Autor Thema: Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland  (Gelesen 18391 mal)

Jónas Sigurðsson

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Für die Gespräche mit dem neuen alten Außenminister Pottylands ist ein Konferenzraum vorbereitet. Da der pottyländischen Delegation ein gewisser Ruf vorauseilt, stehen Getränke sowohl nichtalkoholischer als auch ausnahmsweise alkoholischer Art bereit. Und wildgurkenfreier Art, denn das Gastgeschenk aus Pottyland ist mittlerweile ebenfalls unbeschadet im Außenministerium angekommen.

Lord Reis

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kommt mit seinem Kollegen im Außenministerium an und beendet den Satz, den er im Auto begonnen hat

...und dann sind alle explodiert!
Naja, aber es war ja nur ein Film.

schaut sich im Konferenzraum um

Wirklich, einen schönen Konferenzraum habt ihr hier. Sehr geschmackvoll und gemütlich eingerichtet - und alle Pflanzen leben noch. Ich habe schon Konferenzräume gesehen - Holla, da schlackerst du mit den Ohren, würde ich mal behaupten!
Oh, und wie ich sehe, ist das Fass wohlbehalten schon angekommen, das freut mich!

Gibt es hier eine traditionelle Sitzordnung oder kann ich den Fensterplatz einnehmen?

Jónas Sigurðsson

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Ja, wenn es bei uns schon nicht überall auf der Insel draußen blühen kann, müssen wir eben um so mehr auf die Pflanzen im Innenbereich achten. Wusstest du übrigens, dass in Eldeyja in Gewächshäusern auch Bananen angebaut werden?

Fühl dich ganz frei, dich ans Fenster zu setzen oder ans Fass oder an jeden anderen Platz, der dir gefällt.

Wartet ab, bis sich der Besucher einen Platz ausgesucht und sich gesetzt hat, bevor er sich selbst gegenüber setzt.

Lord Reis

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läuft einmal um den Tisch herum, tippt dabei jeden Stuhl einmal an und setzt sich ans Fenster mit Blick in Richtung Tür

Bananen in Gewächshäusern? Wundervoll! Das erinnert mich an eine uralte, aber mittlerweile schon fast vergessene Nation - die (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld. Hast du dieses liebenswürdige Völkchen noch kennengelernt?

Jónas Sigurðsson

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Wundert sich etwas über die Runde um den Tisch, ohne sich etwas anmerken zu lassen.

Leider hatte ich nie das Vergnügen, dieses Land zu besuchen, nein.

Darf ich dir etwas zu trinken anbieten? Kaffee, Tee, Wasser? Ich würde ja auch zu gern von deinem Fass probieren, aber ich denke, zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen.

Lord Reis

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muss ein bisschen schmunzeln

Ich weiß nicht, wie die Bräuche hier sind - aber in Pottyland ist es nicht unüblich, auch zu offiziellen Gesprächen ein wildgurkenfreies Wildgurkenbier, kurz "WGFWGB", zu trinken... Oder mehrere. Von mir aus brauchst du dir keinen Zwang antun!
Sollte das bei euch aber unüblich sein oder du dich damit nicht wohlfühlen, nehme ich gerne einen Kaffee - schwarz.

schaut sich um und schwelgt in Erinnerungen

Sehr schade, das mit Bananaworld. Also dass du dieses schöne Land nicht kennenlernen konntest. Aber gut, es gibt so viele interessante und schöne Länder - da ist es sehr anstrengend, alles kennenzulernen.

Jónas Sigurðsson

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Das ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Wie du schon sagst, ist das uns aber doch eher unüblich. Ich denke, wir fangen erst einmal mit dem Kaffee an. ;)

Ein Mitarbeiter des Ministeriums bringt frischen Kaffee.

Seit ich die Möglichkeit zu größeren Reisen überhaupt habe, war es ja schon sehr schwierig nach Bananaworld zu gelangen. Aber selbst unter denjenigen Ländern, die relativ einfach zu bereisen sind, gäbe es mit Sicherheit noch so viel zu entdecken.

Aber ich nehme an, du hast dich nicht primär auf den Weg nach Eldeyja gemacht, um über Reiseerfahrungen zu reden?

Lord Reis

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nicht dem Mitarbeiterin dankend zu, nimmt den Kaffee entgegen und riecht daran

Aaaah, der Geruch von frischem Kaffee...

schmunzelt ein wenig

Nein, nicht originär. Aber ich finde, etwas Smalltalk bietet immer eine gute Grundlage, bevor es ans Eingemachte geht.

