprache funktioniert auch.

Ich weise der Vollständigkeit halber noch einmal darauf hin, dass ein Exekutivabkommen für Eldeyja keine rechtlich bindende Wirkung hat, sondern allenfalls für die amtierende Regierung. Aber mehr als eine Absichtserklärung soll es ja sowieso nicht sein, also dürfte das kein Problem sein.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Hier wäre dann auch der Arbeitsentwurf zum Thema Hoheitsgewässer:

Zitat
Samningur um landhelgi
Vertrag über Hoheitsgewässer

1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.

3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.

4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.

5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.

6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.

7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.