Autor Thema: Gesetz über Klarstellungen im Codex Eldeyja  (Gelesen 10414 mal)

Finja Wilmerdottir

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Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4134#post4134'

 Erstens sind die Bestimmungen offenbar nicht wasserdicht genug, dass wenn jemand wie du mit einer böswilligen Interpretation kommt, plötzlich alles unwirksam wird. Das war natürlich nie die Absicht dahinter. Ich finde es zwar schade, dass wir jetzt über formaljuristische Details diskutieren statt über Inhalte, aber das ist leider etwas, das ein einzelner Mitspieler anderen ohne Schwierigkeiten aufzwingen kann. Vor dir hat man nicht einfach Sachen für unwirksam erklärt, sondern nachgefragt, wie es gemeint ist und dann war's gut. Aber wenn sich einer nicht dran hält, muss eben alles präzise formuliert sein, damit nicht plötzlich der ganze Staat auseinanderfällt.

Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten mit diesen ständigen Mobbing gegen meine Person umzugehen. Entweder jemand weist diesen Menschen in die Schranken, denn das ganze, über alles Beiträge von Blödheit bis Böswilligkeit, geht klar gegen meine RL-Person, oder, weil das hier scheinbar ein akzeptables Verhalten ist, ich schieße zukünftig ähnlich zurück, dann haben wir hier vermutlich fix einen eskalierenden Streit.


So, grundsätzlich sollte man sich hier überlegen ob man Neubürger will oder nicht. Wenn man Neubürger will, dann sollten die Regeln und Gesetze meiner Meinung nach zumindest soweit klar sein das der Neubürger sich zurechtfindet. Die Alternative das jeder Neubürger alle möglichen Dinge jedesmal neu erfragt weil alles auf Absprachen und alten Meinungen basiert halte ich unter dem Strich letztlich ohnehin für Arbeitsintensiver als das einmal klar auszuarbeiten und auch nachvollziehbar zu fixieren. Das nicht alles schriftlich niedergelegt werden muß ist dabei natürlich völlig klar. Aber zumindest die wesentlichen Dinge, und da bewegen wir usn noch, sollten schon möglichst selbsterklärend sein.
Wenn man keine Neubürger groß will gilt das natürlich nicht, dann kann man gerne belibig vor sich hinwurschteln, da die Handvoll Alteingessene ja wissen was los ist.

Einar Sigurdsson

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Ich denke wir alle sind erwachsene Menschen und eigentlich solltet ihr beide in der Lage sein, dass unter Euch zu regeln. Eine Eskalation wird von niemandem hier gewünscht. Das einzige was ich tun kann und muss, ist Euch beide zu bitten, die Meinung des anderen zu akzeptieren und vielleicht auch mal stehen zu lassen, auch wenn ihr nicht auf einen Nenner gekommen seid. Am Ende entscheidet weder die Meinung von Jónas oder die von Finja sondern die Mehrheit des Allthings. Es ist also unnötig eine gegenseitige Eskalation heraufzubeschwören.
Natürlich sind Neubürger erwünscht. Jónas ist schon, gemessen an dem noch jungen Alter dieser MN, ein alter Hase, der sicher immer streitbar war, aber der es nicht wirklich persönlich meint. Nach einem politischen Streit kann man mit ihm sofort wieder ein Bier trinken gehen und über was ganz anderes reden. Versucht es doch mal.

Jónas Sigurðsson

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Ich bitte darum, in einer Abstimmung keine Diskussionen zu führen. Abgesehen davon ist zum Thema eh alles gesagt.

Finja Wilmerdottir

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Nun, das ist alles völlig meine Meinung, aber sobald man mir hier "Böswilligkeit" unterstellt ist die Grenze des zumutbaren finde ich erreicht. Das heißt übersetzt nichts anderes er unterstellt das ich hier reinmarschiert bin um dem ganzen Schaden zuzufügen.

