Autor Thema: Sicherheitsgesetz  (Gelesen 17342 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 12.06.2011, 17:33
In deinem Fall wäre es aber sinnvoller die Untersuchung an jemand anderen zu übertragen oder irre ich mich?

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Páll Skúlisson

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Sicherheitsgesetz - 12.06.2011, 17:46
Nein, in dem aufgezeigten Beispiele gibt es keine Hinweise auf ein Verschulden der Manager, sodass die Untersuchung zu beenden ist.
Páll Rayk Skúlisson
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Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 12.06.2011, 20:11
Und woher will man das objektiv wissen das es keine Untreue gegeben hat wenn die Polizeiliche Untersuchung im Vorfelde gestoppt wird?
Die Polizei soll ja gerade die Fakten besorgen damit das Gericht Entscheidungen treffen kann. In Deinem konstruierten Beispiel weißt Du das da nichts dran ist - woher eigentlich?
Wenn in Deinem Beispiel nun neben dem Polizeichef noch andere Aktionäre den Verdacht hegen würden es hätte Untreue gegeben und Anziege erstatten - darf dann ermittelt werden?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 12.06.2011, 20:54
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=4698#post4698'
Nein, in dem aufgezeigten Beispiele gibt es keine Hinweise auf ein Verschulden der Manager, sodass die Untersuchung zu beenden ist.

Und wieso sollte eine zuständige Stelle den besagten Polizisten dann nicht beurlauben?

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Páll Skúlisson

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Sicherheitsgesetz - 16.06.2011, 16:17
Es ist gar nicht Bestandteil der eldländischen Mentalität, so detailliert gesetzliche Zusammenhänge auseinanderzunehmen. Ich werde daher nicht weiter auf das von mir eingeführte Beispiel eingehen. Deutlich geworden ist, dass eine neutrale Kontrolle der Arbeit der Polizei durchaus sinnvoll ist. Der ursprüngliche Absatz ist vielleicht nicht der beste Weg - habt Ihr einen Vorschlag für eine alternative Formulierung?
Páll Rayk Skúlisson
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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 15.07.2011, 23:38
Weil es in der ständigen Sitzung angesprochen worden ist: Diese Aussprache ist unbegrenzt verlängert worden, das heißt, zu einer Abstimmung kommt es erst, wenn die Mehrheit die Aussprache beenden will.

Vorher sollten wir aber noch klären, was mit 2. mgr. 2. gr. und dem Titel ist. Wie weiter oben schon erwähnt, spricht Páll da mehr oder weniger für mich, ich wäre also für "Polizeigesetz" und dafür, dass der Absatz drin bleibt.

Snær Snorrason

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Sicherheitsgesetz - 16.07.2011, 01:53
Eine Untersuchung aufzuhalten, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Ich sehe keine Begründung dafür.

Es sollte weiterhin Sicherheitsgesetz heißen, da es in dem Gesetz um die Polizeibehörden (Schutz-, Kriminalpolizei, Zoll,Grenzschutz und Küstenwache etc.) geht. (Oder habe ich das falsch verstanden?)

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 16.07.2011, 09:15
Snær, du glaubst zu sehr an das Gute im Menschen. Du rechnest damit, dass Regierungen ihre Macht nie missbrauchen und dass Polizisten keine Fehler machen. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus, und ich nehme an, du widersprichst da auch nicht, wenn ich das so ausdrücklich formuliere.

Letztendlich ist doch aber der einzige Sinn einer Untersuchung, dass am Ende eine Verurteilung durch das Gericht steht. Wenn das Gericht es aber als erwiesen ansieht, dass der Betroffene unschuldig ist, dann wird er erstens von diesem Gericht sowieso nicht verurteilt werden und zweitens hat er dann auch ein Recht darauf, dass er in Ruhe gelassen und seine Privatsphäre geschützt wird. Du musst immer im Hinterkopf behalten, dass die Polizei relativ weitreichende Maßnahmen mit diesem eher vagen Gesetz begründen kann, zum Beispiel ständige Überwachung einer Person. Das kann auch völlig willkürlich passieren. Um die Freiheit der Bürger zu schützen, ist es also nötig, eine Kontrollinstanz zu haben, und das wäre in diesem Fall eben das Gericht.

Vielleicht können wir den Absatz aber ein bisschen eingeschränkter formulieren, so dass die Untersuchung dann noch so weitergehen darf, dass die Freiheit keines Bürgers eingeschränkt wird.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 07:45
Ich halte also fest: Regierungen machen Fehler, Polizisten machen Fehler, aber  das "Gericht" ist  natürlich völlig Fehlerfrei ... Deshalb darf das natürlich den Korruptionsverdacht gegen eines Ihrer Mitglieder niederschlagen während unsere Polizei zu inkompetent ist zu erkennen das die paar Millionen die da im Koffer übergeben wurden nur Trinkgeld gewesen ist...

