Autor Thema: Nordmark - Exekutivabkommen mit dem Königreich der Vereinigten Nordmark  (Gelesen 2019 mal)

Republik Eldeyja

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Vereinbarung zwischen Seiner Exzellenz dem Ministerpräsidenten der Republik Eldeyja und Seiner Majestät des Königs des Vereinigten Königreichs der Nordmark
Seine Exzellenz, der Ministerpräsident der Republik Eldeyja, stellvertretend für die Regierung der Republik Eldeyja und Seine Majestät, der König des Vereinigten Königreichs der Nordmark, stellvertretend für die Regierung des Vereinigten Königreichs der Nordmark, sind im Bemühen, die Sicherheit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:

1. Die Republik Eldeyja und das Vereinigte Königreich der Nordmark erkennen erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an und werden die Grenzen der jeweils anderen Partei als unverletzlich achten.

2. Beide Regierungen werden sich - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.

3. Ebenso werden beide Regierungen Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.

4. Beide Regierungen werden außerdem Anstrengungen unternehmen, den gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in konkreten Projekten und Programmen zu fördern.

Für die Republik Eldeyja,
am 10. des April 2011,



Für das Vereinigte Königreich der Nordmark,
am 10. des April 2011,


Konge av det forente kongeriket Nordmark

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