Finja Wilmerdottir

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Um die Gesetzesentstehung klarer zu regeln und dem Ältesten Goden eine Vertretung zur Seite zu stellen würde ich folgende Änderungen vorschlagen.
Gesetz über die Staatsorgane

Artikel 1: Der Ministerpräsident
(1) Der Ministerpräsident ist Staatsoberhaupt und Regierungschef. Er wird durch die Abgeordneten des Allthings gewählt.
(2) Die Amtszeit des Ministerpräsidenten beträgt 12 Wochen. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Wählbar ist nur, wer das passive Wahlrecht besitzt. Sollte der Ministerpräsident vorzeitig aus dem Amt scheiden sind innerhalb von 72 Stunden Neuwahlen abzuhalten.
(3) Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Regierung. Die Regierung muss als Ganzes vom Allthing bestätigt werden.
(4) Der Ministerpräsidenten ernennt aus den Reihen des Allthings einen Stellvertreter, der ihn in Abwesenheit vertritt und alle Rechte und Pflichten wahrnimmt. Scheidet der Ministerpräsident aus dem Amt und ist an der weiteren Ausübung seines Amtes bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten gehindert, soll der Stellvertreter bis zur Wahl als Ministerpräsident amtieren.
(5) Neuwahlen des Ministerpräsidenten können durch ein Amtsenthebungsverfahren des Allthings erwirkt werden. Dazu müssen mindestens 2/3 allerAbgeordneten dem Antrag auf Amtsenthebung zustimmen. In diesem Fall soll der Ministerpräsident seines Amtes enthoben sein und umgehend Neuwahlen stattfinden.
(6) Der Ministerpräsident hat ein Vetorecht gegen alle Gesetze. Nutzt der Ministerpräsident sein Vetorecht, wird ein Gesetz zur erneuten Beratung in das Allthing zurückgegeben. Wird ein Gesetz dreimal per Veto gestoppt, gilt es als endgültig abgelehnt.
(7) Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen. Dieses Recht kann er auf weitere Behörden übertragen.
(8) Der Ministerpräsident hat die Republik völkerrechtlich zu vertreten, im Namen der Republik Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges ist die Zustimmung des Allthings erforderlich, es sei denn, dass ein Angriff auf das Hoheitsgebiet oder dessen Küsten erfolgt.
(9) Der Ministerpräsident hat den Oberbefehl über die Heimatschutzkräfte und die Küstenwache der Republik.
(10) Das gesamte Diplomatie-, Botschafts- und Konsulatswesen der Republik steht unter der Aufsicht des Ministerpräsidenten, welcher die Botschafter, Diplomaten und Gesandte ernennt und entlässt.

Artikel 2: Die Regierung
(1) Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, seinem Stellvertreter und den Fachministern, die für ihre einzelnen Fachressorts verantwortlich sind. Die Fachminister werden vom Ministerpräsident ernannt und entlassen und müssen vom Allthing bestätigt werden.
(2) Die Einteilung und Aufgabenverteilung der Ministerien obliegt dem Ministerpräsidenten.
(3) Jedes Mitglied der Regierung oder das Regierungskabinett als Gremium hat das Recht, Gesetzesinitiativen zu erarbeiten. Diese werden nach Beratung durch das Regierungskabinett dem Allthing zur Abstimmung vorgelegt.
(4) Die Fachminister sind dem Ministerpräsidenten und dem Allthing verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

