Autor Thema: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union  (Gelesen 14715 mal)

Helen Bont

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Zitat
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Kulturkooperationsabkommen  
zwischen  
der Republik Eldeayja
und
der Demokratischen Union  

Präambel
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartnerpartner bezeichnet)
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern die Einrichtung von Lehrstühlen für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Die Vertragspartner erklären, dass sie eine bilaterale Institution ins Leben rufen, die mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens betraut wird.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen können, wenn das über das Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§4 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
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Helen Bont

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Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=7723#post7723'
Ja, die Initiative im Rat der Nationen wäre wahrscheinlich die bessere gewesen, weil sie umfassender war und mehr oder weniger alle Staaten der Welt eingeschlossen hätte. Aber Sie kennen ja das Ergebnis, und es ist besser, man fängt mit dem Machbaren an anstatt noch ein paar Jahre gar nichts zu haben.

Wenn ich es recht sehe, ist das hier der aktuelle Arbeitsentwurf: ...

Vielen Dank, Exzellenz.
Interessant wäre natürlich auch eine Regelung, die die Grenzen der von der Polkommission Vorrang vor eventuellen Hoheitsansprüchen festschreiben würde, um so den Kompatibilität mit dem sich neu formierenden Völkerrecht herzustellen.
Ansonsten erinnert mich der Text sehr an die beiden im RdN diskutierten Entwürfe - ohne jetzt jede Einzelheit im Gedächtnis zu haben.

Jónas Sigurðsson

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Sie haben in Ihrem Satz über die Polkonvention ein paar Wörter verschluckt, deswegen bin ich mir nicht ganz sicher, was Sie meinen. Aber mit 2. mgr. 5. gr (oder Art. 5, Abs. 2, wie Sie in der Demokratischen Union sagen würden) sollten die Interessen der Polkonvention doch schon ausreichend berücksichtigt sein? Haben Sie noch weitergehende Regelungen im Sinn?

Die RdN-Entwürfe sind ja leider verlorengegangen, so dass ein direkter Vergleich nicht möglich ist. Deswegen ist der Vertrag auch von Grund auf neu geschrieben. Der Hauptzweck ist aber natürlich der gleiche und daher deckt sich sicher vieles.

Helen Bont

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Verzeihung, das habe ich in der Tat überlesen.
Was halten Sie von dem Entwurf für ein Kulturabkommen?

Jónas Sigurðsson

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Meine einzige größere Frage ist, ob Sie es tatsächlich für nötig halten, wie in §3 neue Institutionen einzurichten. Wäre die Koordinierung nicht bei den jeweiligen Ministerien gut aufgehoben?

Ansonsten nur ein paar Kleinigkeiten:
  • Wir halten Vertragsüberschriften normalerweise zweisprachig. Die eldländische Version wäre hier Samningur um menningarsamstarf milli Lýðveldisins Eldeyja og Lýðræðislegs Sambandsins
  • In §1, Abs. 3 würde ich etwas allgemeiner formulieren, so dass auch bestehende Lehrstühle mit abgedeckt sind
  • §4, Abs. 1 setzt voraus, dass es überhaupt ein Stipendium gibt. Es wäre natürlich schön, wenn jeder Student, der Interesse hat, ein Stipendium bekommen könnte, aber solange wir das nicht garantieren können würde ich eher von einem "durch ein eventuelles Stipendium generiertes Einkommen" reden.
  • Es fehlt eine Kündigungsklausel. Ich reche nicht damit, dass sie wirklich benutzt wird, aber unkündbare Verträge schließen wir in der Regel nicht.

Darf ich also davon ausgehen, dass die Demokratische Union mit dem aktuellen Arbeitsentwurf zum Thema Hoheitsgewässer einverstanden ist?

Helen Bont

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Sicherlich kann der Vertrag auch zwei-sprachig verfasst werden.

