Autor Thema: Anwaltskanzlei Finja  (Gelesen 13963 mal)

Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 19.05.2011, 08:38
*Das Büro ist eingerichtet und man wartet gespannt auf die ersten Klienten die mit Ihren Rechtsproblemen hier bestens aufgehoben sind*

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 19.05.2011, 14:46
. Klopft an die Tür.

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Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 19.05.2011, 14:49
Bitte einzutreten.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 19.05.2011, 14:55
Guten Tag, Thelma mein Name.

Ich bräuchte deinen Rat, ich würde gerne aus diesem Vertrag kommen.

. Legt den Vertrag vor.

Und das am Liebsten so schnell wie möglich. Ich könnte mir auch gut vorstellen, einen ähnlichen Vertrag mit jemand anderem zu schließen.

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Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 19.05.2011, 15:54
Guten Tag Thelma :)

Um aus diesem vertrag zu kommen kann man natürlich entweder die ordentliche Kündigung nutzen, oder, wenn es schnell gehen soll, die außerordentliche. Letzte könnte man meiner Ansicht nach dann begründen wenn eine Vertragspartei ihren Teil des Vertrages nicht einhält.
In letzterem Fall könnte man ggf. sogar Regressansprüche geltend machen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 19.05.2011, 16:21
Hmm, mein Vertragspartner wurde vor einigen Wochen ausgebürgert, würdest du mir raten, den Vertrag zu kündigen oder wäre die Ausbürgerung bereits ein außerordentlicher Kündigungsgrund? :)

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Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 20.05.2011, 08:34
Aus "wurde ausgebürgert" schließe ich das er das nicht selbst beantragt hat sondern dies aufgrund von Inaktivität amtlicherseits festgestellt wurde.

Wenn dem so sein sollte rate ich zur außerordentlichen Kündigung, der Haupttext könnte so aussehen:

Hiermit kündigt die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften den Vertrag mit der Anwaltskanzlei Pétursson vom 07.03.2011 mit sofortiger Wirkung, da aufgrund der amtlicherseits festgestellten Inaktivität des Geschäftsführers eine Vertragserfüllung durch die Anwaltskanzlei Pétursson nicht mehr gegeben ist.

Einar Sigurdsson

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Anwaltskanzlei Finja - 20.05.2011, 17:43
Ein Brief des Ministerpräsidenten geht ein. Einar bedankt sich für den netten Brief und die Unterstützung. Er würde Finja gerne persönlich kennen lernen und lädt sie deshalb in sein Haus ein.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 21.05.2011, 00:50
Könnten wir einen "neuen" Vertrag aufsetzen?

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Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 23.05.2011, 09:07
Sehr gerne - ich würde denken das es das einfachste wäre den Vertrag weitestgehend zu übernehmen und würde den entsprechend kurz an meine Kanzlei abändern, wenn Du einverstanden bist?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 23.05.2011, 10:30
Kein Problem.

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Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 23.05.2011, 11:26
V e r t r a g



zwischen



der
Anwaltskanzlei Finja



vertreten
durch



Finja
Wilmerdottir



und der
Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften



vertreten
durch



Thelma
Vilhjálmsdóttir




§
1 Tätigkeit
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich Firma und Vorstand der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. D.h. die Kanzlei behandelt die Anliegen ihrer Vertragspartner priorisiert.

(2)
Sollte dies nicht möglich sein, so ist sie dazu verpflichtet ihren Vertragspartner an einen anderen Anwalt zu vermitteln.

(3)
Im Gegenzug verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und ihre Tochtergesellschaften dazu ausschließlich die Anwaltskanzlei
Finja mit allen rechtlichen Angelegenheiten betraut zu machen.



§
2 Leistungserbringung
(1)
Die Anwältin übt ihre Tätigkeit in den Kanzleieigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften stellt der Anwaltskanzlei Finja alle zur Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.

(2)
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung
Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.



§
3 Vergütung
(1)
Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von 15.000 Eldeyja Kronen vereinbart.

(2)
Das vereinbarte pauschale Honorar wird jeweils von der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.

(3)
Weiterhin verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften der Anwaltskanzlei Finja die Telefon- (Handy und Festnetz) und die Internetverbindung kostenlos zu überlassen.



§
4 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich, über ihr im Laufe ihrer Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses fort.

(2)
Unterlagen, die die Anwaltskanzlei im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat, sind von ihr sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung des Auftrags an dem Projekt/Gegenstand, auf das/den sie sich beziehen und für die die Anwaltskanzlei sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrages sind die Unterlagen an die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.




§
5 Vertragsdauer und Kündigung
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja nimmt die Tätigkeit mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Vertragsparteien auf.

(2)
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.




§
6 Nebenabreden und salvatorische Klausel
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(2)
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.




§
7 Vertragsaushändigung

(1)
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Form dieses Vertrages erhalten.


Höfudfjörður, 23.05.2011

Finja Wilmerdottir
------------------------
Finja Wilmerdottir

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 23.05.2011, 21:37
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=3983#post3983'
V e r t r a g


zwischen


der
Anwaltskanzlei Finja


vertreten
durch


Finja
Wilmerdottir


und der
Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften


vertreten
durch


Thelma
Vilhjálmsdóttir




§
1 Tätigkeit
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich Firma und Vorstand der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. D.h. die Kanzlei behandelt die Anliegen ihrer Vertragspartner priorisiert.

(2)
Sollte dies nicht möglich sein, so ist sie dazu verpflichtet ihren Vertragspartner an einen anderen Anwalt zu vermitteln.

(3)
Im Gegenzug verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und ihre Tochtergesellschaften dazu ausschließlich die Anwaltskanzlei
Finja mit allen rechtlichen Angelegenheiten betraut zu machen.



§
2 Leistungserbringung
(1)
Die Anwältin übt ihre Tätigkeit in den Kanzleieigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften stellt der Anwaltskanzlei Finja alle zur Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.

(2)
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung
Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.



§
3 Vergütung
(1)
Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von 15.000 Eldeyja Kronen vereinbart.

(2)
Das vereinbarte pauschale Honorar wird jeweils von der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.

(3)
Weiterhin verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften der Anwaltskanzlei Finja die Telefon- (Handy und Festnetz) und die Internetverbindung kostenlos zu überlassen.



§
4 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich, über ihr im Laufe ihrer Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses fort.

(2)
Unterlagen, die die Anwaltskanzlei im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat, sind von ihr sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung des Auftrags an dem Projekt/Gegenstand, auf das/den sie sich beziehen und für die die Anwaltskanzlei sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrages sind die Unterlagen an die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.




§
5 Vertragsdauer und Kündigung
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja nimmt die Tätigkeit mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Vertragsparteien auf.

(2)
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.




§
6 Nebenabreden und salvatorische Klausel
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

(2)
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.




§
7 Vertragsaushändigung

(1)
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Form dieses Vertrages erhalten.


Höfudfjörður, 23.05.2011

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Finja Wilmerdottir

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Anwaltskanzlei Finja - 24.05.2011, 07:42
Sehr schön, dann freue ich mich auf unsere Zusammenarbeit :)

*Bietet etwas Schokikonfekt an*

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anwaltskanzlei Finja - 24.05.2011, 13:27
Das wird sicher spannend.

Greift verlegen zu.

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