Autor Thema: Gespräche mit Seiner Exzellenz Jean-François Reubell, Empire Outremer  (Gelesen 8067 mal)

Jónas Sigurðsson

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Ein Konferenzraum ist für die Gespräche vorbereitet, Getränke und kleine Häppchen stehen auf dem Tisch.

Reubell bedankte sich für die Gastfreundschaft und trat erstmal ein, die ersten Worte wollte er dann doch seinen Gastgebern überlassen.
Jean-François Reubell (*1947)
Ambassadeur des Empire Outremer in der Republik Eldeyja - Botschafter

Jónas Sigurðsson

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Nun, erst einmal ein herzliches Velkominn á Eldeyju, Herr Reubell. Ich freue mich, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, unser kleines Land aufzusuchen.

Welche Anliegen haben Sie denn mitgebracht? Wie es die diplomatischen Gepflogenheiten verlangen, haben Sie das erste Wort. Ach, und bedienen Sie sich bitte gern bei den Getränken und Häppchen.

Ich kam um ihrem Volke die Hand der Freundschaft zu reichen. Wir würden gerne diplomatische Beziehungen mit ihnen aufnehmen und zu diesem Zwecke einen Grundlagenvertrag schließen. Danke, gern.

JF nahm ein Häppchen
Jean-François Reubell (*1947)
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Jónas Sigurðsson

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Gern. Ich werde einen entsprechenden Vertrag aufsetzen lassen. Gibt es ein Themengebiet abseits des Üblichen, dessen Aufnahme Ihnen wichtig ist?

Ich möchte auch gleich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich Eldejya vertraglich verpflichtet hat, Regelungen über die gegenseitig Anerkennung und Respektierung der Hoheitsgewässer (die ein Grundlagenvertrag bei uns üblicherweise enthält) nur zu treffen, wenn der Vertragspartner - also Sie - gleichzeitig die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragsstaaten des Vertrags über Hoheitsgewässer anerkennt. Ich würde Ihnen empfehlen, diesem Vertrag beizutreten, um diese Frage gleich mit einer ganzen Menge von Staaten zu klären.

Möchten Sie mir derweil Ihr Land etwas genauer vorstellen, während der Vertrag vorbereitet wird? Ich muss zugeben, dass ich diesbezüglich noch Wissenslücken habe.

Wo wir ansässig sind wissen sie sicher, im Westen Harnars zwischen Zedarien und Dionysos. Wir haben einige sehr, wie soll ich sagen... interessante Jahre hinter uns. Es begann 1989 als wir begannen unseren König fortzujagen, Dem folgte eine Zeit die von großer Aufbruchsstimmung geprägt war. So blühten Wissenschaft und Forschung regelrecht auf, ja explodierten fast, was für einen fast schon orientalisch geprägten Staat wie uns mit nur etwas mehr als 75 Millionen Einwohnern nicht nur erfreulich sondern auch unerwartet war. So konnten wir uns durch D-Waf.. äh ... die Elektronenpumpe von allen Energieproblemen lösen, konnten uns die Laplace-Lunatico Zeit-Raum Verwerfungen zu nutzen machen uns ingesamt mehr ernten als sähen. Doch nun ist unser Kaiser, geliebt von allen, seit einigen Wochen tot und wir auf dem Wege zu einer konstitutionellen Monarchie.Wir hatten gerade die ersten freien Wahlen seit 1989. Da waren selbst die Royalisten zugelassen... Und unsere aussenpolitische Isolation hat auch Ende, was wohl erklärt warum ich um diesen Termin bat.
Jean-François Reubell (*1947)
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Jónas Sigurðsson

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Verstehe ich es recht, dass Sie Ihren König weggejagt haben und direkt danach einen Kaiser eingesetzt, der bis in dieses Jahr regierte? Das ist ja doch eine bemerkenswerte, geradezu ungewöhnliche Entwicklung einer solchen Situation heutzutage.

Da habt ihr wohl recht...

sinnierte Reubell lächelnd

Was müssen wir unternehmen um diesem Vertrag beizutreten?
Jean-François Reubell (*1947)
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Jónas Sigurðsson

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Wenn die Ratifikation in ihrer Heimat erfolgt ist, lassen Sie mir die Ratifikationsurkunde zukommen, damit sie im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt werden kann. Sobald das geschehen ist, gelten Sie als Mitglied.

Ich werde das notwendige zur Ratifikation veranlassen, ich rechne noch heute damit einen möglichen Ratifikationstermin genannt zu bekommen.
Jean-François Reubell (*1947)
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[xmas-on]
Das Aussenministerium des Empire Outremer schließt wegen des Urlaubs des Aussenministers in der Zeit vom 14.12.2013 bis zum 02.01.2014 seine Pforten. Wir wünschen allen unseren Spielpartnern und Spielpartnerinnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Jean-François Reubell (*1947)
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Ich darf vermelden, dass der Vertrag über die Hoheitsgewässer heute ratifiziert wurde.
http://empire-outremer.camelopardalis.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=188
Jean-François Reubell (*1947)
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Jónas Sigurðsson

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Das freut mich zu hören. Ich habe die Urkunde an das Staatsarchiv weitergeleitet, so dass der Beitritt damit dann auch offiziell ist.

Dann würde ich das Thema Grundlagenvertrag gerne erneut auf den Tisch bringen. Sie wollten ggf. etwas aufsetzen lassen.
Jean-François Reubell (*1947)
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Jónas Sigurðsson

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Selbstverständlich. Ich kann Ihnen diesen Grundlagenvertrag anbieten:

Zitat
Grunnsamningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Keisaradæmisins Handan Hafsins
Traité fondamental entre la République d'Éldéa et l'Empire Outremer

1. gr. Grundlagen
(1) Die Republik Eldeyja und das Empire Outremer (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.
(3) Die Vertragspartner erkennen an, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, und vereinbaren ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten. Für den Fall von Konflikten zwischen den Vertragspartnern wird vereinbart, Gespräche zur Schlichtung zu führen.

2. gr. Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen die Ansprüche und Rechte des Vertragspartners sowie aller weiterer Unterzeichnerstaaten aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an.

3. gr. Diplomatische Vertretung
(1) Es steht jedem Vertragspartner frei, eine diplomatische Vertretung in das jeweils andere Land zu entsenden und dort eine Botschaft zu eröffnen.
(2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretern des jeweils anderen Vertragspartners diplomatische Immunität.

4. gr Aufenthalt von Staatsbürgern im Partnerland
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern des anderen Vertragspartners eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen Vertragspartners ausliefern, wenn nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss der Antrag gestellt wird und sofern sie dazu in der Lage sind und eine entsprechende Auslieferung mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

5. gr. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft. Der Vertragspartner wird über die erfolgte Ratifikation zeitnah in Kenntnis gesetzt.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartner gekündigt werden.
(3) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.