Artikel 3: Das Allthing
(1) Dem Allthing gehören alle Hauptidentitäten an, die seit mindestens 30 Tage die Staatsbürgerschaft inne und sich im Allthing als anwesend gemeldet haben, das Rederecht besteht nach 7 Tagen. Die Hauptidentität darf sich durch eine Nebenidentität im Allthing vertreten lassen. In diesem Falle gehört die Hauptidentität nicht dem Allthing an.
(2) Das Allthing tagt ständig. Die Sitzungen des Allthings sind öffentlich. Die Abgeordneten des Allthings haben das Recht sich in Fraktionen und/oder Parteien zusammenzufinden. Rederecht im Allthing haben alle Abgeordneten und alle Mitglieder der Regierung. Außerdem kann der Älteste Gode weiteren Personen ein begrenztes Rederecht einräumen.
(3) Das Allthing berät und verabschiedet Gesetzesvorlagen durch die Regierung oder die Abgeordneten. Ein Gesetz gilt als verabschiedet, wenn von den anwesenden Abgeordneten mehr Abgeordnete der Vorlage zustimmen als ablehnen, es sei den es ist ein Gesetz aus dem Codex Eldeyja oder das Gesetz soll in diesen aufgenommen werden, diese können nur durch eine 3/4 Mehrheit der abstimmenden Geoden geändert bzw. verabschiedet werden.
(4) Die Sitzungen des Allthings werden durch das älteste Mitglied (im Sinne der Angehörigkeit) des Allthings geführt. Der Älteste sorgt für den reibungslosen Ablauf der Tätigkeit des Allthings, beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen. Der Älteste kann dem Allthing einen Stellvertreter vorschlagen, welcher vom Parlament mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muß und der nach Vorgabe des Ältesten dessen Tätigkeit ausüben kann und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Älteste kann den Stellvertreter von sich aus, das Parlament durch Abstimmung, mit einfacher Mehrheit, entlassen.
(5) Binnen 48 Stunden nach Eingang eines Antrags verliest der Älteste den Antrag sowie ggf. eine dem Antrag beigelegte Erklärung und eröffnet die Aussprache. Die Aussprache dauert mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Beratungsfrist ist auf Antrag von mehr als der Hälfte der Abgeordneten möglich.
(6) Abstimmungen werden durch den Ältesten binnen 48 Stunden eingeleitet. Sie dauern 72 Stunden. Der Älteste stellt die Beschlussanträge derart zur Abstimmung, dass mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" zu antworten ist. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Abstimmungen können vor Ablauf der Frist beendet werden, sobald eine unumstößliche Stimmenmehrheit erreicht wird. Es ist den Abgeordneten verboten, Ihre Stimmabgabe nachträglich zu ändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.

Artikel 4: Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz gehört dem Codex Eldeyja an und tritt damit sofort in Kraft.


Jónas Sigurðsson

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Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4380#post4380'
(1) Dem Allthing gehören alle Hauptidentitäten an, die seit mindestens 30 Tage die Staatsbürgerschaft inne und sich im Allthing als anwesend gemeldet haben, das Rederecht besteht nach 7 Tagen. Die Hauptidentität darf sich durch eine Nebenidentität im Allthing vertreten lassen. In diesem Falle gehört die Hauptidentität nicht dem Allthing an.
Für Neben-IDs ist das immer noch nicht sauber formuliert.

Zitat
(3) Das Allthing berät und verabschiedet Gesetzesvorlagen durch die Regierung oder die Abgeordneten. Ein Gesetz gilt als verabschiedet, wenn von den anwesenden Abgeordneten mehr Abgeordnete der Vorlage zustimmen als ablehnen, es sei den es ist ein Gesetz aus dem Codex Eldeyja oder das Gesetz soll in diesen aufgenommen werden, diese können nur durch eine 3/4 Mehrheit der abstimmenden Geoden geändert bzw. verabschiedet werden.
Inhaltlich werde ich das nicht kommentieren, aber dieser Bandwurmsatz gewinnt sicher keinen Schönheitspreis.

Zitat
[/color](4) Die Sitzungen des Allthings werden durch das älteste Mitglied (im Sinne der Angehörigkeit) des Allthings geführt. Der Älteste sorgt für den reibungslosen Ablauf der Tätigkeit des Allthings, beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen. Der Älteste kann dem Allthing einen Stellvertreter vorschlagen, welcher vom Parlament mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muß und der nach Vorgabe des Ältesten dessen Tätigkeit ausüben kann und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Älteste kann den Stellvertreter von sich aus, das Parlament durch Abstimmung, mit einfacher Mehrheit, entlassen.
Warum kann der Älteste Gode von sich aus entlassen, aber nicht ernennen? Das ist nicht konsequent. Grundsätzlich finde ich es auch viel zu detailliert: Eine Geschäftsordnung hat in einer Verfassung nichts zu suchen. Vielleicht wäre es besser, nur vage zu beschreiben, wofür der Älteste Gode zuständig ist und es ihm einfach selber zu überlassen, wie er das umsetzt oder an wen er die Aufgaben delegiert.

