Ich stimme Jónas zu, dass der Begriff Verfassungstreue auch in einem Land möglich und sinnvoll ist, in dem kein in sich geschlossenes Dokument mit der Überschrift "Verfassung" existiert. Es gibt aber auch genug alternative Formulierungen, die diesen Disput überflüssig werden lassen.
Mit Finjas letztem Entwurf bin ich so noch nicht zufrieden. Zum Einen Frage ich mich, was diese Begriffe in Klammern bedeuten sollen - sie drücken doch nichts anderes aus, als was dort sowieso schon steht. Außerdem weiß ich nicht, ob der Artikel 1 auch die persönlichen Rechte der Bürger schützt - ist das Recht auf Unversehrtheit der eigenen Person wirklich Bestandteil der öffentlichen Ordnung?
Für den Artikel 2 würde ich im ersten Absatz folgende Formulierung vorschlagen: "Die Polizei und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden." Dabei fällt mir auf, dass der Entwurf uneinheitlich von Polizei, Polizeibehörden und Sicherheitsbehörden spricht. Ich würde vorschlagen, ihn "Polizeigesetz" zu nennen und einheitlich ausschließlich von "der Polizei" zu sprechen.
Die Rechte und die Vertretung des Ältestenrates finde ich in dieser Form unglücklich. Zum Einen werden dem Allthing in Artikel 2/2 Rechte zugestanden, die der Ältestenrat aber ausdrücklich nicht hat. Außerdem wird hier eine eigene Vertretung des Ältestenrates eingeführt, die doch eigentlich in das Gerichtsgesetz gehört. Ich schlage daher vor, nur noch von den "ordentlichen Gerichten" zu sprechen und gegebenenfalls im Gerichtsgesetz die Vertretungsregelungen zu überarbeiten.