Tatsächlich bin ich hier, um zu besprechen, ob und inwieweit die Möglichkeit einer internationalen Zusammenarbeit besteht und ob ihr daran Interesse habt.
Durch meine lange Abwesenheit, meinen steuerlichen Tod und die... Unpässlichkeiten meines Nachfolgers Lord Ben Dover nach einigen "exotischen" Reisen ist Pottyland außenpolitisch wenig bis gar nicht in Erscheinung getreten. Bei der Fußball-WM habe ich die Fußballfans und die Mannschaft Eldeyjas kennenlernen dürfen und mich ein wenig über das Land und die Fjorde informiert.
Da ihr - wie wir auch - eine friedliche Linie vertretet und kulturell einiges zu bieten habt, kann ich mir vorstellen, dass wir uns gegenseitig bereichern können. Das betrifft die wirtschaftliche Ecke durch z.B. zollfreien Im- und Export, das betrifft die kulturelle Schiene durch gemeinsame Veranstaltungen, Gastspiele von Musikern, Künstlern oder Theatergruppen oder auch einfach das Durchführen von Schüleraustauschen.

Daher komme ich mit dem Vorschlag, die gegenseitige Anerkennung sowie die Möglichkeiten der Intensivierung der Beziehungen und des Austauschs durch einen Grundlagenvertrag zu verschriftlichen. Einen Entwurf habe ich dir natürlich direkt mitgebracht:

schiebt seinem Kollegen einen mit "Entwurf" gekennzeichneten Zettel rüber und trinkt den sehr leckeren Kaffee

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja



Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.



Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.



Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(4) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(5) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(6) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.



Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
(2) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.
(3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.



Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1)Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen;
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Die Städte der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.



Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Jónas Sigurðsson

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Interesse besteht selbstverständlich.

Was die Zollbestimmungen angeht, ist Eldeyja allerdings in eine Zollunion eingebunden und kann nicht einseitig Vereinbarungen treffen. Diese Frage müsste daher mit der Nordantika-Union als Ganzes besprochen werden. Ähnliches gilt für die Frage von Visa, wobei wir in diesem Fall durchaus noch nationale Einreisebestimmungen haben können und ich diesen Passus im Vertrag belassen würde. Aber visafreie Reise für den gesamten Raum der NAU wäre vielleicht eine weitergehende sinnvolle Option.

Was Städtepartnerschaften angeht, sollten wir womöglich eher Gemeindepartnerschaften in Erwägung ziehen. Städte sind ja in Eldeyja doch eher weniger zahlreich vorhanden. ;)

*so* Ich werde mir den Entwurf später (vermutlich heute abend) nochmal genauer durchlesen und dann ein bisschen daran rumbasteln. *so*

Lord Reis

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Da habe ich mich offenbar nicht ausreichend vorbereitet, denn von der Zollunion habe ich leider bislang nicht gehört. Welche Staaten gehören denn zur NAU?

Ob die Partnerschaften auf städtischer Ebene, auf Gemeindeebene oder auf der Ebene von kleinen Käffern stattfindet, ist mir ehrlich gesagt relativ gleich. Es spricht ja auch nichts dagegen, dass Städte (davon haben wir in Pottyland genau neun Stück) eine Partnerschaft mit einer Gemeinde eingehen oder ein Vorort eine Partnerschaft mit einer Stadt.

*so* Tu das :) *so*

Jónas Sigurðsson

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Die NAU besteht im Moment aus Albernia, Bergen, Eldeyja und Glenverness, um das mal ganz neutral in alphabetischer Reihenfolge zu halten. ;)

Das sehe ich genauso, dass es eigentlich egal ist, ob Stadt, Gemeinde oder sonst etwas. Das sollten wir dann nur auch im Vertrag so formulieren statt ausdrücklich von Städten zu schreiben.

*so* Ich komme ganz bestimmt irgendwann demnächst dazu. ;) *so*

Lord Reis

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Die NAU besteht im Moment aus Albernia, Bergen, Eldeyja und Glenverness, um das mal ganz neutral in alphabetischer Reihenfolge zu halten. ;)
Dann weiß ich ja, was nach Glenverness und dem sonstigen Reiseplan meine nächsten Ziele sein werden.

Tun wir mal so, als wüsste ich rein gar nichts über die NAU: Was beinhaltet diese noch außer Zoll- und Visabestimmungen?

Zitat
Das sehe ich genauso, dass es eigentlich egal ist, ob Stadt, Gemeinde oder sonst etwas. Das sollten wir dann nur auch im Vertrag so formulieren statt ausdrücklich von Städten zu schreiben.
Da hast du natürlich Recht. Wir könnten daraus "Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden, Käffern und Kuhdörfern" machen, wenn du damit einverstanden bist. Von mir aus können wir der Vollständigkeit halber auch die "Vororte" mit reinnehmen, von denen wir in Pottyland einige haben, die zwar größer als Kuhdörfer, aber kleiner als Gemeinden sind.
Wichtig ist mir, dass diese Partnerschaften auch mit Leben gefüllt werden, Schüleraustausche durchgeführt werden, Bildungsreisen unternommen werden und was noch so dazu gehört.

