Autor Thema: Anträge und Petitionen an das Allthing  (Gelesen 26268 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Snær Snorrason

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Ich bitte diesen Vertrag zur Aussprache zu bringen und im Anschluss zu ratifizieren.

Zitat
Grundlagenvertrag zur Zusammenarbeit des Republik Eldeyja und der Republik Tropika

Präambel

Auf dem ersten eldländische - tropikalischen Treffen wurde folgender Vertrag aufgesetzt welcher die Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zwischen der Republik Eldeyja und der Republik Tropika regeln soll. Beide Staaten sind sich in dem Punkt einige das es im Interesse beider Nationen liegt eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zuschaffen.


§ 1 Die Republik Eldeyja und Republik Tropika verpflichten sich ihre Zusammenarbeit „Freundschaftlich“ zu gestalten.

§ 2 Beide Vertragspartner sind dazu angehalten die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten aktiv zu fördern und voranzutreiben.

§ 3 Beide Staaten verpflichten sich den Warenhandel und Warenfluss sowie die Dienstleistungen untereinander ohne Zoll und Einführungsgebühren gegenüber den Vertragspartner zu regeln.

§ 4 Im Zuge der wirtschaftlichen, inneren und kulturellen Zusammenarbeit wird mindestens einmal im Jahr ein Gipfeltreffen der Regierungschefs abgehalten. Diese Regierungstreffen finden abwechselnd in Eldeyja und Tropika statt. Die Regierungschefs können zu den Gipfeltreffen in Begleitung einer Delegation erscheinen. Für die Organisation des Gipfeltreffens ist jeweils das Gastgeberland zuständig. Eine Tagesordnung wird unter Absprache beider Vertragspartner erstellt.

§ 5 Weitere Vertragsabschlüsse zwischen beiden Vertragspartnern sind ausdrücklich erwünscht.

§ 6 Die Nationen Eldeyja und Tropika erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§ 7 Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§ 8 Der Vertrag tritt mit Ablauf des Tages in dem er von den Vertretern beider Vertragspartner unterzeichnet wurde, in Kraft. Er ist unbefristet gültig und kann im Einvernehmen beider Vertragspartner jederzeit erweitert werden. Er kann aber mit einer Kündigungsfrist von einem Monat von einem der Vertragspartner gekündigt werden.


Höfudfjörður, 08.07.2011


Für die Republik Eldeyja


Für die Republik Tropika

Jónas Sigurðsson

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Im Wahlausschuss gut versteckt, aber es war offenbar schon da: [Organisation] Wahlausschuss

Ich sag ja nicht umsonst, dass im Antragsthread gepostet werden soll, sonst wird das leicht mal übersehen.

Snær Snorrason

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Da habe ich mich dann wohl verklickt :)

Snær Snorrason

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Ich bitte die Goden mich meines Amtes zu entheben. Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, um Neuwahlen zu veranlassen.

Snær Snorrason

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Ich bitte diesen Vertrag zur Aussprache zu bringen und im Anschluss zu ratifizieren.

Zitat
Basic and Visa Treaty between the Dominion of Cranberra and the Republic of Eldeyja

Article 1 Relations
1) Die vertragsschließenden Parteien sind das Dominion of Cranberra und die Republik Eldeyja.
2) Wir, die vertragschließenden Parteien, erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2) Wir erkennen gegenseitig das Staatsgebiet des jeweils anderen Staates an.

Article 2 Diplomatic Relations
1) Wir, die vertragschließenden Parteien, unterhalten diplomatische Beziehungen untereinander.
2) Wir behandeln das Gelände der diplomatischen Mission der jeweils anderen Partei wie Staatsgebiet eben dieser anderen Partei.
3) Wir gewähren den Angehörigen der diplomatischen Mission der jwewils anderen Partei diplomatische Immunität.

