Autor Thema: Sicherheitsgesetz  (Gelesen 32419 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 20.07.2011, 03:39
Könnten wir womöglich abstimmen? Das Gesetz ist nun mehr seit zwei Monaten und einer Woche eröffnet.

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 20.07.2011, 10:46
Ihr seid also nicht mehr daran interessiert, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen, sondern wollt einmal mehr Abwesenheiten ausnutzen, damit ihr mit einer sicheren Mehrheit euren Dickschädel durchdrücken könnt? Wenn ihr wirklich meint, dass es das Klima in Eldeyja verbessert, nur zu...

Ausspracheverkürzung ist auf Antrag von mehr als der Hälfte der Goden möglich, wenn ich das richtig sehe. Anschließend können wir abstimmen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 20.07.2011, 13:37
Ausspracheverkürzung? Nach etwa 1632 Stunden Besprechungszeit? Nach einer grundsätzlichen Änderung des Gesetzes? Nach keinen Gegenvorschlägen? Irgendwann muss über ein Gesetz einmal abgestimmt werden. Der Antrag ist ja fast schon älter als Eldeyja selbst.

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Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 20.07.2011, 14:29
Ich zitiere dazu:
"Ich stimme ebenfalls mit Já und stelle fest, dass die Aussprache unbegrenzt weiter geführt wird, bis eine eventuelle Vorlage zur Abstimmung gebracht wird. "
Da diese Abstimmung eben von der Antragstellerin eingereicht wurde endet die Aussprache gemäß obigen Beschluß automatisch, die Abstimmung ist umgehend einzuleiten.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 21.07.2011, 19:13
Die Frage. über die abgestimmt worden ist, ist "Soll diese Aussprache unbegrenzt verlängert werden?". Also ist die Aussprache unbegrenzt und muss verkürzt werden, damit sie zu Ende geht. Ich habe das übrigens schon weiter oben erwähnt, bevor Thelma auf die Idee gekommen ist, jetzt abstimmen zu wollen, und da hat es noch niemanden gestört. Ich als Vertretung werde mich jedenfalls nicht so weit aus dem Fenster lehnen, hier frei hineinzuinterpretieren, was gerade angenehm wäre.

Zum Thema zurück: Thelma, Gegenvorschlag heißt für dich ausformulierter Gesetzestext? Wenn ja, dann kann ich mich morgen oder spätestens am Wochenende drum kümmern, eine passende Formulierung zu finden. Falls es nur um den Ansatz geht, schau dir die letzten paar Beiträge nochmal an. Da habe ich irgendwo grob umrissen, was für mich ein Kompromiss wäre (das Gericht darf nicht anordnen, die Untersuchung abzubrechen, aber die Untersuchung kann eingeschränkt werden). Heute komme ich wohl nicht mehr dazu, das zu konkretisieren. Die Frage wäre natürlich, ob das für dich überhaupt akzeptabel wäre, sonst brauch ich mir die Mühe auch nicht machen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 21.07.2011, 19:42
Folgender Kompromiss: Die Aussprache wird nun auf 96 Stunden begrenzt, dann hätten wir noch mindestens 24 Stunden, um dein Alternativgesetz zu diskutieren, sollte es keinen Vorschlag geben, können wir spätestens am Dienstag mit der Abstimmung beginnen.

Ich würde mich für diesen Vorschlag aussprechen.

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Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 21.07.2011, 22:06
Wie gesagt, die Vorgaben sind klar, Kompromisse kann ich bei der Aussprachedauer eigentlich nicht machen. Das hier ist eigentlich auch nicht mehr eine Aussprache zu einem bestimmten Entwurf, seit der erste Entwurf abgelehnt worden ist, sondern eine offene Aussprache. Um die Aussprache zu beenden braucht es eine Mehrheit der Goden, dazu dürften unsere drei Stimmen also eigentlich reichen. Wenn wir mal von den Vorwürfen wegkommen und wenigstens sachlich feststellen, ob eine Einigung nicht möglich ist, stimme ich da auch zu. Nachdem ich hier aber für manche das personifizierte Böse bin und Kritik an einem Entwurf gleich zu einer persönlichen Feindschaft aufgebauscht wird, weiß ich natürlich nicht, ob du mir soweit traust, dass ich mich nach der vereinbarten Frist einem Antrag anschließe.

Folgenden Ausweichvorschlag hätte ich noch für dich: Du beantragst die aktuelle Form einfach nochmal separat und wir machen eine reguläre Aussprache und anschließend Abstimmung.

Der Ansatz mit Untersuchungen einschränken lassen ist für dich also denkbar?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Sicherheitsgesetz - 21.07.2011, 23:40
Ich muss den ganzen Text sehen, bevor ich darüber Urteilen kann. Entschuldige bitte.

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Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 22.07.2011, 08:20
Was ich zitiert habe ist das was der Älteste Gode damals zur Aussprachedauer beschlossen hat. Ich stelle also in aller Sachlichkeit fest:
Dein Vorgehen hier ist schlicht und ergreifend illegal.

Desweiteren stimme ich allerdings zu, schlicht und ergreifend eine neue Aussprache eröffnen und das zur Abstimmung stellen.