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 10:44
Das entscheidende ist nicht unbedingt, dass es ein Gericht ist und ein Gericht keine Fehler macht. Sondern dass die erste Entscheidung nicht die endgültige ist und korrigiert werden kann. Aus dem gleichen Grund gibt es ja beim Gericht auch nochmal die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Damit hätten wir in diesem Fall drei verschiedene Stellen, die sich mit der Frage befassen, und das dürfte dann schon eine ziemlich gute Kontrolle geben.

Und es ist ja auch so, dass bei der Polizei erstmal ein einzelner von der Regierung Angestellter entscheidet, beim Ältestenrat immerhin schon drei Gewählte, und schließlich im Allthing das ganze Volk. Wenn es um Korruption geht, ist die Gefahr also sicher beim einzelnen am höchsten.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 10:51
Nur das in dem Fall wo die Untersuchung abgebrochen wird eine Straftat schlicht nicht verfolgt wird, während im umgekehrten Fall, ja was eigentlich, gar nichts schlimmes passiert außer das eine Untersuchung kein Ergebnis bringt...
Aber es scheint hier Leute zu geben die entweder unserer Polizei mehr kriminelle Energie zutrauen als den Kriminellen selbst oder die vielelicht schon mal für den Fall vorbauen wollen das sie selbst in den Fokus der Ermittlungen geraten.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 11:42
Es stört dich als Unschuldige nicht, wenn du zum Beispiel über längere Zeit überwacht wirst? Dort, wo die Ermittlungen in die Freiheit eines Bürgers eingreifen, muss er auch eine Möglichkeit haben, das zu stoppen, wenn das zu Unrecht passiert.

Aber darf ich mal umgekehrt fragen, warum du eigentlich dem Allthing so wenig über den Weg traust?

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 12:15
Da ich bei einer proffessionellen Überwachung gar nicht merke das ich überwacht werde dürfte mich das dann auch kaum belasten.
Aber nciht jede Untersuchung heißt auch gleich Überwachung, oder Schußwechsel im Parkhaus, oder keine Ahnung was Du Dir da vorstellst.

Ansonsten steht da bereits drin:
"Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. "

Man kann also darauf basiert seinerseits jederzeit dagegen Klage einreichen wenn man meint die Polizei ginge zu weit und das ganze überprüfen lassen.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 12:35
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir',index.php?page=Thread&postID=5190#post5190
Da ich bei einer proffessionellen Überwachung gar nicht merke das ich überwacht werde dürfte mich das dann auch kaum belasten.
Bitte? Wenn ich nicht merke, dass ich überwacht werde, ist es völlig okay, dass es passiert? Aber sonst geht's dir noch gut?

Und solche Leute sitzen in unserer Regierung... Demokratie? Bürgerrechte? Nein, sowas braucht doch kein Mensch!

Zitat
Aber nciht jede Untersuchung heißt auch gleich Überwachung, oder Schußwechsel im Parkhaus, oder keine Ahnung was Du Dir da vorstellst.
Deswegen habe ich gesagt, dass es reichen würde, die Untersuchungen einzuschränken. Aber das hast du ja ignoriert, weil man darüber nicht so wunderbar polemisieren könnte.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 18.07.2011, 13:07
Du hast hier ausgesagt wie absolut schrecklich es für jemanden ist wenn er überwacht wird. Da wird man doch wohl darauf hinweisen dürfen das derjenige davon gar nichts merkt, das so also gar nicht sein kann.
Ob das OK ist oder nicht kann man pauschal nicht sagen, das hängt vom Einzelfall ab. Ich gehe davon aus das die Polizei hier hinreichenden Tatverdacht hat, so das die Maßnahmen gerechtfertigt sind.
In einem Rechtsstaat, dieses Land ist faktisch keiner, müßte man dafür natürlich eine Richterliche Genehmigung einholen. Aber, wie Du ja nicht müde wirst rumzuposaunen, ist hier letztlich das Gericht das Parlament und damit jeder. Es macht sicher viel Sinn vorher den Tatverdächtigen, der ja Teil des Gerichts ist, mitzuteilen das man beabsichtigt ihn warum zu überwachen. Also muß man in einem Land wie diesem, wo eine  Gewaltenteilung nicht existiert wohl diesbezüglich abstriche machen.