Jeder Mensch ist frei in seiner Entscheidung, so zumindest der Vorsatz unserer Partei.
Der Tod, der Verlust der Staatsbürgerschaft und der Auschluss durch den Parteivorstand sind hingegen Ereignisse die zumeist - nicht immer - freiwillig das betroffene Mitglied ereilen. Wenn jemand hingegen freiwillig austreten möchte, so kann er dies jederzeit tun und könnte niemand ihn auf geltendem Recht fußend und die Freiheit der Entscheidung achtend daran hindern.
Darum ist dieser Punkt nicht aufgeführt, da er als selbstverständlich angesehen wird.