Autor Thema: Sicherheitsgesetz  (Gelesen 17368 mal)

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 13:49
Du hast offenbar nicht gelesen, was ich geschrieben habe.

Und dass du das ganze jetzt für akademisch erklärst, wenn ich dich Frage, wo du denn in deiner Interpretation konkret den Unterschied zwischen dem Codex und einer normalen schriftlichen Verfassung siehst, spricht auch für sich.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 14:49
Im Gegensatz zu Dir bin ich außerdem in der Lage zu erkennen wenn der Rest der Truppe keinen Bock mehr hat die akademischen Streitigkeiten zwischen zwei Leuten über ein Thema zu ertragen und beende diese fruchtlose Debatte für mich die sich ohnehin hier schon seit einiger Zeit im Kreis dreht.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 14:55
Dann halt dich doch bitte einfach raus und warte, bis Einar mir auf meine Frage antwortet anstatt mir in deiner herablassenden Art zu empfehlen, mich erstmal mit Eldeyja zu beschäftigen...

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 15:07
. Merkt, wie in ihr die Agression aufsteigt, geht daraufhin erst einmal in die Mensa und holt sich Kaffee und Kuchen.

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Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 15:11
Inzwischen erinnere ich noch einmal an die eigentliche Debatte und meinen Änderungsvorschlag dazu.
Hier insbesondere auch an die Einbringerin Thelma die Frage ob Sie damit soweit einverstanden wäre oder was ihr nicht gefällt.


Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4209#post4209'

Lög um öryggið
Sicherheitsgesetz



1. gr. Grundlagen



(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte, hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Ältestenrat nach spätestens 48 Stunden vorzustellen. Sollte der Ältestenrat aus irgendeinem Grund nicht handlungsfähig sein, ist der Verdächtige dem Allthing zur Haftprüfung vorzuführen.



2. gr. Schranken
[/u]



(1) Die oberen Absätze entbinden die Sicherheitsbehörden und ihre Angehörigen nicht von der Gesetzestreue oder dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
(2) Das Allthing kann, bei Handlungsunfähigkeit des Ältestenrates, durch eine qualifizierte zweidrittelmehrheit eine Untersuchung stoppen, dies jedoch nicht vor Beginn der Ermittlungen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 16:06
Liest den Vorschlag und nipt nebenbei an ihrem Kaffee.

Soweit in Ordnung denke ich, auch wenn wir vielleicht noch einen Nebensatz zur Haftprüfung durch das Allthing anhängen könnten, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Sticht ein Stückchen vom Kuchenstück auf und sieht auf die Runde.

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Einar Sigurdsson

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 23:07
Vergiss den Vergleich mit England. Eldeyja hat keine zu einem spezifischen Zeitpunkt eingeführte schriftliche Verfassung. Diese wird ersetzt durch den Codex, welche die staatstragenden Gesetze in einer besonderen Sammlung sind und somit die Verfassung ersetzen. Man kann also nicht wörtlich "verfassungstreu" sein. Es gibt keine richtige Entsprechung, deshalb würde "gesetzestreu" es bei uns am besten treffen. Und das ist echt das letzte mal, das ich mich dazu äußere, denn langsam ist der Streit um diesen unbedeutenden Terminus Kindergarten

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 27.05.2011, 23:17
Naja, mir ging es um mehr als nur einen Terminus, aber wenn es für dich nicht mehr ist, hast du die Frage damit indirekt auch beantwortet. ;)

Und ja, ich hätte nicht schon wieder auf Finjas Provokationen reinfallen dürfen. Ich versuche das jetzt mit technischen Mitteln zu bremsen, mal sehen, ob es was hilft...