Zitat
*so* Ich komme ganz bestimmt irgendwann demnächst dazu. ;) *so*
*so* Take your time ;) *so*

Jónas Sigurðsson

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Wenn wir es ganz technisch in Sachen Zuständigkeit betrachten wollen, dann ist im Rahmen der NAU bisher in der Tat "nur" eine Zollunion und eine gemeinsame Reisezone umgesetzt. Es gibt Pläne und auch konkrete Ansätze, auch weitere Themengebiete in die Zusammenarbeit aufzunehmen, aber alle beteiligten Staaten neigen nicht unbedingt zu übertriebener Hast, wenn ich das so formulieren darf. ;)

Aber im Kern und wichtiger noch ist die NAU letztendlich einfach eine Plattform, auf der wir uns als befreundete Staaten jederzeit über tagespolitische Themen austauschen und eine gemeinsame Linie finden können. Seitens der eldländischen Regierung waren wir auch schon vor der NAU-Gründung regelmäßig mit jedem der drei anderen Staaten in Kontakt, um aktuelle Ereignisse oder Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu besprechen, aber die große Runde jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand zur Verfügung zu haben, ist doch recht nützlich. Und wo die Zusammenarbeit völkerrechtliche Verträge erfordert, haben wir jetzt eben die Möglichkeit, das jetzt multilateral zu einem großen Ganzen zu organisieren anstatt mit jedem unserer befreundeten Staaten einzeln.


Für den Vertragsentwurf würde ich die folgende überarbeitete Version vorschlagen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass Pottyland noch nicht Unterzeichner des Vertrag über Hoheitsgewässer ist. Gerade als Insel und mit der besonderen Bedeutung der Fischerei ist es uns wichtig, die Anerkennung der Hoheitsgewässer in jedem Grundlagenvertrag geklärt zu haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das für eure Lage ähnlich wichtig ist. Ich habe eine entsprechende Klausel aufgenommen, aber würde dir eigentlich ans Herz legen wollen, dem internationalen Vertrag beizutreten.

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja


Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.
(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Lord Reis

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Aber im Kern und wichtiger noch ist die NAU letztendlich einfach eine Plattform, auf der wir uns als befreundete Staaten jederzeit über tagespolitische Themen austauschen und eine gemeinsame Linie finden können. Seitens der eldländischen Regierung waren wir auch schon vor der NAU-Gründung regelmäßig mit jedem der drei anderen Staaten in Kontakt, um aktuelle Ereignisse oder Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu besprechen, aber die große Runde jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand zur Verfügung zu haben, ist doch recht nützlich. Und wo die Zusammenarbeit völkerrechtliche Verträge erfordert, haben wir jetzt eben die Möglichkeit, das jetzt multilateral zu einem großen Ganzen zu organisieren anstatt mit jedem unserer befreundeten Staaten einzeln.
Das erinnert mich an die großen Zeiten der Dreifaltigen Allianz damals. Ich freue mich, dass es diese Art von Bündnissen weiterhin gibt!

Zitat
Für den Vertragsentwurf würde ich die folgende überarbeitete Version vorschlagen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass Pottyland noch nicht Unterzeichner des Vertrag über Hoheitsgewässer ist. Gerade als Insel und mit der besonderen Bedeutung der Fischerei ist es uns wichtig, die Anerkennung der Hoheitsgewässer in jedem Grundlagenvertrag geklärt zu haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das für eure Lage ähnlich wichtig ist. Ich habe eine entsprechende Klausel aufgenommen, aber würde dir eigentlich ans Herz legen wollen, dem internationalen Vertrag beizutreten.


Ich habe den Entwurf mal eben schnell an meinen König übersandt. Dass euch die Anerkennung der Hoheitsgewässer wichtig ist, kann ich gut nachvollziehen und ich gehe davon aus, dass die Ergänzungen kein Problem darstellen werden.
Was den internationalen Vertrag zu Hoheitsgewässern angeht: Da werde ich mich erkundigen und danke dir sehr für den Hinweis. Es wäre ja schlimm, wenn jemand uns das Gewässer zwischen Nord- und Südinsel streitig machen wollen würde, nur, weil wir eine Unterschrift zu wenig geleistet haben.
Den Vertrag habe ich dank meines Rechercheteams im Archiv Eldeyjas aufspüren können. Wir werden darüber diskutieren, ob wir diesem Vertrag beitreten werden.
« Letzte Änderung: 13.09.2019, 11:47 von Lord Reis »

Jónas Sigurðsson

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Höre ich da ein wenig Wehmut heraus? ;)

Während wir auf die Antwort des Königs warten, könnten wir uns Gedanken machen, wie sich der Vertrag gleich in ein, zwei Punkten in die Praxis übersetzen lässt. Wie du schon sagst, wollen wir ja nicht nur ein Stück Papier zum Abheften haben, sondern die Sache mit Leben füllen.

Oder wir heben uns das für nach der Antwort auf und kümmern uns, nachdem jetzt ein Stück Arbeit erledigt ist, erst einmal um das Fass. ;)