Autor Thema: Recht und Verfassung in Eldeyja  (Gelesen 26106 mal)

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 03.10.2011, 19:35
Ich hab heute auch den Rechner ausgelassen und bin stattdessen durch die Gegend gewandert. Extra für dich, damit du kein schlechtes Gewissen haben musst. ;)

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 04.10.2011, 10:17
Mal wieder ein bisschen näher am Thema: Wenn wir seit Anfang an ein direktdemokratisches System haben, warum haben wir dann Goden? Die sind ja eher ein oligarchisches Element.

Was ich mir vorstellen könnte ist dass Goden nur diejenigen sind, die eine gewisse Anzahl von Menschen auf dem Allthing vertreten. Das würde aber heißen, dass es im Allthing auch immer Nichtgoden gibt. Für alle praktischen Anwendungen müssten wir dann eigentlich  auf einen anderen Begriff umsteigen, wie Thingmänner oder so.

Oder vielleicht bezeichnet Goden ursprünglich einfach nur alle freien eldländischen Männer? Eine anständige Begründung, warum es zu diesem Begriff gekommen ist, habe ich nicht, aber damit könnten wir die Praxis erklären, dass Goden alle diejenigen sind, die am Allthing teilnehmen.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 04.10.2011, 20:31
Ja, so ist es ja auch. Goden, die Guten, waren die freien Männer (und später auch Frauen) Eldeyjas. Da es heute nur noch freie Menschen gibt, sind auch alle, die am Allthing teilnehmen Goden. Der Begriff Ältester Gode wäre dann nur noch anders zu erklären...

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 04.10.2011, 20:49
Dass man das Präsidium im Parlament als Älteste bezeichnet, ist ja nichts ungewöhnliches. Darüber würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 05.10.2011, 09:34
Ja, stimmt auch wieder...

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 05.10.2011, 09:53
Mensch, du spielst denn Ball auch immer kürzer zurück...

Was machen wir mit dem Text, den ich weiter oben formuliert habe? Soll der irgendwo auf die Homepage, oder reicht es, ihm einfach ins Board Information zu kopieren? (Natürlich erst noch die Kommentare einarbeiten, aber das dürfte kein großer Aufwand sein)

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 05.10.2011, 18:51
Das Problem mit der HP ist, dass ich keine Ahnung habe wie wir es dort ändern. Am idealsten wäre es auch dort. Seit Niels weg ist, bin ich Technik-Depp ein wenig hilflos. Hätte ich Dich nicht, müsste wahrscheinlich schon allein deshalb alles so bleiben, wie es ist... :D
Fürs erste wäre es ausreichend, wenn es hier im Board in die Informationen kommt, am besten als eigener Punkt "Recht und Verfassung" oder so ähnlich.

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 07.10.2011, 15:04
Dann machen wir mal Nägel mit Köpfen. Ich habe mal die paar Kommentare, die in diesem Thread waren, eingebaut. Wenn du keine Einwände mehr hast, kannst du das dann mit dem Republik-Eldeyja-Account in den Upplýsingar posten.

Zitat
Erste Besiedelung Eldeyjas und Entstehung des Allthings
Gut fünfzehn Jahre nach der Entdeckung der Insel gründeten Wikinger aus Nugensil die erste Siedlung auf Eldeyja in der Bucht, an der auch die heutige Hauptstadt Höfuðfjörður liegt. Um die Allgemeinheit betreffende (politische) Fragen zu klären und im Fall von Streitigkeiten Gericht zu halten versammelten sich in der Regel alle zwei Monate alle männlichen Eldländer im sogenannten Allthing. Die Teilnahme war bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend.

In den folgenden Jahren wurden weitere Siedlungen meist in der unmittelbaren Nähe gegründet, so dass auch den dortigen Männern eine Teilnahme am Allthing möglich war. Das Siedlungsgebiet dehnte sich allerdings aus und ab etwa 885 begannen die Entfernungen zu einem Problem zu werden. In diesem Jahr beschloss das Allthing daher, dass jeder, der nicht am Allthing teilnehmen kann, sich von einem anderen vertreten lassen konnte. Außerdem tagte das Allthing forthin seltener, aber dafür länger.

Weiter entfernte Siedlungen sandten seither in der Regel nur einige wenige Vertreter zum Allthing, in der Regel die Sippenältesten. In relativ kurzer Zeit führte die Einführung von Vertretern dazu, dass sich Eldländer auch ohne zwingenden Grund vertreten ließen und schließlich wenig später die Teilnahmepflicht abgeschafft wurde.

Auf dem Papier gilt dieselbe Regelung auch im heutigen eldländischen Staat noch: Jeder Eldländer hat theoretisch das Recht, im Allthing zu reden und sein Stimmrecht selbst wahrzunehmen. In der Praxis wird das Thingrecht allerdings regelmäßig bei Allthingwahlen delegiert, wodurch der Wähler während der nächsten Amtszeit des Allthings sein Stimmrecht nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Frauen haben das Thingrecht 1915 erhalten.

Schriftliches Recht in Eldeyja
In den ersten Jahrhunderten der Besiedlung war es in Eldeyja unüblich, Dinge schriftlich festzuhalten. So wurden auch Gesetze und Urteile des Allthings nicht niedergeschrieben, sondern nur mündlich weitergegeben. Erst unter dem Einfluss christlicher Mönche im 13. Jahrhundert wurde begonnen, wichtige Gesetze auch schriftlich niederzulegen. Im 14. Jahrhundert wurden einige Einzelgesetze, die die Grundlagen des eldländischen Staats beschreiben, in einer Sammlung namens Codex Eldeyja zusammengefasst.