Article 3 Visa
1) Wir, die vertragschließenden Parteien, gewähren den Staatsangehörigen der jeweils anderen Partei ein Aufenthaltsrecht von drei Monaten Dauer ohne Visapflicht.
2) Wir gewähren Staatsangehörigen der jeweils anderen Partei Studien- und Forschungsvisa.
3) Für die Erteilung von Studien- und Forschungsvisa muss nachgewiesen werden, dass im Erteilungsland die Möglichkeit gewährt wird ein wissenschaftliches Studium zu betreiben oder eine wissenschaftliche Forschungsarbeit zu erstellen oder eine wissenschaftliche Lehrtätigkeit aufzunehmen.

Finja Wilmerdottir

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Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=5850#post5850'
Ich bitte die Goden mich meines Amtes zu entheben. Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, um Neuwahlen zu veranlassen.
Ich trete hiermit von meinem Amt als Justizministerin zurück.

Snorri Hallgrimsson

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Zitat
Ich bitte die Goden mich meines Amtes zu entheben. Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, um Neuwahlen zu veranlassen.
Da es kein Verfahren für eine Amtsenthebung gibt und man sich vorstellen kann, dass ich jetzt keines erfinden möchte, werte ich dieses als Rücktritt. Ich danke Snaer und Finja für Ihre Arbeit.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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*hust*

Zitat
(5) Neuwahlen des Ministerpräsidenten können durch ein Amtsenthebungsverfahren des Allthings erwirkt werden. Dazu müssen mindestens 2/3 allerAbgeordneten dem Antrag auf Amtsenthebung zustimmen. In diesem Fall soll der Ministerpräsident seines Amtes enthoben sein und umgehend Neuwahlen stattfinden.

Ich bin für die Amtsenthebung, aber wir müssen die Sache jetzt nicht unnötig verkomplizieren.

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
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Jónas Sigurðsson

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Wenn ein Ministerpräsident nicht zurücktreten könnte, wäre das völlig bescheuert. Das Gesetz sagt zwar nicht, wann es passiert, aber es geht davon aus, dass ein MP vorzeitig ausscheiden kann. Was, wenn nicht ein Rücktritt, sollte denn ein noch besserer Grund dafür sein?

Amtsenthebung haben wir natürlich auch, aber doch bitte nicht, wenn er von selber gehen will.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Letzt endlich ist es gehupft, wie gesprungen. Nur das die eine Variante explizit aufgeschrieben ist und somit zumindest die Vorgehensweise beschrieben wird. ;)

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
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Elin Kjellsdottir

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Wie bereits gesagt wurde, wir müssen es nicht unnötig verkomplizieren. Da der Ministerpräsident zurücktreten will, denke ich auch mit einem Rücktritt ist es am besten getan. Ein Enthebungsverfahren ist eher etwas für Zeiten wo das Allthing einen Ministerpräsidenten zum Rücktritt zwingen will.

Elin Kjellsdottir

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Ich beantrage die Aussprache und Abstimmung über folgendes Gesetz:

Zitat
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nivelle)

1. gr. Erwerb der Staatsbürgerschaft
(1) Art. 2, Abs. 4 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert: "Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Neben-ID darf jederzeit gestellt werden."

Jónas Sigurðsson

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Werte Goden!

Ich bringe den folgenden Entwurf zur Aussprache und Abstimmung ein:

Zitat
Lög um breytingu á lögum um skattana
Gesetz zur Änderung des Steuergesetzes
1. gr. Abschaffung von Steueränderungen per Verordnung
Der 1. mgr. 3. gr. des Steuergesetzes wird aufgehoben.

Jónas Sigurðsson

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Werte Goden!

Ich bitte darum, das folgende Zusatzprotokoll zur Konvention über die Polgebiete zu ratifizieren:

Zitat
Zusatzprotokoll zur Konvention über die arktischen und antarktischen Polgebiete und Territorien

Artikel 2 - Definitionen wird im Ordnungspunkt (1) wie folgt geändert:

(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.

4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.