Autor Thema: Schreiben aus Andro  (Gelesen 7762 mal)

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 14.02.2012, 13:49
Man bestätigt das Schreiben vom 13.2.2012 und würde sich jederzeit über einen Besuch aus Eldeyja freuen.

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 15.02.2012, 13:13
Iwan Malechski wurde zum neuen und somit IX. Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro gewählt.



Iwan Georgowitsch Malechski: 62.5 %


Wadim Janowitsch Sidorow: 37.5 %

Magnús Sverrisson

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Schreiben aus Andro - 15.02.2012, 20:34
Meine Glückwünsche an den Gewinner!

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 03.08.2012, 22:22
Werte Exzellenzen,

ich würde von der androischen ARS Delegation gebeten, einen eldeyjschen Diplomaten nach Andro zur derzeitigen Sitzung des ARS Ausschusses einzuladen.
Es geht um die aktuelle Hoheitskonvention.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Eldeyja eine Delegation entsenden könnte.

Jónas Sigurðsson

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Schreiben aus Andro - 04.08.2012, 00:14
*so* Ich kümmere mich morgen drum. Falls ich es vergessen, erinnert mich bitte. ;) *so*

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 12.11.2012, 22:42
Andro hat den Vertrag über das Hoheitsrecht ratifiziert.

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 26.11.2012, 20:17
Im Namen der Regierung Andros unterrichte ich die Regierun Eldeyjas über den Austritt der Föderalen Republik aus der Polkommission und übermittle folgende Erklärung:
Zitat
Vorbehaltserklärung der Föderalen Republik Andro gegenüber dem Vertrag über Hoheitsgewässer

Die Föderale Republik Andro schließt die Wirkung des Artikels 4, Abs. 3 soweit es sich um militärische Schifffahrt handelt gegen sich aus. Die Föderale Republik Andro behält sich vor jeglicher militärischer Schiffahrt die Durchfahrt durch unmittelbares androisches Interessensgebiet im Polarmeer zu untersagen und zu unterbinden. Das unmittelbare androische Interessensgebiet im Sinne dieses Vorbehalts wird durch die rote Kennzeichnung in der anliegenden Karte abgegrenzt.
Die Föderale Republik Andro schließt die Wirkung des Artikel 5, Abs. 2 gegen sich aus, sowie die Wirkung aller anderen Artikel dieses Vertrages, welche Bindungen der Konvention über die Polgebiete statuieren können.




Jónas Sigurðsson

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Schreiben aus Andro - 26.11.2012, 21:07
Die Regierung der Republik Eldeyja nimmt die Erklärung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass Andro den Vertrag über Hoheitsgewässer in der vollständigen Form unterzeichnet und ratifiziert hat. Ansprüche Andros auf Hoheitsgewässer oder eine ausschließliche Wirtschaftszone werden von den übrigen Vertragsmitgliedern im Bereich der Arktis zumindest durch diesen Vertrag weiterhin nicht anerkannt, und ein tatsächliches Verbot der militärischen Durchfahrt kann von Mitgliedsstaaten als Vertragsbruch ausgelegt werden, wodurch die androsischen Rechte aus dem Vertrag in Gewässern anderer Staaten hinfällig würden.

Ich gehe davon aus, dass die androsische Regierung sich dessen bereits bewusst ist, sehe es aber als meine Pflicht an, das noch einmal ausdrücklich zu erklären.

Albernian Legation

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Schreiben aus Andro - 28.11.2012, 00:04
Zitat




Aldenroth | November 27th, 2012

To:
All Members of the Territorial Waters Treaty
Represented by the depositary state, the Republic of Eldeyja

Objection of the Kingdom of Albernia
[/size]

Sir,

im Namen der Regierung Ihrer Majestät im Königreiches Albernia teile ich mit, dass das Königreich Albernia hiermit die sogenannte "Vorbehaltserklärung" der Föderalen Republik Andro vom 26.11.2012 aufgrund der nachfolgenden Gründe als gegenüber dem Königreich Albernia und allen Vertragsparteien unwirksam und unbeachtlich zurückweist:

- Ein Vorbehalt gegen vertragliche Regelungen muss beim Abschluss eines Vertrages erklärt werden. Ist ein Vertrag einmal völkerrechtlich wirksam geworden, ist eine einseitige Modifikation des wirksamen Vertrages nicht mehr möglich und akzeptabel, da ansonsten die Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge zur Disposition einer Partei gestellt würde. Dies ist mit dem Grundgedanken des Völkerrechts nicht vereinbar und kann durch das Königreich Albernia nicht akzeptiert werden, weswegen nach Ansicht des Königreiches Albernia hier kein Vorehalt im völkerrechtlichen Sinne vorliegt.
- Der Vorbehalt verstößt gegen den Sinn und Zweck des Vertrages. Die Einschränkung grundlegender Definitionen des Vertrages, in diesem Falle der Nutzungsbedingungen der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Ausschlusses von Gebieten, die eine solche Zone bilden können, führen machen die Regelungen des Vertrages obsolet und stellen einen faktischen Austritt aus dem Vertrag da, was für das Königreich Albernia inakzeptabel ist.

Die Regierung Ihrer Majestät im Königreich Albernia geht davon aus, dass sich die Föderale Republik Andro auch weiterhin vertragsteu verhalten und die ratifizierten Regelungen der Konvention über die Hoheitsgewässer einhalten und beachten wird.

I have the honour to be, with high consideration,
Sir
Your obedient servant,


The Most Hon Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD, MP
Prime Minister


Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 28.11.2012, 00:11
Da Andro die Konvention gekündigt hat: nein.


Zitat
Erklärung des Außenministers Andros:

Das Recht die Wirkung einzelner Vertragsbestimmungen mittels eines Vorbehalts auszuschließen- auch nachträglich- ist eine anerkannte Regel des Völkergewohnheitsrechtes. Ebenso stellen die Regelungen bezüglich des androischen Interessensgebietes im Nordpolarmeer in der bezeichneten Art aufgrund der länger andauernden Übung und Respektierung derselben eine völkergewohnheitsrechtliche Regelung dar. Die Regierung der Föderalen Republik Andro nimmt ihre Erklärung zur Kenntnis, weist ihre Darstellung allerdings als unzutreffend zurück.

Albernian Legation

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Schreiben aus Andro - 28.11.2012, 21:50
Sir,

bei unserer "Darstellung" ist nicht die Frage, ob sie "zutreffend" ist. Es ist eine diplomatische Note mit entsprechender völkerrechtlicher Rechtskraft, die im Ergebnis besagt: Die Regierung Ihrer Majestät erwartet, dass die mit dem Königreich Albernia geschlossenen Verträge eingehalten werden. Denn ein Vertrag ist ein Vertrag, und so bald er gilt, gilt er - bis er ordentlich beendet wird. Völkergewohnheitsrecht bedeutet, was Seine Exzellenz der Außenminister von Andro ebenfalls wissen sollte, vor allem und zuerst Pacta sunt servanda. Verträge werden erfüllt, und zwar ohne wenn und aber. Und das so lange, bis sie ordentlich beendet werden, denn der Sinn eines Vertrags ist eben, dass er verlässlich gilt.
Sollte die Föderale Republik Andro sich einseitig und unter Bruch der höchsten Maxime des Völkerrechts nicht mehr an Verträge gebunden fühlen, kann, wird und will das Königreich Albernia die Föderale Republik Andro selbstverständlich nicht daran hindern. Das Königreich Albernia wird Andro aber entsprechend behandeln - nämlich wie einen Vertragsbrecher und jemanden, mit dem man weder vertrauensvoll Zusammenarbeiten noch Regeln vereinbaren kann. Wenn sich Andro in diese Position begeben möchte, wird es mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen leben müssen.

Jónas Sigurðsson

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Schreiben aus Andro - 02.12.2012, 21:36
Die folgende gemeinsame Erklärung von Unterzeichnerstaaten wird an Andro gesandt:

Zitat
Höfuðfjörður, 2. desember 2012
Gemeinsame Erklärung zur Vorbehaltserklärung Andros

Die Regierungen der folgenden Unterzeichnerstaaten des Vertrags über Hoheitsgewässer,

des Königreichs Albernia,
der Vereinigten Staaten von Astor,
der Republik Bergen,
der Republik Eldeyja
sowie
der Königlichen Gefilde von Glenverness,

nehmen mit dieser gemeinsamen Erklärung Stellung zur Vorbehaltserklärung der Föderalen Republik Andro gegenüber dem Vertrag über Hoheitsgewässer wie folgt:

Die erklärenden Regierungen stellen erstens fest, dass sich der Wirkungsbereich des Vertrags über Hoheitsgewässer gemäß 5. gr. nicht auf die Polgebiete erstreckt. Aus dem Vertrag entstehen daher weder Verpflichtungen Andros bezüglich dieser Gebiete, noch führt der Vertrag zu einer Anerkennung möglicher androsischer Ansprüche auf Gewässer innerhalb der Polargebiete durch die übrigen Unterzeichnerstaaten. Die diesbezügliche Erkärung Andros bleibt daher im Rahmen dieses Vertrags ohne jede Folgen, da sie nur den Status quo bestätigt.

