Autor Thema: Staatsbürgerschaftsgesetz  (Gelesen 4028 mal)

Republik Eldeyja

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Staatsbürgerschaftsgesetz - 21.02.2011, 17:51

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Staatsbürgerschaftsgesetz

[/align] Artikel 1: Allgemeines
Dieses Gesetz regelt den Erwerb und den Verlust der Staatsbürgerschaft.

Artikel 2: Erwerb der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann durch einen korrekten Antrag im Bürgeramt erlangt werden.
(2) Ein korrekter Antrag auf Staatsbürgerschaft muss folgendes enthalten um gültig zu sein:
- Vor- und Vatersname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Herkunft
- Beruf bzw. Berufsausbildung
- Passfoto
- Typ der ID (Haupt- oder Neben-ID)
(3) Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Haupt-ID darf nur gestellt werden, wenn nicht bereits eine solche unter anderem Namen erfolgt ist.
(4) Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Neben-ID darf jederzeit gestellt werden.

Artikel 3: Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann jederzeit auf Verlangen des entsprechenden Staatsbürgers wieder entzogen werden.
(2) Sie kann zudem ohne Einwilligung oder Verlangen des Staatsbürgers entzogen werden wenn folgendes Eintritt:
-vorsätzliche Angabe falscher Informationen beim Stellen des Antrages auf Staatsbürgerschaft
-Tod des Staatsbürgers
-unentschuldigtes Fernbleiben aus dem Forum für mindestens 30 Tage.
(3) Wird einer Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen, so werden auch alle Neben-IDs aus dem Register entfernt.

Artikel 4: Das Bürgeramt
(1) Das Bürgeramt wird vom Forenadministrator geleitet.
(2) Die Bürgerbehörde hat folgende Aufgaben:
- Entgegennahmen, Prüfung und Bestätigung von Staatsbürgerschaftsanträgen und Verzicht auf diese.
- Pflege des Staatsbürgerschaftsregisters.

Artikel 5: Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz gehört dem Codex Eldeyja an und tritt damit sofort in Kraft.