Autor Thema: Wahlausschuss  (Gelesen 30498 mal)

Niels Bjarnisson

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:12
nummeriert auf seinem Parlamentssitz auf seinem Wahlzettel die Kandidaten. Überlegt etwas und kreuzt dann schweren Herzens eine bestimmte Reihenfolge an. Wirft den Wahlzettel ein.

Jónas Sigurðsson

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:19
Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=5537#post5537'
Könnt ihr Pall einzeln sperren oder müsst ihr es ganz neu machen?
Könnte man wohl notfalls schon, aber wird wirklich mitten in einer Wahl das Wahlrecht entzogen? Aus anderen MNs kenne ich es so, dass die Wahlberechtigung daran geknüpft ist, dass die Bedingungen "zu Beginn der Wahl" erfüllt werden müssen. Das ist eigentlich das einzig sinnvolle (ansonsten muss ein Admin minutengenau das Wahlrecht im Tool erteilen oder wegnehmen), steht in unserem Gesetz aber mal wieder nicht eindeutig drin.

Allerdings ist es eine Kann-Bestimmung, dass die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Am einfachsten löst man das Problem also, indem man bis zum Wahlende einfach darauf verzichtet.

Snær Snorrason

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:25
Nun Nach der 30 Tageregel ist die Staatsbürgerschaft gestern 16:17 verstrichen. Nach Gewohnheitsrecht™ ist eine Ausbürgerung zum Anfang des Monats brauch, also wird er halt ausgebürgert. Das eine Wahl gestern 22 Uhr angesetzt wird und zwei Stunden später beginnt ist, aber in anderen MNs auch nicht üblich oder?

Niels Bjarnisson

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:27
Bei anderen Wahlen werden ja auch Kandidaturen eingereicht. War beim Ältestenrat ja nie vorgesehen das da irgendeiner kandidieren soll, da soll  jeder Kandidat sein, ob er will oder nicht.
Wir streichen Pall sonst einfach nach der Wahl raus aus dem Ergebnis und verteilen die Stimmen halt entsprechend um.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:35
Die Wahl ist also nicht geheim?

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Jónas Sigurðsson

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:35
Wenn Páll gewählt wird und dann nicht mehr Gode ist, wird natürlich neu ausgezählt, das ist klar.

Anfang des Monats ist übrigens vorbei, und die Staatsbürgerschaft ist nicht seit 16:17 verstrichen, sondern das wäre der früheste mögliche Zeitpunkt gewesen, an dem sie entzogen werden kann (aber nicht muss). Aber es wäre auch das erste Mal gewesen, dass deine Regierung rechtlichen Unklarheiten aus dem Weg geht...

Niels Bjarnisson

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:36
Doch, die Wahl ist schon geheim. Aber man kann ja auf den Stimmzetteln die Präferenzen für Pall einfach auslassen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 00:41
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5544#post5544'
Wenn Páll gewählt wird und dann nicht mehr Gode ist, wird natürlich neu ausgezählt, das ist klar.

Anfang des Monats ist übrigens vorbei, und die Staatsbürgerschaft ist nicht seit 16:17 verstrichen, sondern das wäre der früheste mögliche Zeitpunkt gewesen, an dem sie entzogen werden kann (aber nicht muss). Aber es wäre auch das erste Mal gewesen, dass deine Regierung rechtlichen Unklarheiten aus dem Weg geht...
Gewohnheitsrecht™

Die Anderen wurden auch nach Gewohnheitsrecht™ ausgebürgert.
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=5545#post5545'
Doch, die Wahl ist schon geheim. Aber man kann ja auf den Stimmzetteln die Präferenzen für Pall einfach auslassen.
Wenn er aber wählt?

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Finja Wilmerdottir

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Wahlausschuss - 06.08.2011, 19:42
Auf welcher rechtlichen Grundlage agiert hier eigentlich der sich scheinbar selbst ernannt habende Wahlausschuss?
Soweit ich das sehe wurde der Wahlausschuss nur zu Wahl des letzten MPs eingesetzt.

Wie kommt der Wahlausschuss dazu selbständig irgendwelche Wahlen einzuleiten? Noch dazu ohne irgendeine relevante Vorwarnzeit.
Noch dazu wurde hier bereits ausgeführt das nicht sichergestellt wird das Menschen die nicht Wahlberechtigt sind auch nicht wählen können.

Ich zweifle hiermit offiziell die Rechtmäßigkeit und Korrektheit dieser Wahl an.

Snær Snorrason

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Wahlausschuss - 07.08.2011, 00:17
Ich bitte die Goden des Allthing zur Aussprache und anschließenden Ratifizierung des folgenden Vertrages zu laden und alle weiteren Schritte einzuleiten.


Zitat
G R U N D L A G E N V E R T R A G
zwischen der
Adelsrepublik Anturien
und der
Republik Eldeyja

Die Hohen Vertragschließenden Seiten eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit zu leisten, in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind, in der Erkenntnis, daß sich daher die beiden Staaten in ihren Beziehungen der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten haben, geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in den beiden Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu schaffen, sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
Die Adelsrepublik Anturien und die Republik Eldeyja erkennen sich gegenseitig diplomatisch an.

