Autor Thema: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz  (Gelesen 8905 mal)

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 22.05.2011, 18:23
Gut, wenn es ganze Wochen sein sollen, dann eben 21 Tage.

Niels Bjarnisson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 22.05.2011, 19:46
Ich starte die Umfrage nochmal neu. Der Grund ist: Ich weiss nicht ob hier Neben-IDs auch teilnehmen dürfen oder IDs von ausserhalb. Von da aus mache ich das mal mit Namensnennung damit man die gleich rausfiltern kann.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 01:39
Stimmen wir jetzt so lange ab, bis das Ergebnis stimmt? Wenn wir 21 Tage sagen, dann können wir auch bei 28 bleiben...

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Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 09:23
30 Tage sind es bisher, nicht 28. Das sind schlappe 50% mehr als die vorgeschlagenen 21 Tage. Oder in absoluten Zahlen: Drei Wochen statt viereinhalb. Ich finde, das ist schon ein Unterschied.

Optimal fände ich zweieinhalb Wochen, aber wenn wir ganze Wochen wollen, dann sind mir zwei Wochen doch eher zu kurz.

Einar Sigurdsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 09:25
Die Umfrage von Niels war nur ein Meinungsbild. Man kann sehen, dass sogar in den Reihen von Heimdall die Auffassungen unterschiedlich sind. Ich bin daher noch ratlos. Selbst wenn ich mich Enthalten würde, gäbe es wohl ein Patt.

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 09:33
Wenn es bei deiner Enthaltung ein Patt gibt, dann musst du eben abstimmen, damit es kein Patt gibt. ;)

Einar Sigurdsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 09:35
Tja ich hab Niels ja gesagt, dass ich auch mit 14 Tagen leben könnte, das verändert dann wahrscheinlich das ganze Ergebnis. Ich wäre das berühmte Zünglein. Es sei denn wir hören mal, was die derzeit "betroffene" Person Finja dazu zu sagen hätte. Sie ist zwar (noch) nicht stimmberechtigt, könnte uns aber einen ganz anderen Blickwinkel liefern.

Páll Skúlisson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 16:07
Zu einer Änderung des entsprechenden Gesetzes, das dem Codex Eldeyja angehört, bräuchten wir eine 2/3-Mehrheit. So knapp würden wir also keine Änderung erreichen.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 16:40
3/4-Mehrheit. Aber du gehst davon aus, dass alle, die 14 Tage haben wollen, bei einem Entwurf mit 21 Tagen ablehnen würden (und umgekehrt). Ich glaube nicht, dass das so ist. Immerhin bewegen sich ja beide in die gleiche Richtung von den 30 Tagen, die wir im Moment haben.

Einar Sigurdsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 20:49
Das ist richtig, nun wir werden es nur herausfinden, sobald und wenn jemand eine konkrete Vorlage einbringt...

Snær Snorrason

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 21:29
Sehr geehrte Goden,

hiermit möchte ich eine Änderung meines Anliegens kund tun und zwar möchte ich nun 1. gr. 1. mgr. des Wahlgesetzes verkündet wie folgt:
Zitat
Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 30 Tagen inne haben. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.
durch das ehrwürdige Allthing ändern lassen und zwar wie folgt:
Zitat
Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 14 Tagen inne haben, die Frist kann durch das Allthing bei bedarf durch 2/3 Mehrheit auf bis zu 28 Tage erhöht werden. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 21:30
Ich persönlich empfinde den Vorschlag als hinnehmbar. Da er erstmals auch eine Obergrenze nennt.

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Jónas Sigurðsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 22:18
Aber warum 14 Tage? Das Meinungsbild sagt im Moment 21 Tage.

Snær Snorrason

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 23.05.2011, 23:52
Weil es ein Zugeständnis gibt, die Frist auch erhöhen zu können?

Außerdem ist es aus meiner Sicht Sinnvoller erst die 14 Tage zu evaluieren.

Snorri Hallgrimsson

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Jubiläumserlass zum Wahlgesetz - 24.05.2011, 10:45
Ich verstehe die Intention von Snaer und leite daher die Abstimmung über folgenden Vorschlag ein. Stimmen Sie mit Já dafür ansonsten Nei oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

hiermit möchte ich eine Änderung meines Anliegens kund tun und zwar möchte ich nun 1. gr. 1. mgr. des Wahlgesetzes verkündet wie folgt:
Zitat

Zitat

Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 30 Tagen inne haben. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.
durch das ehrwürdige Allthing ändern lassen und zwar wie folgt:
Zitat

Zitat

Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 14 Tagen inne haben, die Frist kann durch das Allthing bei bedarf durch 2/3 Mehrheit auf bis zu 28 Tage erhöht werden. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.