Die wichtige Phrase ist hier auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners, so lange ihr diese Quellen von zu Hause aus auswertet und keine Agenten losschickt, sehen wir das nicht als Problem an. Darüber hinaus sind das für uns keine geheimdienstlichen Aktionen, sondern gehört zur Informationsbeschaffung. Ich habe dies im Vertrag noch einmal hervorgehoben.
Gut, das sieht schon besser aus.
Weil dieser Artikel internationaler Standard ist und in fast allen Grundlagenverträgen, die das Reich abgeschlossen hat enthalten ist. Ich würde mich für eine Beibehaltung aussprechen, da es international üblich ist und im Reich, nach Ansicht des diplomatischen Korps zu einem Grundlagenvertrag dazu gehört.
Was den internationalen Standard angeht, kann ich mich nicht anschließen. Ich habe gerade ein paar Gesetzesarchive durchgeschaut, und so eine Bestimmung kommt zwar ab und zu vor, aber definitiv nicht in "fast allen". Selbst in Dreibürgen, wo diese Klausel besonders verbreitet ist, gibt es einige Verträge ohne die Bestimmung - in Eldeyja gibt es im Gegensatz dazu keinen einzigen Vertrag mit der Bestimmung. Allgemein scheint so eine Festlegung vor allem bei Verträgen verbreitet zu sein, bei denen mindestens ein Staat eine OIK-Vergangenheit hat.
Wenn du darauf bestehst, den Artikel drinzuhaben, dann schlage ich vor, ihn so zu formulieren:
Falls ein Unterzeichnerstaat eine derartige Einstufung diplomatischer Beziehungen vornimmt, stuft er bei Vertragsunterzeichnung die diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.Das Verbot der Einmischung in die Innenpolitik des Partnerstaates halte ich für ein hohes Gut. Wenn du willst können wir es gerne streichen, es ist aber ebenfalls ein üblicher Passus, der sich bewährt hat.
Von einer Einmischung reden in der Regel nur solche Regimes, bei denen eine echte Einmischung von außen dringend nötig wäre und die verhindern wollen, dass im Ausland auf Unrecht aufmerksam gemacht wird. Ich hoffe natürlich nicht, dass es in Dreibürgen oder Eldeyja jemals dazu kommt.
Wenn du sagst, der Passus hat sich bewährt, kannst du mir konkrete Beispiele geben, wo es tatsächlich hilfreich war, ihn zu haben? Oder meinst du damit nur, dass er bisher nicht schädlich war?
Außerdem bitte ich darum, neben dem dreibürgischen Titel auch einen eldländischen einzufügen: "Grunnsamningur milli Lýðveldisins Eldeyja og Keisaraðæmisins Þrjúfjöllin".
Selbstverständlich.
Und bitte beides in gleichberechtigter Schriftauszeichnung. ;)
Ich denke, wir kommen einer annehmbaren Fassung näher. Ich denke aber, bevor ich eine definitive Aussagen machen kann, sollte ich erst das Allthing zu den unklaren Punkten befragen, ob es die Kompromisse für akzeptabel hält.