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 28.05.2011, 08:27
Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=4246#post4246'
Vergiss den Vergleich mit England. Eldeyja hat keine zu einem spezifischen Zeitpunkt eingeführte schriftliche Verfassung. Diese wird ersetzt durch den Codex, welche die staatstragenden Gesetze in einer besonderen Sammlung sind und somit die Verfassung ersetzen. Man kann also nicht wörtlich "verfassungstreu" sein. Es gibt keine richtige Entsprechung, deshalb würde "gesetzestreu" es bei uns am besten treffen. Und das ist echt das letzte mal, das ich mich dazu äußere, denn langsam ist der Streit um diesen unbedeutenden Terminus Kindergarten

Na bitte, 100%ige Übereinstimmung soweit es mich betrifft :) Ist übrigens jetzt dann das 4te mal binnen kurzer Zeit das Du das gleiche aussagen mußtest, von daher auch vollstes Verständnis meinerseits das Du dazu keine Lust mehr hast.
@Jonas:
Hab Dir mal etwas von Deiner eigenen Medizin gegeben. Die (fast) beste Strategie beim Gefangenendilemma: Tit for Tat.

Páll Skúlisson

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Sicherheitsgesetz - 29.05.2011, 11:10
Ich stimme Jónas zu, dass der Begriff Verfassungstreue auch in einem Land möglich und sinnvoll ist, in dem kein in sich geschlossenes Dokument mit der Überschrift "Verfassung" existiert. Es gibt aber auch genug alternative Formulierungen, die diesen Disput überflüssig werden lassen.

Mit Finjas letztem Entwurf bin ich so noch nicht zufrieden. Zum Einen Frage ich mich, was diese Begriffe in Klammern bedeuten sollen - sie drücken doch nichts anderes aus, als was dort sowieso schon steht. Außerdem weiß ich nicht, ob der Artikel 1 auch die persönlichen Rechte der Bürger schützt - ist das Recht auf Unversehrtheit der eigenen Person wirklich Bestandteil der öffentlichen Ordnung?

Für den Artikel 2 würde ich im ersten Absatz folgende Formulierung vorschlagen: "Die Polizei und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden." Dabei fällt mir auf, dass der Entwurf uneinheitlich von Polizei, Polizeibehörden und Sicherheitsbehörden spricht. Ich würde vorschlagen, ihn "Polizeigesetz" zu nennen und einheitlich ausschließlich von "der Polizei" zu sprechen.

Die Rechte und die Vertretung des Ältestenrates finde ich in dieser Form unglücklich. Zum Einen werden dem Allthing in Artikel 2/2 Rechte zugestanden, die der Ältestenrat aber ausdrücklich nicht hat. Außerdem wird hier eine eigene Vertretung des Ältestenrates eingeführt, die doch eigentlich in das Gerichtsgesetz gehört. Ich schlage daher vor, nur noch von den "ordentlichen Gerichten" zu sprechen und gegebenenfalls im Gerichtsgesetz die Vertretungsregelungen zu überarbeiten.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 29.05.2011, 13:22
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=4288#post4288'
Mit Finjas letztem Entwurf bin ich so noch nicht zufrieden. Zum Einen Frage ich mich, was diese Begriffe in Klammern bedeuten sollen - sie drücken doch nichts anderes aus, als was dort sowieso schon steht. Außerdem weiß ich nicht, ob der Artikel 1 auch die persönlichen Rechte der Bürger schützt - ist das Recht auf Unversehrtheit der eigenen Person wirklich Bestandteil der öffentlichen Ordnung?
Ich sehe das mit dem zweiten Satz abgedeckt.
Zitat
Dabei fällt mir auf, dass der Entwurf uneinheitlich von Polizei, Polizeibehörden und Sicherheitsbehörden spricht. Ich würde vorschlagen, ihn "Polizeigesetz" zu nennen und einheitlich ausschließlich von "der Polizei" zu sprechen.
Falscher Ansatz. Ich würde generell von "den Polizeibehörden" sprechen. Und ich würde es bei Sicherheitsgesetz belassen.
Zitat
Die Rechte und die Vertretung des Ältestenrates finde ich in dieser Form unglücklich. Zum Einen werden dem Allthing in Artikel 2/2 Rechte zugestanden, die der Ältestenrat aber ausdrücklich nicht hat.
Ich finde der Satz impliziert, das der Ältestenrat dieses Recht besitzt, solange er Handlungsunfähig ist.
Zitat
Außerdem wird hier eine eigene Vertretung des Ältestenrates eingeführt, die doch eigentlich in das Gerichtsgesetz gehört. Ich schlage daher vor, nur noch von den "ordentlichen Gerichten" zu sprechen und gegebenenfalls im Gerichtsgesetz die Vertretungsregelungen zu überarbeiten.
KISS? Ich sehe diesen Vorschlag als Verkomplizierung, da nicht auf einem Blick klar ist, wer zuständig ist und man erst wieder X andere Gesetze lesen muss.