Zur Abstimmung sollte das ganze auch noch ein richtiges Änderungsgesetz werden, damit man sieht und auch später im Archiv nachvollziehen kann, was sich genau geändert hat. Dass man die 30 Tage formlos in 21 Tage ändert, kann ich grad noch so akzeptieren, aber bei so einer größeren Änderung geht das für mich nicht.

Finja Wilmerdottir

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Was soll daran für Neben-IDs nicht klar sein? Es erfolgt eine Meldung der Haupt-ID im Allthing und ab dem Zeitpunkt ist man Angehöriger desselben, entweder mit der Haupt-ID oder mit einer dann genannten Neben-ID.

Ja, stimmt, den Satz könnte man dann mal neu fassen und in mehrere ändern.

Der älteste Gode ist letztlich ein "Verfassungsamt", den habe ich deshalb analog MP / Minister aufgestellt. Ich wäre auch eher dafür das der MP seine Minister einfach ohne weitere Wahl im Parlament einfach ernennt / entlässt.

Und, wie gesagt, ich lehne Änderungsgesetze als überbürokratisch und zu arbeitsintensiv schlicht ab. Da es hier keine Regelung gibt wonach man Änderungsgesetze einbringen müßte sehe ich auch nicht das dies erforderlich wäre.

Jónas Sigurðsson

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Ich erinnere mich bei den Neben-IDs zum Beispiel daran, dass du letztens aus diesem "sich vertreten lassen" gefolgert hast, dass die Anmeldung der Haupt-ID für die Neben-ID weitergilt. Die Anmeldung von Neben-IDs ist mit der Änderung immer noch genauso unklar wie davor.

Zitat
3. mgr 3. gr:
Das Allthing berät und verabschiedet Gesetzesvorlagen durch die Regierung oder die Abgeordneten.
Es verabschiedet keine Änderungsanträge oder sonst irgendwas, sondern nur Gesetzesvorlagen. Deswegen müssen Änderungen über ein Änderungsgesetz gemacht werden. Das heißt, wenn man schon nicht an einer strengen Form für Gesetze festhält, es muss zumindest über klar formulierte Änderungen abgestimmt werden (was ja bei der Änderung von 30 auf 21 Tage der Fall war).

Ich verstehe sowieso nicht, was an bunten Markierungen besser oder unbürokratischer sein soll. Sie machen das Leben niemandem einfacher. Zum Lesen brauche ich immer noch die Originalfassung, damit ich sehe, was gestrichen worden ist, zum Schreiben sind die Farbtags auch nicht einfacher zu setzen als die geänderte Artikelnummer hinzuschreiben, und beim Einpflegen ins Archiv muss wieder jemand die Farbmarkierungen rauswerfen, wobei dann im Archiv die Information verloren wird, was eigentlich geändert wurde.

Finja Wilmerdottir

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Da gibt es keine Unklarheiten, es galt und gilt das die Neben-ID nur Vertreter der Haupt-ID ist und somit auch das Anmeldedatum derselben anzusetzen ist. Das Datum ist quasi Accountgebunden ;)

Eine "Gesetzesvorlage" heißt nicht Änderungsgesetz, sondern jede beliebige Form der Gesetzesvorlage. Das kann natürlich auch das komplette Gesetz sein, alles andere wäre ja absurd.
Änderungsgesetz heißt ich mache erstmal so etwas wie oben für mich damit ich weiß was ich will, dann übersetze ich meine Änderungen mühsam in ein Änderungsgesetz (Streiche das, ersetze durch das etc.), dann hau ich das hier rein. Da es aus dem Zusammenhang gerissen ist muß ich das Originalgesetz raussuchen und mir das ganze wieder zurückübersetzen, dann wird diskutiert das ganz verabschiedet. Derjenige der das einpflegt muß das wieder Rückübersetzen...

Der ganze Übersetzungsaufwand ist schlagartig weg wenn ich direkt das Gesetz so poste wie es hinterher aussehen soll, ich habe den Zusammenhang und ich sehe was neu ist - nur Vorteile.

