Autor Thema: Sicherheitsgesetz  (Gelesen 17339 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 15:28
Wir könnten die Person von der Abstimmung ausnehmen, gegen welche ermittelt wird. Könnte die Geschichte ggf. entschärfen.

Der Altestenrat ist bei der geringen Bewerberanzahl nicht sehr sinnhaftig, vielleicht sollten wir das Gesetz so verändern, dass unser Gericht in einem anderem Land seinen Sitz hat, hat jemand hierfür einen Kandidaten?

Solltet ihr dennoch sofort wählen wollen, würde ich Limeservey empfehlen und dann das händige bestimmen. Der Datensatz wird nach der Abstimmung veröffentlicht, so kann jeder das Ergebnis prüfen...

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 15:52
Ein Skript dafür zu basteln ist nicht so furchtbar schwierig. Ich habe bisher die Finger davon gelassen, weil Páll das übernehmen wollte. Hat Páll nicht vor einer Weile geschrieben, dass das Skript soweit fertig ist und er es dir zum Testen schicken will, Niels? Ist das nicht passiert?

Niels Bjarnisson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 15:58
http://wahl.eldeyja-mn.net/
Ich hatte ihm das eingerichtet und einen Datenbank und FTP-Zugang gegeben, mehr ist da aber bisher nicht passiert. Genauer, der letzte Stand den ich hatte war das man da schon etwas sah, jetzt nur noch eine Fehlermeldung.
Das Skript selber habe ich nie gesehen.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 16:15
Hm, okay... Dann schau doch mal nach, ob in dem FTP-Verzeichnis noch irgendwas liegt. Wenn ja, dann kann man darauf aufbauen, ansonsten machen wir halt was neues.

Niels Bjarnisson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 16:26
Da sind ein paar Sachen drin. http://wahl.eldeyja-mn.net/wahl.php deutet schonmal in unsere Richtung. ^^

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 16:55
Wenn du mir die Zugangsdaten gibst, kann ich nachher mal schauen, was man damit machen kann. Aber verlegen wir die technischen Details vielleicht mal ins Adminforum und kommen hier zum Gesetz zurück.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 28.07.2011, 23:39
Wenn es sonst keinen Diskussionsbedarf mehr gibt, hier nochmal eine überarbeitete Version, die Finjas Hinweis berücksichtigt:

Zitat
Lög um lögregluna
Polizeigesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(2) Ausschließlich auf Anordnung des Gerichts kann die Polizei Maßnahmen ergreifen, die gesetzlich garantierte Freiheiten von Verdächtigen und anderen Personen einschränken (z.B. durch Untersuchungshaft). Dies gilt insbesondere für Einschränkungen nach dem 19. gr. Allmenn Mannréttindayfirlýsing.
(3) Das Gericht kann anordnen, dass einelaufende  Untersuchung derart eingeschränkt wird, dass die für die Ermittlungen ausnahmsweise eingeschränkten Freiheiten eines oder mehrerer Bürger nicht weiter berührt sind.
(4) Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei Festnahmen ohne Anordnung eines Gerichts vornehmen. Die verdächtige Person ist dem Gericht innerhalb von 48 Stunden zur Haftprüfung vorzustellen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 29.07.2011, 02:22
Ich würde nicht zwangsweise mit Allmenn Mannréttindayfirlýsing argumentieren, ich habe da letztens einige Punkte gefunden, die uns nicht wirklich gefallen können...

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Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 29.07.2011, 09:13
"Jeder hat bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht."

DAS ist hier schon mal grundsätzlich nicht gegeben - damit löst sich sowieso das Gerichtswesen in nichts auf.

Ansonsten ist es allerdings ohnehin müßig mit einem wie Sigurðsson irgendwas zu diskutieren. Er ist der Auffassung die Realität habe sich nach seinen Ansichten zu richten.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 29.07.2011, 10:14
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir',index.php?page=Thread&postID=5297#post5297
Ich würde nicht zwangsweise mit Allmenn Mannréttindayfirlýsing argumentieren, ich habe da letztens einige Punkte gefunden, die uns nicht wirklich gefallen können...
Meinetwegen können wir den Halbsatz auch weglassen. Unbedingt nötig ist er nicht, aber er verdeutlicht halt, an welche Rechte gedacht ist.

So oder so ist die Erklärung in Eldeyja völlig unabhängig vom Polizeigesetz geltendes Recht, auch wenn uns einige Punkte nicht gefallen könnten. In der Aussprache sind die damals nicht aufgekommen. Vielleicht kannst du in der Ständigen Sitzung kurz die problematischen Punkte aufzählen, dass das nicht hier untergeht? Notfalls müssen wir sie halt wieder aufheben und ein eigenes Gesetz über Grundrechte beschließen, aber bisher ist mir noch nichts aufgefallen, was unserer Praxis eindeutig widerspricht.

Snorri Hallgrimsson

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Sicherheitsgesetz - 21.08.2011, 13:26
Ich beende die Aussprache. Das letzte Ergebnis hier wird in diesem Topic zur Wahl gestellt.