Snær, du glaubst zu sehr an das Gute im Menschen. Du rechnest damit, dass Regierungen ihre Macht nie missbrauchen und dass Polizisten keine Fehler machen. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus, und ich nehme an, du widersprichst da auch nicht, wenn ich das so ausdrücklich formuliere.
Letztendlich ist doch aber der einzige Sinn einer Untersuchung, dass am Ende eine Verurteilung durch das Gericht steht. Wenn das Gericht es aber als erwiesen ansieht, dass der Betroffene unschuldig ist, dann wird er erstens von diesem Gericht sowieso nicht verurteilt werden und zweitens hat er dann auch ein Recht darauf, dass er in Ruhe gelassen und seine Privatsphäre geschützt wird. Du musst immer im Hinterkopf behalten, dass die Polizei relativ weitreichende Maßnahmen mit diesem eher vagen Gesetz begründen kann, zum Beispiel ständige Überwachung einer Person. Das kann auch völlig willkürlich passieren. Um die Freiheit der Bürger zu schützen, ist es also nötig, eine Kontrollinstanz zu haben, und das wäre in diesem Fall eben das Gericht.
Vielleicht können wir den Absatz aber ein bisschen eingeschränkter formulieren, so dass die Untersuchung dann noch so weitergehen darf, dass die Freiheit keines Bürgers eingeschränkt wird.