Autor Thema: Abschlusskonferenz und Unterzeichnung: Vertrag über Hoheitsgewässer  (Gelesen 14344 mal)

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Zur Vorbereitung auf die Abschlusskonferenz zum Vertrag über die Hoheitsgewässer wird ein Konferenzsaal hergerichtet. Unter anderem werden Kopien des letzten Arbeitsentwurfs bereitgelegt:

Zitat
Samningur um landhelgi
Vertrag über Hoheitsgewässer

1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.

3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.

4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.

5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.

6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.

7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Wartet, nachdem die Einladungen versandt worden sind, auf die Ankunft der zukünftigen Vertragspartner.

Lukas Landerberg

  • Beiträge: 40
    • Profil anzeigen
    • http://mn-bergen.de
erscheint am frühen Nachmittag

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Hallo Lukas! Alles klar bei dir?

Hermione ist auch schon hier, ich weiß nicht, ob du sie schon gesehen hast. Auf die Vertreter aus Astor und Albernia müssen wir auf jeden Fall noch warten, die DU und Cranberra sind wahrscheinlich erst einmal nicht dabei.

Lukas Landerberg

  • Beiträge: 40
    • Profil anzeigen
    • http://mn-bergen.de
Ja, und selbst? :)
Wen meinst du?
Wir werden sehen. ;)

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Ausgezeichnet, wie immer, wenn ich Freunde hier empfangen kann. ;)

Hm, wen meinst du, dass ich meinte? Hermione? Die Königin von Glenverness?

Alexander Newski

  • Beiträge: 47
    • Profil anzeigen
    • http://
Ist der Vertrag nur für geladene Gäste oder kann diesem jede Nation beitreten?

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Ich habe auf eine weitere Verbreitung der Einladung in erster Linie deswegen verzichtet, weil ich verhindern möchte, dass der mit unseren Nachbarn schon besprochene Text noch einmal aufgeschnürt wird. Wenn der Vertrag für Andro inhaltlich in Ordnung ist (wovon ich im Normalfall eigentlich ausgehe), spricht natürlich nichts gegen eine Teilnahme. Nachdem der Vertrag in Kraft ist, kann ja sowieso jeder beitreten.

Patrick Botherfield

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://forum.albernia.org
Trifft nach einer relativ kurzen Anreise von Eihlann aus ebenfalls in der Hauptstadt Eldeyjas ein, um an der Konferenz teilzunehmen.
Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia

Lucas Magnus

  • Beiträge: 20
    • Profil anzeigen
    • http://
Er ist symbolisch ebenfalls anwesend, hat als einziger der Gäste jedoch keine Möglichkeiten, den Vertrag zu beeinflussen. Dies ist Sache des Präsidenten.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 665
    • Profil anzeigen
    • http://
Wenn ich es richtig sehe, sind damit alle fest eingeplanten Teilnehmer hier, so dass ich Sie jetzt alle auch offiziell noch einmal ganz herzlich begrüßen darf.

Seit Jahren warten wir nun schon auf internationale Regelungen zum Seerecht und zu den Ansprüchen auf Hoheitsgewässer, und obwohl es Anläufe auch im Rat der Nationen gab, haben wir bis heute nur einseitige Erklärungen von Ansprüchen und einige wenige bilaterale Verträge. Ich nehme an, dass wir uns alle einig sind, dass eine solche Vorgehensweise zu einem Thema, das fast alle Staaten betrifft, in keinem Fall zukunftsfähig wäre.

Deswegen freue ich mich sehr, dass eine internationale Regelung mit und zwischen vielen unserer Nachbarn nun mehr als nur greifbar ist. Nach Abschluss dieser Konferenz werden wir für Eldeyja fünf bilaterale Verträge durch einen einzigen einheitlichen internationalen ersetzt haben - und zwischen den übrigen Staaten 16 weitere.

Wir starten klein, abgesehen von Andro nur mit einigen Nordanikanrainern, aber das bedeutet nicht, dass er nur für diesen Raum sinnvoll ist. Der Vertrag enthält aus eldländischer Sicht nur grundlegendstes Recht, das jedem zugebilligt werden kann und muss, und er ist absichtlich so geschrieben, dass ihm jeder Staat beitreten kann, ohne dass sein Beitritt abgelehnt werden könnte.