Könntest du dein Gesetzesvorschlag noch einmal zeigen mit farblicher Markierung der Änderungen?

*so* Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken das sächsische Polizeigesetz einzubringen. Damit auch wirklich alles abgedeckt ist...*so*

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Páll Skúlisson

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Sicherheitsgesetz - 29.05.2011, 14:31
Das sähe dann so aus. Auf die Kennzeichnung der Änderungen, die ausschließlich die Formatierung betreffen, habe ich verzichtet.

Zitat
Lög um öryggið
Sicherheitsgesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte. Hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Gericht spätestens 48 Stunden nach Beginn der Untersuchungshaft zur Haftprüfung vorzustellen.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(2) Das Gericht kann das Ende einer Untersuchung anordnen, nachdem die Ermittlungen begonnen worden sind.

Vertretungsregelungen betreffend der Gerichte gehören ins Gerichtsgesetz, aber nicht in andere. Wenn wir mal was am Gerichtsgesetz ändern wollen, sollen wir nicht erst in allen anderen Gesetzen gucken müssen, wo wir vielleicht etwas mitändern müssen. Daher dieser Weg.

"Sicherheit" ist ein sehr großes Wort, das nicht nur die Aufgaben der Polizei umfasst, sondern bspw. auch die Landesverteidigung einbezieht. Daher halte ich die Bezeichnung "Polizeigesetz" für treffender.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
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Snær Snorrason

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Sicherheitsgesetz - 29.05.2011, 14:45
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=4305#post4305'
"Sicherheit" ist ein sehr großes Wort, das nicht nur die Aufgaben der Polizei umfasst, sondern bspw. auch die Landesverteidigung einbezieht. Daher halte ich die Bezeichnung "Polizeigesetz" für treffender.
Ich sehe da keinen Widerspruch, da die Polizeibehörden momentan die einzige Institution ist die Eldeyja "verteidigen" könnte.

Páll Skúlisson

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Sicherheitsgesetz - 29.05.2011, 14:51
Es ist aber auch nicht die Aufgabe der Polizei, das Land nach außen zu verteidigen. Da wir offensichtlich unterschiedlicher Meinung sind, stelle ich den Antrag, darüber abzustimmen, ob der Titel des Entwurfs in "Polizeigesetz" samt einer entsprechenden eldländischen Bezeichnung geändert wird.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
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Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 30.05.2011, 08:14
Ist es wirklich sinnvoll jetzt über den Titel eines Entwurfs abzustimmen?
Ich dachte die Bürokratie wird hier klein geschrieben? Am Ende wird über ein komplettes Gesetz abgestimmt, da kann man dann auch alternativen zur Abstimmung stellen, finde ich. Wenn wir jetzt über den Titel abstimmen, stimmen wir als nächstes über den Begriff der Polizeibehörden oder Sicherheitsbehörden ab usw. usf. Und dann haben wir 10 Abstimmungen durch und das Gesamtwerk wird trotzdem abgelehnt - ist das wirklich beabsichtigt?
Nebenbei sollte der Entwurf in seiner textlichen Ausgestaltung erstmal dem Urheber gehören, der sollte darüber entscheiden was er am Ende zur Abstimmung stellt.

Insgesamt finde ich die Anmerkungen von Pall allerdings durchaus konstruktiv und Bedenkenswert.