Jónas Sigurðsson

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Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4454#post4454'
Da gibt es keine Unklarheiten, es galt und gilt das die Neben-ID nur Vertreter der Haupt-ID ist und somit auch das Anmeldedatum derselben anzusetzen ist. Das Datum ist quasi Accountgebunden ;)
Die Neben-ID hat aber ihren eigenen Account. ;) Spricht was dagegen, einfach ganz explizit reinzuschreiben, was gilt?

Zitat
Eine "Gesetzesvorlage" heißt nicht Änderungsgesetz, sondern jede beliebige Form der Gesetzesvorlage. Das kann natürlich auch das komplette Gesetz sein, alles andere wäre ja absurd.
Wenn wir einfach ein neues Gesetz beschließen, dann gelten beide Gesetze gleichzeitig, weil das alte ja nie geändert oder aufgehoben worden ist, sondern nur ein neues zusätzlich beschlossen. Zumindest rechtlich in Ordnung wäre es, wenn du in den Schlussbestimmungen irgendwas einfügst wie "Mit Inkrafttreten dieses Gesetz verliert xyz seine Gültigkeit", aber das halte ich für die schlechteste mögliche Form eines Änderungsgesetzes, wenn es nur ein paar kleinere Änderungen sind.

Zitat
Änderungsgesetz heißt ich mache erstmal so etwas wie oben für mich damit ich weiß was ich will, dann übersetze ich meine Änderungen mühsam in ein Änderungsgesetz (Streiche das, ersetze durch das etc.), dann hau ich das hier rein. Da es aus dem Zusammenhang gerissen ist muß ich das Originalgesetz raussuchen und mir das ganze wieder zurückübersetzen, dann wird diskutiert das ganz verabschiedet. Derjenige der das einpflegt muß das wieder Rückübersetzen...
Jetzt ernsthaft, du macht immer erst diese bunte Form, auch wenn du ein anständiges Änderungsgesetz machen willst? Ich muss zugeben, dass ich noch nicht einmal auf die Idee gekommen bin, es so zu machen. Mir persönlich reicht es, die alte Fassung zu lesen und direkt ins Änderungsgesetz zu schreiben, was ich anders haben will. Kann aber natürlich sein, dass das nicht jeder kann, darüber habe ich nie nachgedacht.

Was anschließend damit passiert, ist in der bunten Fassung aber nicht anders: Ich muss mir trotzdem das Originalgesetz raussuchen, um zu sehen, wie der Text denn überhaupt vorher war und was sich genau verändert. Und derjenige, der es ins Archiv einpflegt, muss es eigentlich auch wie ein Änderungsgesetz behandeln und die einzelnen Schnipsel übernehmen, um zu vermeiden, dass (versehentlich oder absichtlich) Sachen geändert werden, die nicht bunt markiert waren.

Bleiben noch zwei praktische Gründe für ein Änderungsgesetz: Zum einen kann es ins Archiv gepackt werden, so dass immer klar bleibt, was geändert worden ist. Beim Wahlgesetz sieht man das schon, wie man die Geschichte des Gesetzes so nachvollziehen kann. Ich finde das sehr übersichtlich, und es ist etwas, das komplette Neufassungen nicht leisten. (Oder willst du etwa auch im Archiv die bunten Markierungen behalten?) Das zweite ist, dass der Antrag eine riesige Textwüste mit BB-Code ist, aus dem ich mir die geänderten Textfetzen rauspicken muss, wenn ich die Änderungen kommentieren will. Dabei kann man leicht mal was übersehen.

Finja Wilmerdottir

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1. Nicht jeder will sich zusätzlich Arbeit machen, so wie Du, ich gehe durchaus davon aus das alle es können.
2. Ich muß mir das alte Gesetz nicht zwingend anschauen wenn ich es komplett präsentiere. Denn ich kann für mich auch entscheiden ob das was da steht sinnvoll ist ohne das alte zu kennen. Ich kann es mir aber ansehen wenn ich es mit dem alten vergleichen will. Bei einemÄndeurngsgesetz muß ich es mir eigentlich ansehen und dann auch noch mühsam wieder zusammensetzen wie es denn dann aussehen wird.
3. Es wird über das komplette Gestez abgestimmt, ergo wird das neue Gesetz auch so gültig. Niemand braucht hinterher irgendwas in ein Änderungsgesetz o.ä. übersetzen. Der Älteste Gode nimmt das Ding und kopiert es so wie es ist rein (der Antrag ist schon frei von allen Buntigen, das buntige dient der Diskussion).
4. Ich kann jederzeit alles nachvollziehen weil die alten Gesetze immer noch archiviert werden. Braucht man zwar extrem selten, aber auch da gibt es keine Probleme.

