"Standard" klingt so langweilig... ;)
Aus vielen anderen Staaten kenne ich eher anders herum. Dort wird der Ratifizierungsprozess durch das Parlament oder eine vergleichbare Institution vorgezogen, bevor die Unterschrift überhaupt geleistet wird - um festzustellen, ob Einwände gegen den Abschluss des Vertrages oder einzelne Passagen vorliegen. Das Votum des Parlamentes ist dann bindend, auch wenn damit eine Ratifikation vor Vertragsabschluss erfolgt.
Was ich damit sagen wollte, ist: Bisher war bei uns eine förmliche Ratifikation nicht erforderlich, weil der König ohnehin selbst unterschrieb.
Und: Möchtest du den Vertrag dem Allthing vorab zur Prüfung vorlegen? Mein König sagte "Mach doch, was du willst", was soviel bedeutet wie "Ist in Ordnung und von mir abgesegnet, mach doch, was du willst".