Autor Thema: Sicherheitsgesetz  (Gelesen 17338 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 08:37
Die ehrenwerte Godin Thelma hat folgenden Antrag eingebracht. Die Aussprache dauert 72 Stunden.

Zitat
öryggi lög
Sicherheitsgesetz
1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehöden erhalten die Berechtigung Gefahren, welche der Eldländischen Republik oder dem Eldländischen Volke schaden könnten, abzuwähren.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder Vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden berechtigt, die Abstellung zu erzwingen oder die Verfolgung zu beginnen und die Verursacher (Täter) an zu wieder Handlungen zu hindern, bis deren Unschuld bewiesen werden konnte.

2. gr. Schranken
(1) Die oberen Absätze entbinden die Polizeibehörden und Polizisten nicht von der Verfassungstreue.

Einar Sigurdsson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 08:43
Birgt ein solch allgemein gehaltenes Gesetz nicht die Gefahr des Mißbrauchs? Ich stehe dem ganzen sehr skeptisch gegenüber!

Im aktuellen Fall wäre es vielleicht besser ein Gesetz zu erlassen, welches auch die Aktivität der Wirtschaftsunternehmen überprüft. Will heißen: Wenn ein Unternehmen seine Simulation über eine gewisse Zeit einstellt und als inaktiv gilt, kann die Zulassung durch das Wirtschaftsministerium wieder zurückgenommen werden. Das ist für kleinere Familienunternehmen unerheblich, da diese ja nicht mal eine Anmeldung machen müssen, schützt uns aber vor Karteileichen in Form größerer Unternehmen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf ist mir für diese Zwecke aber erstens zu weit gefasst und macht daher Mißbrauch die Tür auf und auch auf den aktuellen Fall kaum anwendbar, denn welche Gefahr droht der Republik, nur weil eine Telekomfirma sich mit ihren eigenen Kampfpreisen wohl bald zugrunde gerichtet hat?

Jónas Sigurðsson

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RE: Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 10:32
Ich stimme Einar zu. Das Gesetz würde erstens durch seine Vagheit der Polizei zu viel Macht geben und zweitens in deinem Fall gar nichts bringen, weil es keinen Schaden für das Volk oder die Republik gibt. Ich möchte dich auch ganz vorsichtig darauf aufmerksam machen, dass in einem Rechtsstaat wie Eldeyja die Unschuldsvermutung gilt, und das widerspricht 2. mgr. 1. gr. im Entwurf.

Beim 2. gr. bin ich mir nicht sicher, ob in Eldeyja klar genug ist, was alles Verfassung ist. Ansonsten wäre auch dieser Artikel nicht bestimmt genug.


Falls du trotz allen Punkten am Entwurf festhalten willst, hier eine sprachlich korrigierte (aber inhaltlich unveränderte) Version:

Zitat
Lög um öryggið
Sicherheitsgesetz
1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden erhalten die Berechtigung, Gefahren, welche der Eldländischen Republik oder dem Eldländischen Volke schaden könnten, abzuwehren.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden berechtigt, die Abstellung zu erzwingen oder die Verfolgung zu beginnen und die Verursacher (Täter) an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis deren Unschuld bewiesen werden konnte.

2. gr. Schranken
(1) Die oberen Absätze entbinden die Polizeibehörden und Polizisten nicht von der Verfassungstreue.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 14:07
Ich bitte die Beratungszeit vorerst nicht zu begrenzen, dies war ein erster schneller Entwurf, es ist mir jetzt durchaus klar, das er einer Überarbeitung bedarf, diese ist jedoch nicht in 72 Stunden machbar.

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Niels Bjarnisson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 17:38
Ja, ich würde gerne auch einen weitaus umfangreicheren Entwurf sehen der auch genau regelt was die Polizei NICHT darf.  Bei allem Respekt vor unserer Polizei, aber die Geschichte lehrt, gibt man einer Institution zuviel Macht, quasi einen Freifahrtsschein wird das fast immer missbraucht.

Snorri Hallgrimsson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 19:08
Ich setze die Begrenzung der Aussprachedauer auf Wunsch des Antragsstellers aus.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 19:43
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=3550#post3550'
Ja, ich würde gerne auch einen weitaus umfangreicheren Entwurf sehen der auch genau regelt was die Polizei NICHT darf.
Erstmal alles zu erlauben und dann eine Liste von Ausnahmen zu erstellen und hoffen, dass die Liste alles abdeckt, ist der falsche Ansatz. Wir müssen stattdessen genau beschreiben, was erlaubt ist, und alles andere ist es dann nicht.

Páll Skúlisson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 20:09
Werte Goden!

Ich könnte mir für den Beginn eines solchen Gesetzes vorstellen, zunächst den Auftrag der Sicherheitsbehörden festzulegen. Möglich wäre, angelehnt an Thelmas Vorschlag, die Formulierung: "Die Polizeibehöden haben zur Aufgabe, Gefahren, welche der Republik Eldeyja oder seinem Volke schaden könnten, abzuwehren."

Daran sollte sich, und da stimme ich Jónas zu, eine Liste der Handlungen anschließen, die der Polizei explizit gestattet werden. Ansonsten, und auch das sollte aufgenommen werden, haben sich die Polizeibehörden in der Ausführung ihrer Aufgabe an die Gesetze zu halten.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Niels Bjarnisson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 20:38
Das sowieso, ist klar. Eventuell habe ich mich missverständlich ausgedrückt, die Intention meiner Aussage war eigentlich nur das die Polizei keinen Freifahrtschein erhalten sollte, wie ihr in der Ursprungsfassung zugestanden werden sollte.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 23:23
Naja, zumindest wäre die erste Fassung eine, die der Polizei überhaupt richtige Hoheitsrechte einräumen würde.

Vielleicht können wir hier arbeiten?

Zitat
Ich möchte dich auch ganz vorsichtig darauf aufmerksam machen, dass in einem Rechtsstaat wie Eldeyja die Unschuldsvermutung gilt, und das widerspricht 2. mgr. 1. gr. im Entwurf.

Du verwechselst etwas, Angeklagte oder Personen sind Prinzipiell unschuldig, Täter haben jedoch per Definition eine Tat begangen, die sie zu einem Täter macht. ;)

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 13.05.2011, 23:33
Wenn es so gemeint ist, dann ist "bis deren Unschuld bewiesen werden konnte." irgendwie Blödsinn, oder? Die Unschuld von jemandem zu beweisen, der per Definition schuldig ist, wird jedenfalls schwer. ;)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 14.05.2011, 00:01
Kann vorkommen ;) vielleicht durch einen Mangel an Beweisen?

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 14.05.2011, 00:03
Ohne Beweis bist du wieder bei der Unschuldsvermutung, also ist es dann auch kein Täter.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 14.05.2011, 00:13
Jetzt könnt ich böse sein und dich fragen, wo das mit der Unschuldsvermutung steht, aber ich lasse es, gucke mal bitte, ob dir das jetzt mehr zu sagt...

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 14.05.2011, 00:25
Traditionell ist es gewohnheitsrechtlicher Bestandteil der Verfassung würde ich sagen. Inzwischen auch in Schriftform als Art. 5 der Allmenn Mannréttindayfirlýsing vom Allthing bestätigt.

Ich glaube diese Mikronation Deutschland, die du mal erwähnst hast, tut dir nicht gut. Ich hab da mal reingeschaut und nur weil dort die Regierung ständig verfassungswidrige Gesetze macht, heißt das ja noch lange nicht, dass du das gleich nachmachen musst. ;)