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 23.07.2011, 19:20
Ich schlage die folgenden Änderungen vor:

Zitat
Lög um lögregluna
Polizeigesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte.
(3) Auf Anordnung eines Gerichts kann die Polizei Personen in Haft nehmen.
(4) Bei Gefahr im Verzug oder Fluchtgefahr kann die Polizei Festnahmen ohne Anordnung eines Gerichts vornehmen. Die verdächtige Person ist dem Gericht innerhalb von 48 Stunden zur Haftprüfung vorzustellen.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(2) Das Gericht kann anordnen, dass eine Untersuchung derart eingeschränkt, dass die für die Ermittlungen ausnahmsweise eingeschränkten Freiheiten eines oder mehrerer Bürger nicht weiter berührt sind. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Einschränkungen nach 19. gr. Allmenn Mannréttindayfirlýsing.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 07:55
Ich fasse mal zusammen, wir haben hier kein Gericht sondern einen Ältestenrat, den haben wir aber auch nicht wirklich, also ist das Gericht das Parlament welches das gesamte Volk darstellt.
Also ist es de facto so das jeder Beschuldigte Teil des Gerichts ist. Also wird jeder Beschuldigte mit darüber abstimmen ob er in Haft genommen wird oder nicht und mit über das Urteil befinden. Auch kann jeder Beschuldigte gegen ihn unternommene Untersuchungen scheinbar verhindern. Wobei der Satz dazu in dem Gesetz so schwurbelig formuliert ist das ich zumindest Probleme habe ihn überhaupt zu verstehen.
Desweiteren, damit das Gericht eine Untersuchung verhindern kann müßte es zuvor überhaupt von einer solchen erfahren. Da steht da nicht, also ist der Passus vermutlich eh Wurst. Andererseits, gibt es das, sage ich: Herzlichen Glückwunsch, jeder gegen den im Vorfelde Ermittlungen aufgenommen werden sollen wird sofort darüber informiert.  A la Tropico wo man auch Wochen im Vorfelde darüber informiert wird das demnächst eine Hausdurchsuchung stattfinden soll...

Jónas Sigurðsson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 09:29
Die Hälfte von deinem Geschreibsel hat damit zu tun, dass wir keinen Ältestenrat haben. Wählen wir halt einen und das Thema hat sich erledigt. Gesetze auf Provisorien aufzubauen ist jedenfalls keine gute Idee.

Die andere Hälfte hat mit deinem Hang zum Übertreiben zu tun. Es geht nicht allgemein um Untersuchungen, sondern um Untersuchungen, die Freiheiten einschränken. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die von einem Gericht angeordnet werden müssen und die Polizei nicht selbstherrlich darüber entscheiden darf. Das ist in jedem Rechtsstaat so.

Dass das Gericht nach dem Entwurf gar nicht informiert werden muss, ist aber ein guter Einwand. Das sollte man noch so umbauen, dass das Gericht vorab jede Einschränkung anordnen muss, außer bei Gefahr im Verzug. Damit wäre dann auch die Verhaftung in einer allgemeineren Regelung abgedeckt. Danke für diesen versehentlich konstruktiven Beitrag zum Thema.

Niels Bjarnisson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 10:45
Fürs Wählen des Ältestenrates bräuchten wir aber erstmal ein technisches System um den Vorgaben gerecht zu werden die an das Wahlsystem gesetzt werden. Ansonsten wäre ich sofort dafür.

Finja Wilmerdottir

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 12:19
Was für Vorgaben sind das denn genau?

Niels Bjarnisson

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Sicherheitsgesetz - 25.07.2011, 13:25
Ich zitiere einmal:
Zitat
3. gr. Ältestenrat
(1) Der Ältestenrat ist ein dreiköpfiger Ausschuss des Allthings, der auf sechs Monate durch das Plenum des Allthings in reiner Personenwahl gewählt wird. Ist die Anzahl der Staatsbürger ausreichend groß, kann das Allthing mit einfacher Mehrheit eine größere Mitgliederzahl für den Ältestenrat beschließen.
(2) Mitglied des Ältestenrates können nur Goden sein, die nicht selbst oder unter anderem Namen als Ministerpräsident amtieren.
(3) Scheidet ein Mitglied des Ältestenrates durch Verlust der Staatsbürgerschaft oder Wahl unter eigenem oder anderem Namen zum Ministerpräsidenten aus dem Ältestenrat aus, so rückt der nächste Kandidat nach der bei der Wahl entstandenen Rangliste in den Ältestenrat nach. Ist kein Nachfolger verfügbar, so wird der ganze Ältestenrat neu gewählt.
(4) Der Ältestenrat regelt seine innere Organisation selbst.
(5) Die Wahl des Ältestenrates erfolgt nach dem System der übertragbaren Einzelstimmgebung bei Anwendung der Droop-Quote.
Ein technisches System um dieses Wahlsystem umzusetzen war in Arbeit, scheint aber eingeschlafen zu sein und meines Wissens gibt es da noch kein bestehendes, womit man das besagte Wahlsystem umsetzen könnte. Ausser wir machen das ganze manuell.  Ein technisches System müsste ja die Möglichkeiten bieten die Kandidaten zu durchnummerieren und nicht einfach nur ein Kreuzchen zu machen.