Wie gesagt zwingt hier meiner Ansicht nach derzeit niemanden die eine oder andere Form auf. Wer mit Änderungsgesetzen hantieren will soll das machen, wer es anders machen will, macht es anders.

Jónas Sigurðsson

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Zu 1.: Wie gesagt, für mich ist es keine zusätzliche Arbeit. Es ist nur andere Arbeit, aber ich mache nichts doppelt  und es ist auch nicht aufwendiger.

Zu 2.:  Wenn irgendwelche Regelungen abgeschafft werden, ist das schon etwas, das ich wissen will, wenn ich darüber abstimmen soll. Oder verlangst du von jedem, dass er auswendig weiß, was früher in einem ersetzten Absatz gestanden hat? Es kann leicht passieren, dass ich zwar die neuen Regelungen gut finde, aber dabei eine andere Regelung abgeschafft wird, die ich gar nicht abschaffen will. Das finde ich nur heraus, wenn ich zum Vergleich die alte Version lese.

Zu 3.: Das heißt, wenn sich eine Änderung in einem nicht markierten Teil einschleicht, wird sie Gesetz? An sich konsequent, macht die Sache aber nur noch schlimmer. Um deinen Entwurf zu beurteilen, müsste ich also nicht nur die drei markierten Absätze lesen und mit dem Original vergleichen, sondern alle einundzwanzig. Das ist ein echter Aufwand, den ich nicht einsehe. Für mich heißt das, dass schon die Form Grund genug sein kann, gegen das Gesetz zu stimmen. Es ist mir viel zu gefährlich, dabei Änderungen zu übersehen.

Zu 4.: Du hast die alte und die neue Version, aber dir fehlt die Information, was sich geändert hat. Das kriegst du wieder nur durch aufwendiges Wort-für-Wort-Vergleichen hin.

Finja Wilmerdottir

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Scheinbar ist Dein Mesnchenbild so gestrickt das Du überall böswillige Menschen witterst die nichts besseres zu tun haben als in Gesetzesentwürfe umstürzlerische Passagen zu verstecken... kann man auch in Änderungsgesetzen einbasteln, aber egal, ich unterstelle erstmal jedem Vernunft und Korrektheit. Jeder Betrugsversuch würde ohnehin zwangsläufig entdeckt und den Urheber Kopf und Kragen kosten.
 
Insgesamt glaube ich das damit hinlänglich unsere beiden konträren Meinungen bekannt sind und werde deshalb auf diese Wiederholung bekannter "Argumente" ansonsten auch nicht weiter eingehen.

Sollte allerdings sonst jemand noch, insbesondere inhaltliche, weitere Anmerkungen haben würde ich mich freuen diese zu hören. Danach werde ich dann Änderungswünsche einarbeiten und zur Diskussion stellen.

Jónas Sigurðsson

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Es geht gar nicht unbedingt um absichtliche Ausnutzung, obwohl natürlich jeder, der länger als zwei Wochen in den MNs war, weiß, dass es solche Versuche immer gab und wahrscheinlich auch immer geben wird. Eine Markierung kann auch versehentlich mal vergessen werden, und bei einer Änderung eines existierenden Absatzes hat überhaupt niemand ein Fehler gemacht, und ich muss trotzdem nachschauen, was dort vorher stand. Derjenige, der den Antrag einbringt, kann die Änderung ja für sinnvoll halten, trotzdem muss ich davon irgendwie erfahren. Deshalb muss jeder, der bei Gesetzen nicht schlampen will, auf jeden Fall beide Varianten lesen. Und je kleiner der Abschnitt ist, den er dafür lesen und vergleichen muss, desto besser.

Zum Inhaltlichen: Bist du mit meinen Änderungsvorschlägen also soweit einverstanden?