Artikel 2
Sie werden ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.

Artikel 3
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage nach dem Austausch entsprechender Noten in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Hohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag unterzeichnet.
Geschehen in Stadt am xx.xx.2011,

Für die Adelrepublik Anturien
Name

Für die Republik Eldeyja
Name

Niels Bjarnisson

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Wahlausschuss - 07.08.2011, 00:30
Ok, der Wahlausschuss ist jetzt für Anträge.
Stell keine Fragen Niels, stell keine Fragen...
Was die Anzweiflung angeht bin ich sehr gespannt.
Damit kann sich dann ja der neue Ältestenrat befassen. Gleich mal über seine eigene Rechtmäßigkeit entscheiden.
Oder wir kommen schon vorher 2:2 zur Entscheidung das wir keine Entscheidung fällen.

EDIT: Zudem sehe ich Jonas als Stellvertreter des ältesten Goden in Abwesenheit von Snorri als durchaus legitimiert an dessen Aufgaben vorzunehmen. Und wenn es eine stillschweigende Ernennung von sich selbst zum Wahlvorstand ist sehe ich da keine Probleme.
Daher üben wir doch schon mal, wie ich stimmen werde, wenn wir hier darüber abstimmen ob man der Anfechtung der Justizministerin stattgeben soll: Nein.
Nur nebenbei, wann hat man eigentlich nochmal aufgehoben das Goden sich melden müssen?
[Organisation] Anmeldung der Goden (Abgeordnete)
Denn man muss es aufgehoben haben oder die Justzizministerin wäre ja gar nicht rechtsgültig Mitglied des Allthings. Was wür ein schrecklicher Verlust.
Aber die Frau Justizministerin wird mir mit Sicherheit im Nu aus dem Ärmel schütteln wo ich das finden kann.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Wahlausschuss - 07.08.2011, 00:57
Wo steht denn das man sich melden muss? Im ungeschriebenen Gewohnheitsrecht™?

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Finja Wilmerdottir

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Wahlausschuss - 07.08.2011, 00:59
Codex:
"(1) Dem Allthing gehören alle Hauptidentitäten an, die seit mindestens 30 Tage die Staatsbürgerschaft inne haben, das Rederecht besteht nach 7 Tagen. Die Hauptidentität darf sich durch eine Nebenidentität im Allthing vertreten lassen. In diesem Falle gehört die Hauptidentität nicht dem Allthing an."
Da ich mich durch niemanden vertreten lasse sehe ich keine Veranlassung diesbezüglich irgendeine Meldung in einem irrelevanten Thread abzugeben, insbesondere da dort längst vermerkt ist das" Finja erhält aktives Wahlrecht durch Gesetzeskraft" - eine rechtliche Grundlage für eine Meldung gibt es scheinbar auch nciht, also können wir wohl davon ausgehen das der Codex hier etwas schwerer wiegt.
Und Gewohnheitsrechtlich sowieso, da ich mehrmals abgestimmt habe und zwei verschiedene Älteste Goden diesbezüglich keine Einwände erhoben haben - es sei den Sie halten diese beiden für unfähiger als sich selbst?

Es ist kein ordentlicher Wahlausschuss gebildet worden, die Wahl ist ungültig. Und das ist kein Antrag, das ist eine FESTSTELLUNG.

Desweiteren fehlt mir jedes Vertrauen in die korrekte Zählung der Stimmen wenn Sie von diesen beiden Personen vorgenommen wird.
Ich fordere eine öffentliche Wahl des Ältestentenrates, oder ist irgendwo festgelegt das selbige Geheim bleiben muß?
Wenn die Geheim bleiben muß (Nachweis beibringen), dann verlange ich in jedem Fall eine Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten.

Jónas Sigurðsson

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Wahlausschuss - 07.08.2011, 01:10
Ist der Wahlausschuss irgendwo aufgelöst worden oder ein neuer eingesetzt worden? Nein, ist er nicht. Dein Gezeter ist unbegründet und durch Fettschreibung wird es nicht begründeter.

Finja Wilmerdottir

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Wahlausschuss - 07.08.2011, 01:16
1. Der Wahlausschuss ist nicht nachweisbar für diese Wahl ernannt worden und damit für mich nicht rechtmäßig.
2. Man hat bereits eingeräumt das eine Person die nicht mehr wählen darf technisch dazu in der Lage ist, damit ist das Wahlergebnis nicht nachvollziehbar möglicherweise beliebig verfälscht
3. Es steht eine Person als Wählbar drauf die nicht wählbar ist, damit ist das Wahlergebnis anzweifelbar
4. Die RL Personen die hier die Wahl leiten sind nicht vertrauenswürdig

Ergebnis: Diese Pseudo-Wahl ist null und nichtig, ich werde mich weder daran beteiligen noch das Ergebnis anerkennen.