Die erklärenden Regierungen stellen zweitens fest, dass sich alle Vertragspartner, einschließlich der Förderalen Republik Andro, gemäß 4. gr. dazu verpflichtet haben, den übrigen Vertragspartnern in Friedenszeiten die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt zu gestatten. Die einzige Möglichkeit, dieser Verpflichtung in Friedenszeiten zu entgehen, ist es, kein Vertragspartner zu sein und damit gleichzeitig auf die Rechte aus diesem Vertrag zu verzichten. Andro steht als einzig rechtmäßiger Weg dazu der Austritt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist offen.

Die erklärenden Regierungen stellen schließlich fest, dass eine Verweigerung der friedlichen Durchfahrt militärischer Schiffe anderer Vertragspartner, zwischen denen und der Föderalen Republik Andro kein Kriegszustand besteht, den Verpflichtungen aus dem Vertrag widerspricht, solange Andro Vertragspartner ist.

Die erklärenden Regierungen erklären daher, dass sie eine tatsächliche Umsetzung der unklugen Ankündigung Andros, unter Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen die Durchfahrt zu verweigern, als Vertragsbruch der Föderalen Republik Andro werten werden und dass ein vertragsbrüchiges Andro nicht nur jegliches Vertrauen bei den erklärenden Regierungen in Andros Verlässlichkeit verlöre, sondern bis zur Rückkehr der Vertragstreue auch unmittelbar alle Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer verlieren würde.

Die erklärenden Regierungen kündigen ihre Absicht an, im Fall eines Vertragsbruchs darüber hinaus von der dadurch entstehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, jeglichen zivilen wie militärischen Schiffen unter androsischer Flagge die Durchfahrt in ihren jeweiligen Gewässern zu verweigern.

Schreiben aus Andro - 03.12.2012, 16:35
Nach reiflicher Überlegung hat das Reich beschlossen, sich der Erklärung im Kern anzuschließen. Wenn Andro keine Schiffspassagen durch seine Hoheitsgewässer zulassen will, so kann es diese ebenso nicht in fremden Gewässern für sich in Anspruch nehmen. Die einzig zulässige Ausnahme die das Reich sieht, sind Nichtmitglieder die durch terroristische oder kommunistische Cliquen geführt werden und deren Schifffahrt aus dieser Natur heraus immer zum Nachteil der Vertragsmächte ist. Ein Vorbehalt zum Nachteil der Grundsätze dieses Vertrages, der freien und friedlichen Passage aller Vertragspartner durch die Gewässer des anderen, kann somit nicht ausgesprochen werden oder muss mit Gleichem sanktioniert werden. Den Sanktionen der Erklärung schließt sich das Reich an, sofern es nötig ist. Dreibürgen fordert die Föderale Republik Andro daher auf, von ihrem Vorbehalt gegenüber dem Artikel 4 abzusehen.

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 03.12.2012, 20:58
Das Außenministerium Andros teilt mit:

Zitat
Vorbehaltserklärung der Föderalen Republik Andro gegenüber dem Vertrag über Hoheitsgewässer

Die Föderale Republik Andro schließt die Wirkung aller Bestimmungen welche Bindungen der Konvention über die Polgebiete gegen sich statuieren können oder sich auf solche beziehen aus.

Alexander Newski

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Schreiben aus Andro - 04.03.2014, 13:42
Es würde die androische Regierung sehr freuen, wenn ein Vertreter aus Eldeyja an der Konferenz in Andro teilnehmen würde. Diese verläuft äußerst konstruktiv und positiv.
Eine Annäherung der Positionen wie eine Lösung des Problems scheint in greifbare Nähe gerückt zu sein.
Darüber hinaus sind natürlich bilaterale Gespräche auch möglich.

*so* Sorry das ich nur zentral im Polkommissionsforum alle eingeladen habe. Aus Zeitgründen war mir/uns nicht mehr möglich. Bitte also nicht falsch verstehen. Ich habe dort ja nachgefragt, ob jemand eine seperate Einladung wünscht, was nicht der Fall war *so*