Der Vertrag erlegt den Unterzeichnern aus dem gleichen Grund keine übermäßigen Pflichten auf, die von einer Teilnahme abhalten könnten. Allerdings erwarte ich gerade von uns Erstunterzeichnern, dass wir nach einem gelungenen Start im kleinen Rahmen bei unseren Partnern immer wieder für einen Beitritt werben, um die Rechtssicherheit, die der Vertrag gibt, noch zu vergrößern, und dem ursprünglichen Ziel einer weltweit einheitlichen Regelung Schritt für Schritt näher zu kommen.

Und damit möchte ich das Wort an die Runde weitergeben. Falls jemandem letzte formale Mängel im Vertrag aufgefallen sein sollten, wäre jetzt ebenfalls der richtige Zeitpunkt - und wenn nicht, dürfen Sie ruhig auch ausdrücklich ihr Einverständnis zum aktuellen Wortlaut geben.

Hermione III.

  • Beiträge: 72
    • Profil anzeigen
    • http://www.glenverness.de
Sehr geehrte Herren, erlauben Sie mir als einzige Dame der Runde den Reigen zu eröffnen. Ich freue mich außerordentlich über das Zustandekommen dieses Vertrages und möchte an dieser Stelle ganz deutlich der Republik Eldeyja und vor allem Mr. Sigurðsson für seinen unermüdlichen und unablässlichen Einsatz danken, der nicht immer und nicht von allen potentiellen Partner anerkannt wurde. Ich darf weiterhin meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass der Verfasser des Entwurfes die nationale Eigenheit der vernischen Längenmaße aufgegriffen und berücksichtigt hat.

Meine Herren, ich hoffe, dass diesem Vertrag eine lange Gültigkeit beschieden sein mag, wir zahlreiche weitere Staaten finden, die diesem Vertrag beitreten werden und das wir alle in Frieden, Freiheit und Wohlstand auf, mit und von den Meeren leben können.
[font='Cambria']
H.V.M.

by the Grace of God, Queen of Glens
[/font]

Lukas Landerberg

  • Beiträge: 40
    • Profil anzeigen
    • http://mn-bergen.de
Majestät,
Exzellenzen,
auch ich freue mich, heute hier anwesend sein zu dürfen und - so denn der bergische Senat dem zustimmt - namens der Republik Bergen diesem Vertrag beizutreten. Auch ich wünsche diesem Vertrag eine lange Lebensdauer und möchte mich noch einmal bedanken für die Ausarbeitung ebendieses Vertrages.
   
Der einzige Wermutstropfen dabei ist, dass wir diesen Vertrag hier alleinstehend verabschieden und nicht eingebettet in eine internationale Organisation, einer Organisation, die der Rat der Nationen einmal darstellte, bevor er leider aufgelöst wurde, weil er verkommen war, von einer Plattform für aktive Diplomatie und die Fortentwicklung des  Völkerrechts zu einer Organisation für Delegiertenerholung und Geschäftsordnungsdebatten.

Auch möchte ich zum Abschluss meine Hoffnung ausdrücken, dass weitere Nationen sich diesem Vertrag anschließen werden.

Patrick Botherfield

  • Beiträge: 9
    • Profil anzeigen
    • http://forum.albernia.org
Ich möchte Sie nicht langweilen, indem ich alle die richtigen Aussagen meiner Vorredner wiederhole, daher nur so viel: Albernia hat seine einseitige Erklärung immer nur als Provisorium verstanden und mehr oder weniger seit dem ersten Tag auf das Zustandekommen dieses Vertrags gewartet. Nach dem Scheitern der entsprechenden Initiative im Council of Nations ist die albernische Regierung sehr zufrieden damit, dass nun endlich ein konkreter Anfang gemacht wird. Auch wir hoffen, dass eine Beteiligung an diesem Vertrag in einiger Zeit für die meisten Staaten der Welt eine Selbstverständlichkeit sein wird.
Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia

Alexander Newski

  • Beiträge: 47
    • Profil anzeigen
    • http://
Die Regierung der FR Andro berät noch, steht der Sache aber auch aufgeschlossen gegenüber. Jedenfalls sind wir hocherfreut, dass aus dem einstigen Gespräch zwischen Eldeyja und Andro das dieses Thema behandelt hat, nun dieses Abkommen erwachsen ist. Es ist gut, dass es Eldeyja als eine neutrale Nation ist, die unvoreingenommen an diese äußerst wichtige Angelegenheit herangegangen ist, und nun diesen Vertrag ausgearbeitet hat.
Ich wohne der Unterzeichnung erstmal nur als Beobachter bei. Ich vermute, Andro tritt nach seinem In Kraft treten bei.