Der Codex Eldeyja kann damit vereinfachend als das Verfassungsdokument Eldeyjas angesehen werden. Tatsächlich aber sind Teile des eldländischen Verfassungsrechts auch heute noch nicht schriftlich verfasst, und der Codex hat keine rechtliche Sonderstellung. Aus rechtlicher Sicht ist er schlicht ein Sammelband von gewöhnlichen Gesetzen.

Die eldländische Regierung
Eine wesentliche Besonderheit des ursprünglichen politischen Systems ist, dass das Allthing nur mit Gesetzeserlass und Rechtsprechung befasst war, es aber keine einheitliche landesweite Exekutive gab. Dies führte regelmäßig zu Problemen, wenn Angelegenheiten zwischen verschiedenen Sippen zu klären waren (für lokale Angelegenheiten gab es durchaus lokale Strukturen, so dass das Problem dort nicht bestand).

Geändert wurde dies allerdings erst als das Allthing im Jahr 1521 zum ersten Mal eine in ganz Eldeyjs zu zahlende Steuer beschloss, die dem Allthing zur Verfügung stehen sollte, um Beschlüsse umzusetzen. Die Überwachung der Steuereintreibung und der ordnungsgemäßen Verwendung übernahm zunächst der Älteste Gode. In kurzer Zeit wurde die anfallende Arbeit allerdings immer mehr und war vom Ältesten Goden nicht mehr zu bewältigen. Daher beauftragte das Allthing einen weiteren Goden mit den Aufgaben, der als erster "Politiker" in Eldeyja für diese Aufgabe auch entlohnt wurde. Dieses Amt war der Vorläufer des heutigen Ministerpräsidenten.

Weitere Minister kamen ins Spiel als die Aufgaben auch für einen ausschließlich damit befassten Goden zu umfangreich wurden. Auf seine Bitte beautragte das Allthing einige weitere Goden, die den Ministerpräsidenten in einem bestimmten Arbeitsbereich unterstützen sollten. Auch heute gelten die Regierungsmitglieder noch als Beauftragte des Allthings: Der Ministerpräsident wird direkt vom Allthing gewählt und seine Minister kann er zwar selbst vorschlagen, sie benötigen aber nach wie vor die Bestätigung des Allthings.

Unter dem Einfluss ausländischer Entwicklungen wandelte sich im 19. und 20. Jahrhundert die Regierung von einer reinen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde zunehmend in eine gestaltende Kraft, die mehr und mehr auch eine bedeutende Anzahl von Anträgen an das Allthing selbst verfasste. 1915 erhielt der damalige beliebte Ministerpräsident Magnús Jónsson nach astorischem Vorbild sogar ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Allthings, nachdem er dies zu einer Bedingung dafür gemacht hatte, eine weitere Amtszeit zu übernehmen.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 07.10.2011, 18:36
Wenn Du erlaubst mache ich es am Samstag Abend, da ich heute nur kurz on bin und es mir dann morgen abend durchlese. Sieht aber nach erstem Überfliegen super aus!

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 07.10.2011, 19:44
Und wenn ich es nicht erlaube? ;)

Passt schon.

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 09.10.2011, 14:58
In meiner sprichwörtlichen Großzügigkeit erlaube ich dir sogar, es heute zu posten. ;)

Hast du schon einen Plan, was die nächsten Schritte sind? Die Grundlagen haben wir ja mit diesem Text geklärt, und mit dem Lög um Alþingi haben wir eigentlich die wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundlagen erschlagen, wenn er vervollständigt ist. Das Gesetz über die Staatsorgane ist damit dann komplett ersetzt, das Gerichtsgesetz auch. Ein paar Reste aus dem Wahlgesetz und dem Staatsbürgerschaftsrecht bleiben noch übrig, aber ich glaube, dort gibt es kaum Diskussionsbedarf, sondern es muss nur einfach "jemand" machen.

Ist der Neustart also absehbar oder haben wir noch ein paar Sachen zu klären?

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 09.10.2011, 16:49
Nein, ich denke damit ist der Neustart komplett. Ich poste jetzt erstmal diesen Text unter "Recht und Verfassung". Da Du den besten Überblick hast würde ich sagen, ich gebe Dir per PN das PW für den Republik Eldeyja Account, so dass Du veraltete Gesetze ins Archiv verschiebst (bitte nicht löschen). Dann sprechen wir über die "Reste" aus anderen Gesetzen. Unnötige Gesetze wie das zur Energiegewinnung und zum Walfang z.b., sollen die erhalten bleiben? Oder kicken wir die raus?

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 09.10.2011, 16:52
Die sind doch nicht unnötig, nur weil sie kein Verfassungsrecht sind. Wenn sie sonst für nichts gut sind, sind sie immerhin wertvolle Ausgestaltung. Und gerade das Walfanggesetz ist ja sogar international bekannt geworden.

Was wir nicht ändern, würde ich also alles behalten.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 09.10.2011, 17:01
Gut, war nur eine Frage. Das Energiegesetz war ja auch meine Initiative.

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 09.10.2011, 17:09
Was für ein Archiv meintest du übrigens oben? Haben wir sowas und ich habe es nur bis jetzt übersehen oder meinst du irgendwo ein neues Board anlegen?