Was die Umsetzung dieses Vertrags angeht, so ist es auch ausreichend, wenn dies in die Zuständigkeit der jeweiligen Außenministerien gelegt wird.

Wie würden Sie § 1 Abs. 3 formulieren wollen?

Was § 4 Abs. 1 angeht, so bin ich mit der vorgeschlagenen Formulierung einverstanden.

Eine Kündigungsklausel können wir natürlich mit aufnehmen.

Jónas Sigurðsson

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Eine ganz einfache Lösung für §1 Abs. 3 wäre die Einrichtung einfach zu streichen: Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson',index.php?page=Thread&postID=7744#post7744
Darf ich also davon ausgehen, dass die Demokratische Union mit dem aktuellen Arbeitsentwurf zum Thema Hoheitsgewässer einverstanden ist?
Wenn ich die Frage nochmal wiederholen dürfte... ;)

Helen Bont

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Bevor ich ein abschließendes Statement abgeben kann, muss ich den Vertragsentwurf erst dem Regierungskabinett zur Beratung vorlegen. Das kann ich leider nicht alleine bestimmen.

Helen Bont

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Um das Gespräch wieder in Gang zu bringen;

Was die Umsetzung dieses Vertrags angeht, so ist es auch ausreichend, wenn dies in die Zuständigkeit der jeweiligen Außenministerien gelegt wird.

Wie würden Sie § 1 Abs. 3 formulieren wollen?

Was § 4 Abs. 1 angeht, so bin ich mit der vorgeschlagenen Formulierung einverstanden.

Eine Kündigungsklausel können wir natürlich mit aufnehmen.

Jónas Sigurðsson

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Ich habe die bisher angesprochenen Änderungen in den Entwurf eingearbeitet. Wir wären damit im Moment beim folgenden Stand angekommen:

Zitat
Kulturkooperationsabkommen  zwischen  der Republik Eldeayja und der Demokratischen Union
Samningur um menningarsamstarf milli Lýðveldisins Eldeyja og Lýðræðislegs Sambandsins

Präambel - Formáli
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet),
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens werden die Außenministerien beider Vertragspartner betraut.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen zu können, wenn das durch ein eventuelles Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit. Es kann ohne Angabe von Gründen einseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
« Letzte Änderung: 01.01.1970, 01:00 von 1336240139 »

Helen Bont

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Ich bin einverstanden.
In §4 Absatz 2 ist mir noch ein Flüchtigkeitsfehler aufgefallen, wenn ich es richtig sehe müsste heissen: "...Arbeit nachgehen zu können..." und in §5 Absatz 1 müsste es
"...und nur in beiderseitigem Einverständnis..." heissen.

Jónas Sigurðsson

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Beides korrigiert. Wenn es sonst keine Anmerkungen mehr gibt, werde ich den Entwurf mit dem Ministerpräsidenten besprechen.

Hat sich das Kabinett der Demokratischen Union inzwischen mit dem Vertrag über die Hoheitsgewässer beschäftigt?

Helen Bont

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In $ 5 Absatz 2 muss noch die frist eingesetzt werden. Ich denken, dass ein Monat ausreichend ist.

Helen Bont

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Ich habe noch die Kündigungsfrist mit einem Monat konkretisiert:

Zitat
Kulturkooperationsabkommen  zwischen  der Republik Eldeayja und der Demokratischen Union
Samningur um menningarsamstarf milli Lýðveldisins Eldeyja og Lýðræðislegs Sambandsins

Präambel - Formáli
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet),
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens werden die Außenministerien beider Vertragspartner betraut.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen zu können, wenn das durch ein eventuelles Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit. Es kann ohne Angabe von Gründen einseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.

Jónas Sigurðsson

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Ich habe die Frist eben auch in meinem Entwurf eingebaut, und wir haben anscheinend genau dieselbe Formulierung gewählt.

Aus eldländischer Sicht ist der Vertrag damit unterschriftsreif.